Beratung auf gut schwäbisch: FG Finanz-Service AG vermittelte an Familie mit fünf Kindern gleich fünf fehlerhafte Geldanlagen!
Mit Urteil vom 25.04.2006 (Az.: 6 O 565/04) verurteilte das LG Heilbronn die FG Finanz-Service AG zu Schadensersatz in Höhe von 108.171 Euro und zur Freistellung von Verbindlichkeiten eines Ehepaars in Höhe von 151.282 Euro.
Dem Urteil lag ein besonders herausragender Sachverhalt zugrunde: Innerhalb eines Jahres empfahlen Berater der FG Finanz-Service AG einem Ehepaar mit fünf Kindern Beteiligungen an einem Medienfonds (MBF 99 Vierte Beteiligung KC Medien AG & Co. KG), einem Drei-Länder-Fonds (10. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft Walter Fink KG), den Abschluss eines EuroSwitch-Vermögensverwaltungsdepots und eines EuroSwitch-Kapitalaufbau-Plans sowie den Erwerb einer Eigentumswohnung in Hanau.
Den Anfang nahm ein Ansparplan für das jüngste Kind im Mai 1999. Dies war die Eintrittskarte, sämtliche Finanzanlagen der Familie zu sichten und deren Vermögen umzuschichten. Eine geradezu tragische und Existenz gefährdende Beratung nahm damit ihren Lauf.
Herausragend war dabei, dass die Beklagte nicht nur hochspekulative Anlagen wie den Medienfonds vermittelte, sondern später die dort prognostizierte Renditen als gesicherte Einnahmen bei der Finanzierung der Eigentumswohnung einrechnete. Das Gericht führt hier zu Recht aus: „Eine sichere Unterdeckung mit einer unsicheren Rendite zu egalisieren, stellt aber keine sachgerechte Anlageberatung dar.“
Auf ihrer Internetseite wirbt die FG Finanz-Service AG mit dem Slogan „Finanzberatung auf gut schwäbisch“. KTAG-Anwalt André Tittel beurteilt hingegen die vorliegende Anlageberatung ganz anders: „Selten haben wir einen Fall mit derart vielen Fehlberatungen bearbeitet. Die Krönung ist jedoch, dass die hochriskanten Fondsanlagen noch als Rechtfertigung für den Kauf einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung genutzt wurden. Unter ‚Häuslebauen’ dürfte gerade im Schwäbischen etwas anderes zu verstehen sein.“
Leider kündigte die Familie ihre, zuvor bestehenden, sicheren Lebensversicherungsverträge auf Empfehlung der Beklagten. Eine Häufung derartiger fehlerhafter Beratung ist zwar ein Einzelfall, die Fehlberatungen selbst sind nach Erfahrung von KTAG Rechtsanwälte in der Praxis jedoch häufig anzutreffen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „FG Finanz-Service AG“ anschließen.
Mit Urteil vom 25.04.2006 (Az.: 6 O 565/04) verurteilte das LG Heilbronn die FG Finanz-Service AG zu Schadensersatz in Höhe von 108.171 Euro und zur Freistellung von Verbindlichkeiten eines Ehepaars in Höhe von 151.282 Euro.
Dem Urteil lag ein besonders herausragender Sachverhalt zugrunde: Innerhalb eines Jahres empfahlen Berater der FG Finanz-Service AG einem Ehepaar mit fünf Kindern Beteiligungen an einem Medienfonds (MBF 99 Vierte Beteiligung KC Medien AG & Co. KG), einem Drei-Länder-Fonds (10. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft Walter Fink KG), den Abschluss eines EuroSwitch-Vermögensverwaltungsdepots und eines EuroSwitch-Kapitalaufbau-Plans sowie den Erwerb einer Eigentumswohnung in Hanau.
Den Anfang nahm ein Ansparplan für das jüngste Kind im Mai 1999. Dies war die Eintrittskarte, sämtliche Finanzanlagen der Familie zu sichten und deren Vermögen umzuschichten. Eine geradezu tragische und Existenz gefährdende Beratung nahm damit ihren Lauf.
Herausragend war dabei, dass die Beklagte nicht nur hochspekulative Anlagen wie den Medienfonds vermittelte, sondern später die dort prognostizierte Renditen als gesicherte Einnahmen bei der Finanzierung der Eigentumswohnung einrechnete. Das Gericht führt hier zu Recht aus: „Eine sichere Unterdeckung mit einer unsicheren Rendite zu egalisieren, stellt aber keine sachgerechte Anlageberatung dar.“
Auf ihrer Internetseite wirbt die FG Finanz-Service AG mit dem Slogan „Finanzberatung auf gut schwäbisch“. KTAG-Anwalt André Tittel beurteilt hingegen die vorliegende Anlageberatung ganz anders: „Selten haben wir einen Fall mit derart vielen Fehlberatungen bearbeitet. Die Krönung ist jedoch, dass die hochriskanten Fondsanlagen noch als Rechtfertigung für den Kauf einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung genutzt wurden. Unter ‚Häuslebauen’ dürfte gerade im Schwäbischen etwas anderes zu verstehen sein.“
Leider kündigte die Familie ihre, zuvor bestehenden, sicheren Lebensversicherungsverträge auf Empfehlung der Beklagten. Eine Häufung derartiger fehlerhafter Beratung ist zwar ein Einzelfall, die Fehlberatungen selbst sind nach Erfahrung von KTAG Rechtsanwälte in der Praxis jedoch häufig anzutreffen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „FG Finanz-Service AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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