Freitag, Januar 29, 2021

Cyber-Trading-Betrüger bedienen sich seit geraumer Zeit Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), um die Zahlungstransaktionen zu verschleiern.

Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), in der Regel über Mithilfe der Trading-Betrüger über AnyDesk oder TeamViewer, eröffnet. Anschliessend haben die Geschädigten ihre Gelder auf die Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert. • Die Dienste von Kryptowährungsbörsen, wie BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, COINBASE, KRAKEN werden somit regelrecht missbraucht. BLOCKCHAIN-FORENSIK und KRYPTO-UNTERSUCHUNGEN Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äußerst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen. Aus diesem Grund bieten die ESK Vertragsanwälte nunmehr unter Zuhilfenahme externer Partner auch Nachforschungen bei Kryptowährungstransaktionen an. Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Grundsätzlich richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen! Grundsätzlich falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft. Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.

Donnerstag, Januar 28, 2021

BIMFX24 auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.01. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: BIMFX24 Suite 305, Griffith Corporate Center, Beachmont, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen Telefon: +447448885131 E-Mail: Support@bimfx24.com Website: https://www.bimfx24.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

"Bitcryptoprofit" auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 28. Januar 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgendem Unternehmen: "Bitcryptoprofit" Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „ Bitcryptoprofit“, das auf der Website www.bitcryptoprofit.com Anlage- und Handelsdienstleistungen anbietet und vorgibt, in der Rue Notre Dame 40 niedergelassen zu sein. L-2240 Luxemburg. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass eine Einrichtung mit dem Namen „Bitcryptoprofit“ ihr unbekannt ist und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Mittwoch, Januar 27, 2021

Maxellant Investment (Europe) Ltd auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 27.01.2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt: Maxellant Investment (Europe) Ltd Die Malta Financial Services Authority ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Maxellant Investment (Europe) Ltd ("Maxellant") tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://maxellant.com/ hatte. Die Website ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung offline. Obwohl dieser Rechtsträger vorgibt, von einer Adresse in Malta aus zu operieren, ist die MFSA der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist. Die Entität behauptet, dass "Maxellant ein multinationaler Finanzmakler ist ... Wir stellen unsere Investoren an erste Stelle, da ihr Erfolg unser Wachstum und unsere Expansion bedeutet. Im Laufe der Jahre haben wir in verschiedene Märkte investiert, darunter Forex, NFP und den Markt für synthetische Indizes." Maxellant behauptet fälschlicherweise, eine von der MFSA ausgestellte Lizenz für Wertpapierdienstleistungen der Kategorie 3 zu besitzen. Der Rechtsträger verwendet ein falsches MFSA-Lizenzdokument. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Maxellant KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investmentdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Maxellant wahrscheinlich um ein System von zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen. Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier ESK-Schutzbund@email.de

Dienstag, Januar 26, 2021

Cryptofundfx Ltd. auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 26. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Cryptofundfx Ltd. Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass: Cryptofundfx Ltd. mit angeblichem Sitz in 50 Jermyn St, St. James’s, London SW1Y 6LX, Vereinigtes Königreich Chemin du Canal 5, 1260 Nyon, Schweiz 207 Bank St #452, Ottawa, ON K2P 2N2, Kanada contact@cryptofundfx.com www.cryptofundfx.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Procryptotradings auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 26.01.2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt: Procryptotradings Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Procryptotradings operiert und eine Internetpräsenz unter https://www.procryptotradings.com/ hat. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://www.procryptotradings.com/ KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter http://www.mfsa.com.mt/pages/licenceholders.aspx eingesehen werden. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier ESK-Schutzbund@email.de

Wexness Banc / Gozala Enterprise Ltd auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 26. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Wexness Banc / Gozala Enterprise Ltd Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass: Wexness Banc / Gozala Enterprise Ltd mit angeblichem Sitz in Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510, Beachmont, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines www.wexness.cc www.wexness.io compliance.de@wexness.io jonas.schneider@wexness.io nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Traderking auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 26. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Traderking Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass: Traderking mit angeblichem Sitz in Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510, Beachmont, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines www.traderking.cc, www.traderking.io toni.schwarzwald@traderking.io nicole.vandahl@traderking.io nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Montag, Januar 25, 2021

Sieben weitere neue Websites auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.01.2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt. centralspottradingltd.com brightfinance.co solidinvest.co swisskapital.eu insta-trading.com financereserve.com finexics.io Die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte Investoren darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören denen eine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen und/oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 erteilt wurde. Die CySEC bittet Anleger dringend, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen über eine Zulassung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten verfügen. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Brava500 auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 25.01.2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt vor einemt lizenzierten Unternehmen gewarnt: Brava500 Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Brava500 operiert und eine Internetpräsenz unter https://brava500.com/ hat. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://brava500.com/ KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investmentdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter http://www.mfsa.com.mt/pages/licenceholders.aspx eingesehen werde *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier ESK-Schutzbund@email.de

