Banken können zum Teil schadensersatzpflichtig sein.
Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen des Landes Berlin droht neues Ungemach. Nachdem in den letzten Jahren mehrere Tausend Klagen von diversen Anwaltskanzleien in Zusammenhang mit den sog. LBB-Fonds vorbereitet wurden und zum Teil noch anhängig sind, droht sich die Krise auch auf die sog. „Berlin-Anleihen“ auszuweiten.
Nachdem am Donnerstag, den 11. Mai 2006 das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Berliner Wohnungsbau (Az: 5 C 10 05) bestätigte, hat sich somit auch die Situation der Anleger dramatisch verschlechtert, die mit der – ursprünglich eigentlich für 30 Jahre geplanten Förderung- fest gerechnet hatten.
Nach Mitteilung des Branchendienstes „kapitalmarkt-intern“ vom 12.05.06 können sich die Anleger unter Umständen beim Land Berlin schadlos halten, denn laut aktueller Rechtsprechung haften für Prospektangaben auch die Hintermänner eines Prospektes, und nach Angaben von kapitalmarkt-intern sieht der Berliner Rechtsprofessor Schwintowski das Land Berlin als den eigentlichen Hintermann.
Problematisch könnte es für die Anleger jedoch mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Land Berlin werden, denn in einem Interwiev mit der FAZ vom 12.04.2006 äußert sich Finanzsenator Thilo Sarrazin dahingehend, dass im Rahmen einer grundlegenden Reform der Finanzverfassung auch über die Einführung eines Insolvenzrechts für Gebietskörperschaften nachzudenken sei.
Anleger können daher unter anderem auch die Banken auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn diese nicht auf das außerordentliche Risiko bei dieser Kapitalanlage hinweisen. Anleger müssen grundsätzlich über alle mit der Kapitalanlage in Verbindung stehenden Risiken aufgeklärt werden, bei den enormen Risiken mit den Berlin-Anleihen dürfte sich für die Banken eine ganze Palette von Risiken ergeben, über die der einzelne Anleger aufgeklärt werden muss, wenn dies nicht der Fall ist, hat der einzelne Anleger gute Chancen, die Bank haftbar zu machen.
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Berlin-Anleihen“ beraten lassen.
Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen des Landes Berlin droht neues Ungemach. Nachdem in den letzten Jahren mehrere Tausend Klagen von diversen Anwaltskanzleien in Zusammenhang mit den sog. LBB-Fonds vorbereitet wurden und zum Teil noch anhängig sind, droht sich die Krise auch auf die sog. „Berlin-Anleihen“ auszuweiten.
Nachdem am Donnerstag, den 11. Mai 2006 das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Berliner Wohnungsbau (Az: 5 C 10 05) bestätigte, hat sich somit auch die Situation der Anleger dramatisch verschlechtert, die mit der – ursprünglich eigentlich für 30 Jahre geplanten Förderung- fest gerechnet hatten.
Nach Mitteilung des Branchendienstes „kapitalmarkt-intern“ vom 12.05.06 können sich die Anleger unter Umständen beim Land Berlin schadlos halten, denn laut aktueller Rechtsprechung haften für Prospektangaben auch die Hintermänner eines Prospektes, und nach Angaben von kapitalmarkt-intern sieht der Berliner Rechtsprofessor Schwintowski das Land Berlin als den eigentlichen Hintermann.
Problematisch könnte es für die Anleger jedoch mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Land Berlin werden, denn in einem Interwiev mit der FAZ vom 12.04.2006 äußert sich Finanzsenator Thilo Sarrazin dahingehend, dass im Rahmen einer grundlegenden Reform der Finanzverfassung auch über die Einführung eines Insolvenzrechts für Gebietskörperschaften nachzudenken sei.
Anleger können daher unter anderem auch die Banken auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn diese nicht auf das außerordentliche Risiko bei dieser Kapitalanlage hinweisen. Anleger müssen grundsätzlich über alle mit der Kapitalanlage in Verbindung stehenden Risiken aufgeklärt werden, bei den enormen Risiken mit den Berlin-Anleihen dürfte sich für die Banken eine ganze Palette von Risiken ergeben, über die der einzelne Anleger aufgeklärt werden muss, wenn dies nicht der Fall ist, hat der einzelne Anleger gute Chancen, die Bank haftbar zu machen.
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Berlin-Anleihen“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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