Freitag, Mai 26, 2006

EM.TV zu Schadensersatz verurteilt, Chancen für andere geschädigte Aktionäre steigen deutlich

Das Oberlandesgericht München hat am Mittwoch, den 24.05.06 einem EM.TV-Anleger ca. 10.000,- € Schadensersatz zugesprochen. Auch andere geschädigte Aktionäre können somit auf Schadensersatz hoffen.

Der Medienkonzern hatte im Jahr 2000 eine Reihe von Ad-hoc-Mitteilungen betreffend die Halbjahreszahlen veröffentlicht, bei denen sich herausstellte, dass jedenfalls ein Teil davon falsch war. Als sich in den letzten Jahren herausstellte, dass die Mitteilungen falsch waren, hatten nach Unternehmensangaben 165 Aktionäre auf Schadensersatz geklagt, die in der Folgezeit teils erhebliche Verluste mit ihrer Investition in EM.TV-Aktien erlitten haben.

Am Mittwoch, den 24.05.2006 entschied das Oberlandesgericht München in einem Urteil (Az. 15 U 3958/05, Urteil rechtskräftig und nicht anfechtbar) nun zugunsten eines geschädigten Aktionärs, dem EM.TV nun ca. 10.000,- € an Schadensersatz zurückbezahlen muss, weil er nachweisen konnte, dass er im August 2000 EM.TV-Aktien aufgrund der damals veröffentlichten – falschen - Halbjahreszahlen des Konzerns gekauft hatte.

Damit ist die falsche Mitteilung des Konzerns kausal für den Schaden des Anlegers geworden. Deutlich erhöhte Chancen auf Schadensersatz haben damit Anleger, die im Jahr 2000 aufgrund der falschen Ad-hoc-Mitteilungen des Konzerns Aktien von EM.TV gekauft haben und daher Verluste erlitten haben.

Die ersten Ad-hoc-Mitteilungen des Konzerns erfolgten bereits im März 2000, hierbei ist jedoch nicht ganz geklärt, ob diese Ad-hoc-Mitteilungen tatsächlich falsch waren. Im August erfolgte eine weitere Ad-Hoc-Mitteilung, die nachweislich falsch war.

„Erhöhte Chancen auf Schadensersatz dürften damit die Anleger haben, die nachweisen können, dass sie in engem zeitlichem Zusammenhang aufgrund der falschen Ad-Hoc-Mitteilung im August 2000 zum Kauf von EM.TV-Aktien bewogen wurden“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® Vertrauensanwalt.

Noch nicht entgültig geklärt werden konnte jedoch die Verjährungsfrage. Teilweise wurde dies von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

„Zum Kausalitäts-Nachweis bietet sich dabei ein juristischer Trick an, der auch vor dem Oberlandesgericht München angewandt wurde: Der Kläger tritt seine Schadensersatzansprüche an eine andere Person ab, und kann dann selber als Zeuge vernommen werden“, so Rechtsanwalt Späth weiter.

Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „EM.TV“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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