Freitag, September 28, 2018

Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen.

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben.

Nach Jahren erfolgt nun das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise oder in die Insolvenz geraten ist und der Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt ist. Viele Anleger sehen sich zur Rückzahlung verpflichtet.

Beispiel: MS „SANTA-R Schiffe“-Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen

Der Insolvenzverwalter des MPC-Fonds MS „SANTA-R Schiffe“ mbh & Co. KG fordert die Rückzahlung von Ausschüttungen in erheblicher Höhe. Die Fondsanleger sollen nun 53 Prozent der Zeichnungssumme zurückzahlen, weil angeblich die Haftung wieder aufgelebt sei, heißt es in einem an sie gerichteten Schreiben.

Der Expertenrat an alle Betroffenen: Zahlen Sie vorerst nicht!

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte sehen nach intensiver Prüfung des Aufforderungsschreibens des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick erhebliche Ansatzpunkte, die gegen die Durchsetzbarkeit der Forderung und für eine Verweigerung der Zahlung sprechen.

Zwar sind Anleger grundsätzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, wenn es sich dabei nicht um Gewinnausschüttungen handelte. Allerdings müssen dafür eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen vorliegen und vom Insolvenzverwalter auch dargelegt werden, damit der Anspruch tatsächlich durchsetzbar ist.

  • In den letzten Jahren waren davon vorwiegend Schiffsfondsgesellschaften betroffen.

HABEN SIE AUSSCHÜTTUNGEN AN DEN INSOLVENZVERWALTER ZURÜCKBEZAHLT? LASSEN SIE PRÜFEN OB SIE RÜCKZAHLUNG FORDERN KÖNNEN?

Insolvenzverwalter berichten unseren Vertrauensanwälten, dass 60% bis 80% der Anleger, die von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass auch nach dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens Anleger die Ausschüttungen zurückbezahlen.

  • Dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt liegen Urteile vor, bei denen die Klagen der Insolvenzverwalter abgewiesen wurden.

Begründet wurden diese Abweisung damit, dass die Insolvenzmassen so „gut gefüllt“ sind, dass weiteres Geld von Kommanditisten nicht benötigt wird. In einem Fall hat das Gericht auch festgestellt, dass Fehler im Insolvenzverfahren dazu geführt haben, dass Gläubiger über den Insolvenzverwalter an Zahlungen von Anlegern gelangen, die ihnen nicht zustehen. In diesen Fällen fordern Insolvenzverwalter zu Unrecht Zahlungen von den Anlegern.

Die Anleger, die zurückbezahlt haben können daher Schadensersatzansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend machen.

Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz gewähren.

  • Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Beratung seiner Mitglieder gebeten.

  • Dieser Fachanwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Rückforderung von Ausschüttungen für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können Ihnen auch positive Nachrichten mitteilen!

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, September 26, 2018

Kapitalanlageverluste werden oft nicht mehr eingeklagt. Irgendwann sind sie dann verjährt!

Der Kapitalanlagemarkt ist  für viele Anleger  ein völlig undurchschaubares Gebilde.  Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

  • Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung  bestärkt.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Dabei wird jedoch nicht der Rechtsanspruch des Klägers an den Prozesskostenfinanzierer abgetreten, sondern es besteht lediglich die Disposition auf die Durchführung des Prozesses für den Kläger. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

  • Wenn Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als Mitglied der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.

Die Informationen, welche die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, kann  der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Wer also Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.


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Montag, September 24, 2018

Tausende Versicherte erleiden durch ihre Lebensversicherung massive Verluste. Aus Versicherten werden Geschädigte!

Viele Versicherte erhalten nicht die vertraglich vereinbarten Renditen und oft sogar weniger, als sie eingezahlt haben.  Aus Versicherten werden Geschädigte!

Aus den Versprechungen Ihrer Versicherung – von Vermögenszuwachs, bis hin zu übermäßig hohen Renditen - wurde nichts. Ganz im Gegenteil: Heute bereitet Ihnen Ihre fondsgebundene Lebensversicherung schlaflose Nächte, da Sie voraussichtlich weniger Geld herausbekommen, als Sie einbezahlt haben.

Das muss nicht sein!

