Das OLG München hat mit Beschluss vom 9.5.2006 die Fortdauer der Untersuchungshaft für A. Schmid verfügt.
Damit bestätigt nun schon die dritte Gerichtsinstanz den dringenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung und Betruges zum Nachteil der Anleger. Ausdrücklich nicht gefolgt ist das OLG den Anträgen der Verteidigung von Herrn Schmid, die vorgetragen hatte, dass die Zahlungsflüsse bei den VIP-Medienfonds 3 und 4 ordnungsgemäß seien.
Auch die Anlegerkanzlei KTAG sieht dies nach erneuter Akteneinsicht in die Ermittlungsakten allerdings anders.
RA Gieschen dazu: „Die Tatsache, dass das OLG die U-Haft für Schmid weiterhin für gerechtfertigt hält ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Vorwürfe gegen die VIP-Gruppe berechtigt sind.“
„Wir gehen davon aus, dass die von uns eingereichten Klagen sehr erfolgversprechend sind“, so RA Gieschen weiter.
Die KTAG hatte im März bereits für 250 Anleger vor unterschiedlichen Landgerichten Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 25 Mio Euro erhoben.
Diese Klagen richten sich aber insbesondere auch gegen die beiden „garantiegebenden“ Banken HypoVereinsbank und Dresdner Bank sowie die Commerzbank, die weitestgehend des Vertrieb übernommen hatte.
Gieschen hierzu: „Aus den Akten ergibt sich, dass insbesondere die HypoVereinsbank die Konstruktion des VIP 4 Fonds vor ihrem Engagement ausgiebig geprüft hat, sie selbst hat dies in einem Vertrag aus dem Jahr 2004 mit dem Fondsinitiator bestätigt. Sie wird sich nun nicht damit herausreden können, sie habe von den beabsichtigten Geldflüssen nichts gewusst.“
Gute Erfolgsaussichten haben auch die Ansprüche aus Falschberatung gegen die Commerzbank. Hier kommen zum einen aktuelle OLG-Urteile den Anlegern zu Gute, die gerade bei komplizierten Anlagemodellen wie Medienfonds den Beratern eine hohe eigene Prüfungspflicht auf Plausibilität und Risiko auferlegen und zum anderen liegen KTAG Rechtsanwälte Dokumente der Commerzbank vor, aus denen sich ergibt, das im Vertrieb Risiken der Anlage verharmlost worden sind.
Schliesslich korrespondieren KTAG Rechtsanwälte z.Zt. mit den amerikanischen Anwälten des Regisseurs Roland Emmerich, der im Jahr 2004 eine gemeinsame Firma mit Andreas Schmid gegründet hatte , an die noch im gleichen Jahr ein Betrag von rund 70 Mio Euro überwiesen worden ist.
„Wir wollen klären, was aus diesen Anlegergeldern wurde und was Herr Emmerich von den Geschäftsmodellen des Herrn Schmid wusste.“ so Gieschen
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Damit bestätigt nun schon die dritte Gerichtsinstanz den dringenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung und Betruges zum Nachteil der Anleger. Ausdrücklich nicht gefolgt ist das OLG den Anträgen der Verteidigung von Herrn Schmid, die vorgetragen hatte, dass die Zahlungsflüsse bei den VIP-Medienfonds 3 und 4 ordnungsgemäß seien.
Auch die Anlegerkanzlei KTAG sieht dies nach erneuter Akteneinsicht in die Ermittlungsakten allerdings anders.
RA Gieschen dazu: „Die Tatsache, dass das OLG die U-Haft für Schmid weiterhin für gerechtfertigt hält ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Vorwürfe gegen die VIP-Gruppe berechtigt sind.“
„Wir gehen davon aus, dass die von uns eingereichten Klagen sehr erfolgversprechend sind“, so RA Gieschen weiter.
Die KTAG hatte im März bereits für 250 Anleger vor unterschiedlichen Landgerichten Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 25 Mio Euro erhoben.
Diese Klagen richten sich aber insbesondere auch gegen die beiden „garantiegebenden“ Banken HypoVereinsbank und Dresdner Bank sowie die Commerzbank, die weitestgehend des Vertrieb übernommen hatte.
Gieschen hierzu: „Aus den Akten ergibt sich, dass insbesondere die HypoVereinsbank die Konstruktion des VIP 4 Fonds vor ihrem Engagement ausgiebig geprüft hat, sie selbst hat dies in einem Vertrag aus dem Jahr 2004 mit dem Fondsinitiator bestätigt. Sie wird sich nun nicht damit herausreden können, sie habe von den beabsichtigten Geldflüssen nichts gewusst.“
Gute Erfolgsaussichten haben auch die Ansprüche aus Falschberatung gegen die Commerzbank. Hier kommen zum einen aktuelle OLG-Urteile den Anlegern zu Gute, die gerade bei komplizierten Anlagemodellen wie Medienfonds den Beratern eine hohe eigene Prüfungspflicht auf Plausibilität und Risiko auferlegen und zum anderen liegen KTAG Rechtsanwälte Dokumente der Commerzbank vor, aus denen sich ergibt, das im Vertrieb Risiken der Anlage verharmlost worden sind.
Schliesslich korrespondieren KTAG Rechtsanwälte z.Zt. mit den amerikanischen Anwälten des Regisseurs Roland Emmerich, der im Jahr 2004 eine gemeinsame Firma mit Andreas Schmid gegründet hatte , an die noch im gleichen Jahr ein Betrag von rund 70 Mio Euro überwiesen worden ist.
„Wir wollen klären, was aus diesen Anlegergeldern wurde und was Herr Emmerich von den Geschäftsmodellen des Herrn Schmid wusste.“ so Gieschen
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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