Sonntag, Januar 24, 2021

Lonny Prime Limited auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.01. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Lonny Prime Limited RM4, 16 / F, HO KING COMM CTR, 2-16 FAYUEN ST, MONGKOK, China Telefon: 0085256182337; 07723652553; 85253629883; E-Mail: service@lonny-fx.com.com ; nli65431lina3344520@gmail.com ; wqilin174462@gmail.com ; Website: https://www.lonny-fx.com/de/ Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Samstag, Januar 23, 2021

Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, bietet auf ihrer Webseite unter der Domain loewenherz24.de ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft Loewenherz24 Group unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt oder erbringt. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Freitag, Januar 22, 2021

Broker Major Ltd auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.01. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Broker Major Ltd Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands 96960 Telephone: +447985590944, +447459863041 Email: support@brokermajor24.com, support@brokermajor.com, bernard.cross@brokermajor.com,anna.stathos@brokermajor.com, alessandro.calu@brokermajor.com Website: www.brokermajor-fx.com, www.brokermajor24.com, www.brokermajor.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

metals-finance.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 22. Januar 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgender Website: www.metals-finance.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.metals-finance.com, auf der ein Unternehmen behauptet, eine Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaft unter dem Namen Metals Finance Invest SA oder MFI Luxembourg zu sein und unter gegründet zu werden 3, rue Nicolas Adames, L-1114 Luxemburg. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Metals Finance Invest SA oder MFI Luxembourg präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Bred Finance: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2020 gegenüber einer Gesellschaft, die im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung Bred Finance auftritt, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts angeordnet. Das Unternehmen ist angabegemäß in Großbritannien geschäftsansässig. Bred Finance bietet im Internet deutschsprachigen Kunden die Vergabe von Darlehen an. Potentiellen Kreditnehmern wird ein Darlehensvertrag mit der Bezeichnung „The ministry of justice and the legalization[Absatz] Human rights / Finance Loan“ vorgelegt, der angeblich bei einer Londoner Anwaltskanzlei hinterlegt sei. Teilweise werden deutsche Kunden von Bred Finance überredet, der Gesellschaft ihre EC-Karte sowie sämtliche Zugangsdaten zu übersenden, um angeblich auf diese Weise den gewünschten Kredit zur Verfügung zu stellen. Damit betreibt Bred Finance gewerbsmäßig das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt. Im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe erhalten deutsche Darlehensnehmer zur Glaubhaftmachung des Angebots von Bred Finance teilweise Nachrichten über die E-Mail-Adresse „bafincontact@gmail.com“. Darin werden die Adressaten unter anderem aufgefordert, eine angeblich fällige Steuerzahlung zu entrichten. Die BaFin betont, dass derartige Mitteilungen in keinem Fall von der BaFin stammen und einzig und allein dem Zweck dienen, bei dem Empfänger den Anschein von Seriosität zu erwecken sowie ihn zu weiteren Geldtransfers zu veranlassen. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Donnerstag, Januar 21, 2021

„Meta Finance Trade“ auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21. Januar 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgendem Unternehmen: „Meta Finance Trade“ Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „Meta Finance Trade“, das auf seiner Website www.metafinancetrade.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, am 51 Boulevard Grande-Duchesse niedergelassen zu sein Charlotte, L-1330 Luxemburg und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen und reguliert zu werden. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen „Meta Finance Trade“ ihr unbekannt ist, dass es nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Dundee Wealth Management AG auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Dundee Wealth Management AG Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass die: Dundee Wealth Management AG mit angeblichen Sitz in Donau-City-Straße 7, 1220 Vienna, Austria E-Mail: info@dundeewealthmgmt.eu investorservices@dundeewealthmgmt.eu nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist der Anbieterin daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG) nicht gestattet. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

City FX Broker auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.01. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: City FX Broker Suite 305 Griffith Corporate Center, Postfach 1510, Beachmont Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen Telefon: +442080899127 E-Mail: support@cityfxbroker.com Website: www.cityfxbroker.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

FXT Brokers auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: FXT Brokers Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass: FXT Brokers Web: www.fxtbrokers.com mit angeblichen Sitz in 365 Road Avenue, London NW8 6LS. E-Mail:support@fxtbrokers.com compliance@fxtbrokers.com vip@fxtbrokers.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. ** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Mittwoch, Januar 20, 2021

"LG Patrimoine" auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20. Januar 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgendem Unternehmen: "LG Patrimoine" Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „LG Patrimoine“, das auf der Website www.lg-patrimoine.com Anlage- und Vermögensverwaltungsdienste anbietet und vorgibt, mit 39 gegründet zu werden Boulevard Royal, Luxemburg. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen „LG Patrimoine“ ihr unbekannt ist, dass es nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Identitätsmissbrauch: Beexp

Die BaFin weist darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „Beexp“ mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auftretenden unbekannten Betreiber der Internet-Seite beexp.de nicht dem von der BaFinbeaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut IG Europe GmbH zuzurechnen sind. Es handelt sich bei der Internetseite www.beexp.de um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter. Diese versuchen in vermutlich betrügerischer Absicht, Verbraucher zur Überweisung von Geldern zu animieren, deren Rückzahlung garantiert wird. „Beexp“ behauptet wahrheitswidrig, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IG Europe GmbH zu sein. Damit entsteht der unzutreffende Eindruck, dass „Beexp“ im Zusammenhang mit der IG Europe GmbH der Beaufsichtigung durch die BaFin untersteht. Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der „Beexp“ noch www.beexp.de eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Dienstag, Januar 19, 2021

Strommangel: Erlebt der Bezugsschein seine Renaissance?