Vertrauen Sie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft - und den erfahrenen Anwälten... wie dies bereits sehr viele Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen tun.

Warum sollten Sie der Prozessfinanzierungsgesellschaft vertrauen?

  • Die wissen, wovon sie reden!

Vertrauensanwälte sichten und beurteilen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  deren Versicherungsunterlagen kostenlos. Mehrere unabhängige Spezialgutachten unterstützen die jahrelange Vorgehensweise im Kampf gegen sämtliche namhafte Versicherungsunternehmen.

Das sagen der Prozessfinanzierer und sein Team:

  • Wir setzen Ihre Rechtsansprüche gegenüber Banken und Versicherungen durch.
  • Wir holen das Maximum für Sie heraus.
  • Wir sind ein Team von Experten und Anwälten mit langjähriger Erfahrung im Kapitalmarktbereich.
  • Kostenlose Rechtsberatung für Geschädigte aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

  • Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht:
  • Mit uns erhalten Sie
  • Kostenlose Rechtsberatung,
  • Prozesskostenfinanzierung und
  • unsere volle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche vor Gericht!

Wir fassen Ihren Fall mit den vieler anderer Geschädigte zusammen und vertreten Sie gemeinsam vor Gericht: 1.000 Stimmen sind lauter als eine einzelne – wir vertreten schon über 1.200 Geschädigte.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung bevor sich Ihr Kapital eventuell in Luft auflöst.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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Dienstag, September 18, 2018

P&R Container: Dinglicher Arrest gegen Heinz Roth ergangen. BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei sichert Vermögen für ihren Mandanten.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt. Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

P&R-Unternehmenslenker Roth steht in der Verantwortung

Das Münchener Gericht bestimmt mit diesem Arrestbeschluss unseres Wissens erstmalig in Deutschland, dass ein P&R-Investor einen Anspruch auf Schadensersatz von Roth haben kann. Es bestätigt nach Erachten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit dem erlassenen Arrest eindeutig, dass Eile geboten ist und schließt sich damit der juristischen Argumentation dieser Anwälte vollständig an.

Vermögen muss offen gelegt werden

Neben der Möglichkeit, Vermögensgegenstände für sich zu sichern, kann der Mandant dieser Kanzlei konkrete Auskünfte von Roth zu dessen Verhältnissen verlangen, so z. B. über Konten und Firmenbeteiligungen. Und es geht noch darüber hinaus: unter Umständen muss Roth erklären, was in der Vergangenheit auf andere Personen übertragen hat. Im Ergebnis kann es unter Umständen dazu kommen, dass dem P&R-Geldgeber die Vermögenswerte von Roth eher und vollständiger bekannt werden, als allen anderen bisher am Verfahren beteiligten Personen. Ein Pluspunkt, wenn es darum geht, den Schaden effektiv, sicher und zeitnah ersetzt zu erhalten

Der BSZ e.V. gratuliert diesen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten, dass deren Arbeit der vergangenen Monate mit dem dinglichen Arrest einen greifbaren Erfolg für deren Mandanten hat. Damit besteht zwar nicht für alle 54.000 P&R-Anleger die Möglichkeit, sich Vermögenswerte bei Roth zu sichern, jedoch für diejenigen, die jetzt aktiv werden.

Damit hat der Mandant dieser Kanzlei einen Anspruch, sich wegen seines möglichen Schadens aus dem Vermögen von Heinz Roth – dem Unternehmensgründer und –Lenker – bereits jetzt zu besichern. Nicht nur der Investitionsbetrag steht zur Pfändung an, sondern darüber hinaus auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten (Gericht / Anwalt).

Die Anwälte werden im nächsten Schritt für ihren Mandanten die Sicherung umsetzen. Das bedeutet, dass der Vermögensanteil für diesen Mandanten „reserviert“ ist.

Danach kann das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht gestartet werden. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass es jetzt für ihren Mandanten nicht (mehr) darauf ankommt, ob der spiritus rector Roth auch strafrechtlich belangt wird.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Betroffene die mehr zu dem dinglichen Arrest wissen möchten und ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  BSZ-ev@web.de
gödd


Sonntag, September 16, 2018

P&R-Container: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sichert Vermögenswerte für seine Mandanten!

