Der Count-down läuft, für Schadensersatzforderungen doppeltgeschädigter Investoren der IMF Internationale Medien und Film Gesellschaft mbH & Co. Produktions-KG / „Intermedia AG“.
Ein doppelt verlustbringendes Schicksal erfuhren Investoren, die ab Ende der neunziger Jahre KG-Beteiligungen an der IMF, Internationale Medien und Film Gesellschaft mbH & Co. Produktions-KG gezeichnet hatten, sofern sie dem Vorschlag der Verwaltungsgesellschaft des ursprünglich als Kommanditgesellschaft geführten Fonds gefolgt sind und im Zusammenhang mit dem Börsengang der IMF - KG ihre Anteile in Aktien an der „Intermedia AG“, WKN 548880, eintauschten.
Das Motto damals lautete: "IMF: „Erster Medienfonds geht an die Börse".
Der damalige Umtauschkurs lag bei circa 43 €; per Juni 2006 liegt der Börsenkurs bei 0,63 €.
Dies entspricht einem Verlust von 98,5% des gezeichneten Kapitals.
Diesen Primärverlust mag mancher Anleger mit steuerlichen Abschreibungen kompensiert haben.
Tragisch wurde es für dieselben Anleger, als diesen im Jahre 2003 ein Steuerbescheid zuging, in dem der Kapitalgewinn von deutlich über 200% aus dem Erlös des Verkaufs der IMF KG-Anteile zur Besteuerung veranlagt wurde.
Hier war keine steuerliche Kompensation über die Primärverluste möglich und in nicht seltenen Fällen waren die Anleger gezwungen, Kredite aufzunehmen, um die Steuerschuld bedienen zu können.
Nach Auffassung des Rechtsanwalts Dr. Ulf Solheid, der sich auf die Vertretung der Kapitalanlegerrechte spezialisiert hat, gibt es durchaus Chancen, Schadensersatz für die Schäden aus diesem Sekundärverlust geltend zu machen.
Die Informationsschrift über das Angebot an die Gesellschafter der IMF KG sprach das Thema der Steuer zwar an, machte jedoch für Steuerlaien nicht in der gebotenen Notwendigkeit deutlich, welches Risiko mit dem Börsengang verbunden war, zumal zum damaligen Zeitpunkt des Börsengangs die Märkte völlig überhitzt waren.
In der Fachpresse war der Börsengang bereits mit Interesse verfolgt und die Frage postuliert worden, wie die involvierten Steuerberater Dr. Hans-Werner Jehl und seine Kollegen in der Lage sein würden, die steuerlichen Aspekte der früher als prospektiert aufgelösten KG zu lösen.
Schon dies hätte sowohl die Steuerberater selbst, die Fondverwaltungsgesellschaft und auch die Vertriebsstrukturen dieses Produkts dazu veranlassen sollen, die Anleger auf die Gewinnversteuerungsgefahr deutlich und ausdrücklich hinzuweisen, um den Anlegern die Wahl zu überlassen, ob sie der Einladung zum Börsengang folgen wollten.
Bereits mehrere Klagen sind eingeleitet. Die Zeit drängt; zum Jahresende droht die Verjährung.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „IMF Medienfonds“ anschließen.
Ein doppelt verlustbringendes Schicksal erfuhren Investoren, die ab Ende der neunziger Jahre KG-Beteiligungen an der IMF, Internationale Medien und Film Gesellschaft mbH & Co. Produktions-KG gezeichnet hatten, sofern sie dem Vorschlag der Verwaltungsgesellschaft des ursprünglich als Kommanditgesellschaft geführten Fonds gefolgt sind und im Zusammenhang mit dem Börsengang der IMF - KG ihre Anteile in Aktien an der „Intermedia AG“, WKN 548880, eintauschten.
Das Motto damals lautete: "IMF: „Erster Medienfonds geht an die Börse".
Der damalige Umtauschkurs lag bei circa 43 €; per Juni 2006 liegt der Börsenkurs bei 0,63 €.
Dies entspricht einem Verlust von 98,5% des gezeichneten Kapitals.
Diesen Primärverlust mag mancher Anleger mit steuerlichen Abschreibungen kompensiert haben.
Tragisch wurde es für dieselben Anleger, als diesen im Jahre 2003 ein Steuerbescheid zuging, in dem der Kapitalgewinn von deutlich über 200% aus dem Erlös des Verkaufs der IMF KG-Anteile zur Besteuerung veranlagt wurde.
Hier war keine steuerliche Kompensation über die Primärverluste möglich und in nicht seltenen Fällen waren die Anleger gezwungen, Kredite aufzunehmen, um die Steuerschuld bedienen zu können.
Nach Auffassung des Rechtsanwalts Dr. Ulf Solheid, der sich auf die Vertretung der Kapitalanlegerrechte spezialisiert hat, gibt es durchaus Chancen, Schadensersatz für die Schäden aus diesem Sekundärverlust geltend zu machen.
Die Informationsschrift über das Angebot an die Gesellschafter der IMF KG sprach das Thema der Steuer zwar an, machte jedoch für Steuerlaien nicht in der gebotenen Notwendigkeit deutlich, welches Risiko mit dem Börsengang verbunden war, zumal zum damaligen Zeitpunkt des Börsengangs die Märkte völlig überhitzt waren.
In der Fachpresse war der Börsengang bereits mit Interesse verfolgt und die Frage postuliert worden, wie die involvierten Steuerberater Dr. Hans-Werner Jehl und seine Kollegen in der Lage sein würden, die steuerlichen Aspekte der früher als prospektiert aufgelösten KG zu lösen.
Schon dies hätte sowohl die Steuerberater selbst, die Fondverwaltungsgesellschaft und auch die Vertriebsstrukturen dieses Produkts dazu veranlassen sollen, die Anleger auf die Gewinnversteuerungsgefahr deutlich und ausdrücklich hinzuweisen, um den Anlegern die Wahl zu überlassen, ob sie der Einladung zum Börsengang folgen wollten.
Bereits mehrere Klagen sind eingeleitet. Die Zeit drängt; zum Jahresende droht die Verjährung.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „IMF Medienfonds“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: