Freitag, Mai 05, 2006

Goya-Insolvenz: Ein Fall für den Staatsanwalt?

Der Nachtclub „Goya“ in Berlin bleibt entgültig geschlossen. Insolvenzverwalter Peter Leonhardt zog damit diese Woche die Konsequenz aus der sagenhaften Pleite – nur wenige Wochen nach der Eröffnung musste das „Goya“ bereits Insolvenz anmelden, der Club hat ca. 5 Millionen Euro Schulden.

Geschädigte sind daher neben zahlreichen Baufirmen auch die ca. 2.700 Aktionäre, bei denen man bereits munkelt, ob das Projekt nicht „bewusst gegen die Wand gefahren wurde“.

Die Kritik an den Verantwortlichen reist unterdessen nicht ab, schnell sind die Haupt-Ursachen für die Pleite ausgemacht: 1. Die Baukosten wurden massiv überschritten: Anstatt geplanter 7,5 Millionen € kostete der Umbau mit 12,5 Millionen € fünf Millionen mehr als geplant- man fragt sich, wie so etwas passieren konnte. 2. Die Eröffnung wurde um 2 Monate verschoben- Konsequenz aus Punkt 1 und 2: Eine von Anfang an bestehende massive Liquiditätslücke 3. Zu optimistische Besucherzahlen: Im Prospekt wurde mit 1300 bis 2700 Gästen pro Abend kalkuliert, Zahlen, die als „äußerst“ ambitioniert gelten dürfen. Eine Anlaufphase für den Club wurde offensichtlich nicht einkalkuliert. 4. Pleiten, Pech und Pannen: Das architektonische Konzept wurde von den Besuchern nicht richtig angenommen, der Kathedralencharakter wirkte auf manche Besucher abschreckend. Auch die Akustik war alles andere als optimal und aufgrund der zahlreichen Säulen kam es hier zu Problemen. Es kam immer wieder zu Diebstählen von Notebooks und Handys.

Zu guter letzt verschwand auch noch ein 700 Kilo schwerer Tresor mit 65.000,- €!!!

Auch die Vorwürfe um Peter Glückstein, den ehemaligen Chef des „Goya“, reißen nicht ab. So wird ihm teilweise vorgeworfen, er habe zu spät Insolvenzantrag gestellt, von anderer Seite kommt der Vorwurf, er habe gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, auch die Buchführung des Clubs sei äußerst desolat gewesen.

Wie die Berliner Zeitung am 04.05.2006 schreibt, wird inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft geprüft, ob gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Peter Glückstein wegen Anlagebetrugs Ermittlungen aufgenommen werden sollen.

„Zahlreiche Aktionäre sind total frustriert, fühlen sich massiv abgezockt und erwägen daher Schadensersatzansprüche“, bestätigt der Berliner Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so würde dies auf jeden Fall Sinn machen, immer vorausgesetzt, dass die Verantwortlichen noch liquide genug sind, um eventuelle Ansprüche gegen sie durchzusetzen.

Betroffene Aktionäre können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „GOYA“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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