Freitag, Mai 05, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG: Akute Insolvenzgefahr?

Blankes Entsetzen bei den Anlegern der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:

Auch die am 21.04.2006 fällige Inhaberteilschuldverschreibung wurde von der Firma nicht fristgerecht ausbezahlt. Tausende Anleger der bereits fälligen und auch der zum Teil noch mehrere Jahre laufenden Anleihen bangen um ihre Ersparnisse.

Alle fragen sich: Wird die Firma noch einmal ihre Liquiditätsprobleme in den Griff bekommen, oder steht diese und auch die betroffenen Anleger vor einem Trümmerhaufen?

Der BSZ® e.V. versucht, hier einen „detektivischen“ Ausblick in die Zukunft zu geben:
Seit Jahren warnen diverse Verbraucherschutzorganisationen vor der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und ihren Beteiligungsangeboten.

So hat die Sendung WISO bereits im Jahr 2003 die Bilanz der WBG durch einen Sachverständigen prüfen lassen und kommt zu dem Ergebnis, dass hier ein wirres Geflecht von Firmenbeteiligungen vorliegen würde, das keiner durchschauen kann. Im Prospekt der WBG wird ausdrücklich aufgeführt, dass frühere Anleger durch das Geld neuer Anleger ausbezahlt werden können. WISO weist darauf hin, dass das Geschäft nur dann funktioniere, wenn immer neue Gelder hinzukommen, nur so können alte Schulden bezahlt werden.

Dies bedeutet im Klartext, dass sich der Verdacht eines Schneeballsystems geradezu aufdrängt.

Ebenfalls ein schlechtes Zeichen: Die WBG hat in den letzten Jahren in massivem Umfang neue Anleihen herausgegeben, jedes Jahr wurden in Höhe von ca. 50.000.000,- € neue Anleihen herausgegeben, denen keine entsprechenden Einnahmen entgegen stehen.

Das von Verbraucherschutzorganisationen vorhergesagte Schreckenszenario hat sich nun mit den Auszahlungsschwierigkeiten bzgl. der Anleihen mit Fälligkeit Dezember 05 sowie Januar 06 angekündigt – konnte nochmals weitgehend abgewendet werden – und hat sich nun nochmals mit den Auszahlungsproblemen bzgl. der Anleihe mit Laufzeit 21.04.06 verschärft.

Auch beunruhigend: Eine Vielzahl von Anlegern berichtet, dass sie seit ca. 3 Wochen, d.h., seit Mitte April 2006, mit neuen Angeboten seitens der WBG für eine Anlage in neuen Anleihen geradezu überhäuft werden, vor allem mit einem Angebot für eine Anleihe mit Laufzeit von 5 Jahren und – angeblich – 7 % Verzinsung. Dies ist insofern interessant, als dieses Angebot in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auszahlungstermin 21.04.2006 erfolgte. „Dies könnte eventuell dahingehend gedeutet werden, dass die WBG versucht, mit dem Geld neuer Anleger für die neue Anleihe die Anleger mit Laufzeit der Anleihe 21.04.2006 auszubezahlen“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), BSZ-Vertrauensanwalt. Man fragt sich, was passieren soll, wenn es der WBG nicht gelingen sollte, genügend neue Anleger zu finden?

Ein weiteres Problem steht vor der Tür: Am 17.06.2006, also in wenigen Wochen, steht eine weitere Anleihe zur Auszahlung an. „Es stellt sich die Frage, wie die WBG diese Anleger ausbezahlen will, wenn sie bereits jetzt unter derart offensichtlich gravierenden Liquiditätsproblemen leidet“ so Rechtsanwalt Späth.

Fazit: Eine mögliche Insolvenz der Gesellschaft, auch innerhalb der nächsten Wochen, ist zumindestens nicht auszuschließen. Anleger müssen daher schnell handeln, und sollten sich von der WBG nicht mit Ausreden hinhalten lassen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, was derartige Äußerungen seitens der WBG tatsächlich wert sind.

Auch für Anleger der noch laufenden Anleihen besteht teilweise nach § 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 44 Börsengesetz die Möglichkeit, die Beteiligung vorzeitig aufzulösen. Diese Möglichkeit sollte immer geprüft werden, denn bei einer Laufzeit der Anlage von teilweise noch mehreren Jahren gleicht der Auszahlungsanspruch der Anleger dem sprichwörtlichen „Ritt auf der Rasierklinge“.

Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780
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