Viele Gesellschafter der sog. RENTADOMO-Fonds haben ihre Fondsbeteiligung einschließlich der Finanzierung in einer Haustürsituation abgeschlossen. Im Einzelnen sind von der RENTADOMO - Unternehmensgruppe folgende Fonds aufgelegt worden:
Erste Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Zweite Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs GmbH & Co.
Vierte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Fünfte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Siebente Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Achte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Grundbesitz KG Nr. 1 Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.
Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co.
Für die Anleger dieser Fonds bestehen insbesondere bei Vorliegen einer Haustürsituation gute Chancen, sich von den Darlehensverbindlichkeiten zu befreien und eine Rückabwicklung durchzusetzen. Dies ist auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, weil sich die Fondsbeteiligungen für die Gesellschafter zu einem Verlustgeschäft entwickelt haben. Die Finanzierung wurde u.a. durch die Raiffeisenbank Feldkirchen vorgenommen. Nach Auskunft von Hahn Rechtsanwälte besteht auch bei diesen Immobilienfonds Vergleichsbereitschaft der BAG-Bank, an die die Ansprüche der Raiffeisenbank durch Ausgliederungsvertrag übertragen worden waren.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „RENTADOMO Immobilienfonds“ beraten lassen. Die Aufnahme in der Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 €. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75,00 € werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falls durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Erste Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Zweite Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs GmbH & Co.
Vierte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Fünfte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Siebente Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Achte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
Grundbesitz KG Nr. 1 Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.
Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co.
Für die Anleger dieser Fonds bestehen insbesondere bei Vorliegen einer Haustürsituation gute Chancen, sich von den Darlehensverbindlichkeiten zu befreien und eine Rückabwicklung durchzusetzen. Dies ist auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, weil sich die Fondsbeteiligungen für die Gesellschafter zu einem Verlustgeschäft entwickelt haben. Die Finanzierung wurde u.a. durch die Raiffeisenbank Feldkirchen vorgenommen. Nach Auskunft von Hahn Rechtsanwälte besteht auch bei diesen Immobilienfonds Vergleichsbereitschaft der BAG-Bank, an die die Ansprüche der Raiffeisenbank durch Ausgliederungsvertrag übertragen worden waren.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „RENTADOMO Immobilienfonds“ beraten lassen. Die Aufnahme in der Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 €. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75,00 € werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falls durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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