Donnerstag, Mai 11, 2006

Nürnberger Immobilienfonds 14. KG in wirtschaftlicher Schieflage - Ausstieg für Anleger möglich

Wie bei vielen geschlossenen Immobilienfonds ist auch bei der Nürnberger Immobilienfonds 14. KG die wirtschaftliche Lage brisant. Die Nürnberger 14. KG hat in ein Seniorenzentrum einschließlich Ärztehaus und Dienstleistungsflächen in Berlin-Marzahn investiert.

Der Generalmieter für einen Großteil der Flächen, u.a. des Ärztehauses, die Dr. Pieper GmbH & CO. KG, sah sich aufgrund der Inanspruchnahme aus einer Anzahlungsbürgschaft bereits unmittelbar nach Fertigstellung des Seniorenzentrums nicht mehr in der Lage, die vertraglich vereinbarte Generalmiete zu bezahlen und drohte mit Insolvenz. Aufgrund der erheblichen Leerstände ist die Fondsgesellschaft nicht mehr in der Lage, die Kreditverbindlichkeiten vollständig zu bedienen.

Zum Leid der Gesellschafter schüttet der Fonds überdies bereits seit Jahren nicht mehr aus, so dass die Anleger die ursprünglich bei der Nürnberger Lebensversicherung AG abgeschlossenen Kreditverträge, die mittlerweile von der Fürst Fugger Privatbank übernommen worden sind, vollständig aus eigenen Mitteln bedienen müssen.

Für die Anleger besteht dennoch Hoffnung: Regelmäßig lassen sich Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Verbraucherkreditgesetz, aus sogenanntem Einwendungsdurchgriff sowie aus Haustürwiderrufsgesetz begründen. Vorstehende Ansprüche führen dazu, dass der Anleger das Darlehen nicht zurückzahlen muss und geleistete Zins- und Tilgungsleistungen abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückverlangen kann. Nach Prüfung der Anlegerschutzanwälte bestehen auch bei den weiteren Nürnberger Fonds gute rechtliche Ansätze.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds“ bietet Gesellschaftern der Nürnberger Immobilienfonds die Möglichkeit, sich von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über die rechtlichen Erfolgschancen und die Vergleichs- und Ausstiegsmöglichkeiten fachkundig beraten zu lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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