Mittwoch, Mai 24, 2006

World Media Fonds: Angeforderte Nachschüsse müssen nicht gezahlt werden

Die Gesellschafter der World Media Fonds (WMF) wurden von der Geschäftsführung aufgefordert, zur Erledigung notwendiger administrativer Arbeiten Nachschüsse in Höhe von 3 % der Kommanditeinlagen zu zahlen. Nach Einschätzung der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, an die sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Anleger gewandt hatten, sind viele Betroffene verunsichert.

Der Gesellschaftsvertrag liefert nach Meinung der meisten mit dieser Angelegenheit befassten Rechtsexperten keine ausreichende Grundlage, um die angeforderten Nachschüsse zu verlangen. Demzufolge hängt die Beantwortung der Frage, ob weitere Zahlungen an die Fonds geleistet werden sollen, weniger von rechtlichen als von wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Die von einigen Gesellschaftern bislang freiwillig zur Verfügung gestellten Mittel müssten aber vorerst ausreichen, um die notwendigen Aufgaben, wie beispielsweise die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2002 bis 2004 zu erledigen. Die Jahresabschlüsse sowie die für Sommer 2006 angekündigten Gesellschafterversammlungen sollten dann auch Erkenntnisse über die Art und Weise, wie mit den Kommanditeinlagen in den letzten Jahren gewirtschaftet wurde, liefern.

Viele besorgte Kommanditisten beschäftigt außerdem die weitere Frage, ob sie eventuell von Gläubigern der Fondsgesellschaften in Anspruch genommen werden können. Dies ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches möglich, weil die Kommanditisten bisher nicht 100 % der gezeichneten Einlage sondern nur 48 % einbezahlt haben. Derzeit ist jedoch unklar, ob es überhaupt einen Gläubiger gibt und wenn ja, in welcher Höhe ihm berechtigte Forderungen zustehen.

Die Gesellschafter sollten deshalb die angekündigten Gesellschafterversammlungen dazu nutzen, um sich einen persönlichen Eindruck davon zu verschaffen, wie die wirtschaftliche Situation der Fonds tatsächlich ist und in welchem Umfang das Risiko der Inanspruchnahme durch einen externen Gläubiger besteht. Falls eine persönliche Teilnahme nicht möglich ist, empfiehlt sich die Beauftragung eines Vertreters, der ausschließlich die Interessen der Gesellschafter wahrnimmt. Der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar liegen bereits erste entsprechende Anfragen vor.

Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „World Media Fonds“ beraten lassen.Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab.
Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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