Dienstag, Mai 23, 2006

BaFin gibt Herrn Wolfgang Gelbke die Abwicklung des Einlagengeschäftes auf.

Unter der Bezeichnung "Unabhängige Wirtschaftskanzlei Wolfgang Gelbke" bewarb Herr Gelbke Festgeldanlagen. Auf der Grundlage von "Kapitalanlageverträgen" nahm er auf verschiedenen Konten Anlegergelder an mit dem Versprechen, die Gelder unbedingt zurückzuzahlen. Damit betreibt Herr Gelbke das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. Mai 2006 Herrn Wolfgang Gelbke, Igling, die Abwicklung des von ihm ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Darüber hinaus hat die BaFin Herrn Gelbke verpflichtet, ihr über den genauen Umfang der Geschäfte sowie die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herr Gelbke, die von seinen Kunden angenommen Gelder unverzüglich und vollständig an sie zurückzuzahlen.

Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, weil Herr Gelbke eine Beendigung des Einlagengeschäfts durch unverzügliche Rückzahlung der Anlegergelder an die Kapitalgeber bisher nicht herbeigeführt hat. Herr Gelbke behauptet gegenüber der BaFin, hierzu aufgrund seiner Vermögenssituation nicht in der Lage zu sein.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Auf der Homepage von Herrn Gelbke wird den Mandanten nach wie vor versprochen: „Da wir unabhängige Berater sind, sind wir keiner Gesellschaft verpflichtet, sondern nur unseren Mandanten. Eine Verfahrensweise, die sich bewährt hat. Der Mandantenstamm reicht vom Auszubildenden über Unternehmen und Angestellte bis hin zum Multimillionär. Unser Vorschlag: Testen Sie uns !!! Fazit: Unsere Unabhängigkeit ist ihre Stärke!!“

Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „unabhängige Wirtschaftskanzlei Wolfgang Gelbke“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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