Landgericht München erlässt dinglichen Arrest gegen ehemaligen P&R-Geschäftsführer. Sicherung von Vermögenswerten möglich. „Da die Vermögenswerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden, ist  zügiges Handeln sinnvoll“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
                                                                                                                                                            
Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet.

Roth kann die Vollziehung des Arrestes nur durch Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrages – der auch die angefallenen Rechtskosten umfasst – hemmen, andernfalls muss der die Pfändung dulden.

LG München sieht Haftung von Roth als gegeben an

Aufgrund der Ermittlungen dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist davon auszugehen, dass die Käufer von Containern in den P&R-Gesellschaften, in denen er Geschäftsführer war, Ansprüche auf Schadensersatz haben können. Daher nahm das LG München einen Sicherungsanspruch als gegeben an.

Das LG München sah auch einen Sicherungsgrund an und bejahte die Eilbedürftigkeit. Aufgrund des bisherigen Sachstandes besteht die Besorgnis, dass die Vollstreckung eines gegen Roth gerichteten Titels ohne Sicherungsmaßnahmen erheblich erschwert wäre.

Roth war in verschiedenen Gesellschaften der P&R-Unternehmensgruppe Geschäftsführer. Nach aktuellen Presseberichten befindet er sich seit kurzem in Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft München die Haftgründe der Flucht- und Verdunklungsgefahr gesehen hatte.

Anleger können Vermögenswerte für sich sichern

Der zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sieht für enttäuschte Anleger Hoffnung: „Wir freuen uns für unseren Mandanten. So sind nach den von uns durchgeführten Recherchen Werte bei Heinz Roth vorhanden.“ Denn mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken. Durch den Arrestbeschluss werden vorhandene Vermögenswerte vor einer Verschiebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt. Klar ist, dass die Vermögensverwerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden; weshalb zügiges Handeln sinnvoll ist.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!



  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, September 13, 2018

Die angekündigte Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal hat mit einer Sammelklage wenig gemeinsam: Viel Lärm um nichts!

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren gibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC bekannt, dass er eine Musterfeststellungsklage durchführen will.

In dem angestrebten Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung.

Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

  • Positiv bei der geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen sollen. Klagebefugt sollen nur Verbände sein.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von „Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. 

Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts!

Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Nach Meinung  von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen.  

  • Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich. Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.

Was gewinnen die Verbraucher wenn sie sich zur  Musterfeststellungsklage anmelden?

Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen  können also abwarten, wie das Gericht entscheidet.

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Was gewinnen die Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?

  • Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.

  • Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugen.

  • Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom KraftfahrtBundesamt erhält.

  • Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte.

Also viel Lärm um nichts.
Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.


Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Montag, September 10, 2018

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren. Die allermeisten Schiffsfonds sind gegenwärtig schwer in Seenot. Das liegt nicht am Meeresgott Neptun, sondern an Reedern, Fondsinitiatoren und finanzierenden Banken, die zum gemeinsamen Vorteil und zu Lasten der Anleger Schiffe bauen ließen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gebraucht wurden.

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland die reinen Steuersparmodelle vom Gesetzgeber abgeschafft. Bis dahin waren Schiffsfonds für  Anleger wegen der Steuerersparnisse aus hohen Anfangsverlusten sehr attraktiv. Auch danach wurden weiter Schiffsfonds aufgelegt und Anlegern als lukrative Geldanlage angepriesen. Wobei der Nutzen für Anleger jetzt nicht mehr aus Steuervorteilen hergeleitet wurde, sondern aus der angeblich hohen wirtschaftlichen Ertragskraft der Schifffahrtsmärkte.

Was Sie als Anleger nicht wissen konnten und Ihnen auch niemand gesagt hat: Nichts ist so unkalkulierbar wie der Schifffahrtsmarkt.

Jeder Versuch, die Entwicklung über die Dauer eines Fondslebens von 15 bis 20 Jahren zu prognostizieren, muss scheitern. Die Charterraten, auf deren Höhe es bei Schiffsfonds in erster Linie ankommt, lassen sich nicht sinnvoll vorhersagen.  Dass prognostizierte Raten nach Ablauf der Erstcharter auch nur ungefähr erreicht werden, wäre reiner Zufall.

Es reicht nicht, wenn in den Verkaufsprospekten der allermeisten Schiffsfonds darauf hingewiesen wird, zukünftige Charterraten könnten nicht „exakt“ prognostiziert werden. Sie können nämlich nicht nur nicht exakt, sondern im Grunde überhaupt nicht verlässlich prognostiziert werden.

Das einzig verlässlich auf den Schifffahrtsmärkten ist die dort herrschende Unsicherheit und das damit verbundene ständige Auf und Ab der Fracht- und Charterraten.

Fondsinitiatoren sehen das natürlich anders: Die Misere resultiere aus einer Weltwirtschaftskrise, wird behauptet, hervorgerufen durch die Pleite der Lehman-Bank im Herbst 2008 und die sogenannte Subprime-Krise in den USA. Beides führte tatsächlich dazu, dass die Banken sich untereinander vorübergehend nicht mehr vertrauten, was den internationalen Warenaustausch im Jahr 2009 vorübergehend einschränkte und zu weniger Nachfrage nach Transportraum auf Schiffen führte.

Die "Nachfrage-Delle" war aber bereits 2010 ausgebügelt, trotzdem blieben die Fracht- und Charterraten im Keller. Das überrascht Fachleute nicht, denn sie wissen, dass niedrige Charterraten nur temporär auf Krisen zurückzuführen sind, sondern schlicht dem weltweit viel zu großen Angebot an Schiffstransportraum geschuldet sind.

Bereits seit der Jahrtausendwende vertreten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Tausende von Anlegern und Investoren in diesem Marktsegment.

Im Herbst 2016 haben sich Kreditinstitute im großen Stil von Schiffsfinanzierungen getrennt. Hintergrund sind Bilanzkorrekturen, die vor allem die erheblichen Ausfallrisiken in den Büchern der Banken reduzieren sollen, die größten Teils allein aufgrund der Schiffskrise entstanden sind.

Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren Unmut gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck.

Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden.“

Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!“ Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Die vorgenannten Gründe für die desaströse Entwicklung der Schiffsfonds zeigen sehr deutlich, dass sowohl in der Konzeption der Schiffsfonds eklatante Fehler gemacht wurden, als auch falsch beraten wurde.

Der Emissionsprospekt muss richtig und vollständig sein und den Anleger umfassend über die ins Auge gefasste Beteiligung informieren und insbesondere die Risiken aufzeigen, damit der Anleger selbst entscheiden kann, ob er diese Risiken eingehen möchte oder nicht. Ist der Prospekt falsch, müssen die Urheber dafür gerade stehen.

Dies gilt auch, wenn der Anleger anhand eines falschen Prospektes beraten wurde.

Eine hoch spezialisierte BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei bietet bei einigen Schiffsfonds die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens an.

Das bedeutet, dass für alle Anleger gleichzeitig festgestellt wird, ob der Prospekt falsch ist. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als eine individuelle Klage.

Die individuelle Klage gegen den Anlageberater, sei es eine Bank oder ein sog. freier Vermittler ist aber gleichwohl die richtige Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten, auch wenn das Kostenrisiko größer ist.

Der Berater schuldet dem Anleger nämlich eine sog. anleger- und anlagegerechte Beratung. Er muss den Anleger so beraten, dass dieser ein auf seine persönliche Risikobereitschaft zugeschnittenes Produkt erhält. Sucht der Berater ein unpassendes Produkt aus, ist er dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet.

Dasselbe gilt, wenn der Berater es unterlässt, das Produkt, also den Schiffsfonds, auf Plausibilität zu prüfen. Auch dann bekommt der Anleger Schadensersatz. Der Anleger erhält dann sein eingesetztes Kapital zurück und muss sich nicht mehr mit seinem fehlgeschlagenen Investment herum ärgern.

  • Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds bietet diese hoch spezialisierte Anlegerschutzkanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten an, sich ihren Investments zu lösen und erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  scheuen sich auch nicht, von einem Verfahren abzuraten, wenn sie die Erfolgsaussichten als gering einstufen.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ Kontakt mit uns auf. Die hier berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten für Schadensersatzforderungen und auch zur Abwehr von Rückzahlungsforderungen bei Schiffsfonds.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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