Bezugsscheine werden in der Regel in Notzeiten vom Staat an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Lebensmitteln und anderen Konsumgütern besser verwalten zu können. So wurde in Deutschland im Ersten Weltkrieg zunächst, mit der Einführung der Brotkarte, Brot rationiert. Dieser Rationierung folgte später Milch Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. Wird es in Deutschland demnächst Strom-Bezugsscheine geben? Für die Erteilung eines Bezugsscheins müsste dann ein besonderer Anlass vorliegen oder ein Antrag bei einer deutschen Behörde gestellt werden. Das grüne Deutschland ist jedoch (immer noch) stolz auf seine Wirtschaft schädliche Energiewende und der damit verbundenen Sonderrolle in der Welt. Da ohne Strom heute nix mehr funktioniert, hat sich, wie der Norddeutsch Rundfunk meldete, Schleswig-Holstein auf flächendeckende Stromausfälle bereits mit Notstromaggregaten vorbereitet. Die laufen mit Dieselkraftstoff, der von einer Tankstelle kommt die für ihre Pumpen natürlich auch Strom braucht. Clever! „Immer öfter fällt der Strom aus, das Netz wird durch viele Quellen instabil. Doch immer mehr Infrastruktur kommt ohne Elektrizität nicht mehr aus. Sind wir gut genug vorbereitet auf einen flächendeckenden, lang andauernden Stromausfall?“ Das war das Thema eines Beitrags des hr-Fernsehens am 18.01.21, 20:15 Uhr. Der Beitrag kann hier aufgerufen werden. https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/blackout--hessen-ohne-strom,video-140924.html Die Deutschen Grünen-Wähler, verschließen weiter tapfer die Augen vor der größten freiwilligen Demontage im Energiesektor seit Beginn des Industriezeitalters – und beklatschen weiter den Kohle- und Atomausstieg, für den sie schon heute tief in die Tasche greifen müssen. Fast auf der ganzen Welt sind Kernkraftwerke Bestandteil der Strategie weil dort eine ökologisch-ökonomische Gesamtbetrachtung vorgenommen wird. Damit ist das Grüne Deutschland offensichtlich überfordert. Effizienter Umweltschutz und die Sicherheit der Energieversorgung kann sicher nur durch eine kluge technologische Diversifizierung der Energiequellen und nicht durch Grüne politische Tricks gewährleistet werden. Die Versorgungssicherheit in Deutschland war bisher durch unseren hohen effizienten und robusten technologischen Standard nie gefährdet. Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. „Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Nutzung der „Erneuerbaren Energien“ unter dem Siegel der „nationalen Sicherheit“ vorantreiben will“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wind und Sonne richten sich nicht nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint und vielleich auch nur dann, wenn man im Besitz eines Strom-Bezug-Scheines ist. Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas GROSS-SCHILDA LIEGT IN BERLIN | Altmaier will Stromverbrauch rationieren Vom Tisch ist der Plan »Spitzenglättung« nach dem Rückpfiff nicht. Zu kritisch wird mittlerweile die Lage in den Stromnetzen. Da helfen nur noch abstruse Vorstellungen wie: ‚Sie dürfen täglich von 10 bis 20 Uhr ihr Auto nicht betanken!‘ Rein in die Kartoffeln – raus aus den Kartoffeln. So schnell wurde wohl selten ein Entwurf eines Ministeriums zurückgepfiffen. »Es handelt sich um einen Entwurf der Arbeitsebene, der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat und deshalb bereits am vergangenen Freitag zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen wurde.« So die Erklärung einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Bericht der Welt am Sonntag über einen neuen Gesetzentwurf in Sachen Elektroautos, der es in sich hat. Nach diesem Entwurf sollten Stromversorger zeitweilig Ladestrom für E-Autos abschalten dürfen, wenn wieder einmal zu wenig Strom vorhanden ist. Als »Spitzenglättung« steht diese Vorstellung schon länger im Raum. Praktiziert werden Abschaltungen aufgrund von Strommangel schon seit längerem. So müssen Aluminiumhütten erdulden, dass ihnen für begrenzte Zeit der Strom abgeschaltet wird. Die verschlingen ebenso wie Kühlhäuser erhebliche Mengen. Ein gefährliches Spiel, denn nach drei Stunden ist die Schmelze erstarrt, die Fabrik ruiniert. Doch das reicht nicht mehr, und vom Tisch ist der Plan »Spitzenglättung« nach dem Rückpfiff nicht. Zu kritisch wird mittlerweile die Lage in den Stromnetzen. Da helfen nur noch abstruse Vorstellungen wie: ‚Sie dürfen täglich von 10 bis 20 Uhr ihr Auto nicht betanken!‘ Beim normalen Auto befremdlich, zu gravierend wären die Folgen für Verkehrsflüsse und Wirtschaft. Genau das aber steht hinter den Plänen für Besitzer von Elektroautos. Die sollen nicht mehr laden dürfen, wenn zu wenig Strom in den Netzen vorhanden ist. Schon länger zerbrechen sich Altmaiers Leute den Kopf darüber, wie das Desaster »Energiewende« einigermaßen zu lösen ist. »Spitzenglättung« ist nur ein jüngerer Einfall und zeigt, wie die Energiewende neue Wortkreationen hervorbringt. »Strom abschalten, weil wir keinen haben« klingt nicht so schön fortschrittlich. Die Stromversorger drängen schon länger auf ein Gesetz zur »Spitzenglättung«, nach dem sie den Strom für einen Teil der Verbraucher einfach abschalten können, wenn nicht genug für alle da ist – aber dummerweise zusätzlich viele Autofahrer gleichzeitig laden, weil sie fahren müssen. Diese Lösung favorisierte offenbar auch das Altmaier-Ministerium und plante eilig einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des $ 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der liegt oder besser lag jetzt vor, wie die Welt berichtete. »Steuerbare Verbrauchseinrichtungen« sollen für bis zu zwei Stunden pro Tag keinen Strom bekommen können, wenn andernfalls eine Überlastung des Netzes drohen würde. Dazu gehören sowohl Ladestationen für E-Autos als auch Wärmepumpen, die bereits jetzt zeitweilig von der Stromversorgung abgeschaltet werden können.« Zunächst bis zu zwei Stunden, hieß es im Entwurf, solle kein Strom fließen. Doch wenn die Sache grundsätzlich durch ist, lassen sich die Zeiten leicht weiter ausdehnen. Die Stromversorger glätten ihre Spitzen, die E-Autofahrer haben leere Akkus. Der Hintergrund der Unruhe bei Altmaier: Die unheilvollen Folgen der Energiewende machen sich allmählich für jedermann bemerkbar. Was vorher Fachleuten von Anfang an klar war, macht langsam auch in breiteren Kreisen die Runde: Das Stromnetz beginnt bedenklich zu wackeln. Kohle- und Kernkraftwerke, die allein eine sichere und preiswerte Stromversorgung gewährleisten können, werden reihenweise abgeschaltet. Bis Ende 2022 sollen Kraftwerke mit rund 20 GW Leistung abgeschaltet werden. Die lieferten etwa ein Viertel des Strombedarfes. Das letzte Kraftwerk soll nach bisherigen Planungen 2038 vom Netz gehen. Hardcore-Energiewender träumen sogar schon von einem früheren Zeitpunkt. Damit wird es enger in den Stromnetzen. Blackouts drohen wie vor zwei Wochen. Doch solche düsteren Ankündigungen passen nicht ganz zu den hehren politischen Zielen. 2021 soll das Jahr der Stromer werden, denn noch immer fahren nicht jene eine Million Elektrofahrzeug auf den Straßen, wie Kanzlerin Merkel das einst angeordnet hatte. So gelobte Bundesverkehrsminister Scheuer im Dezember: »2021 soll das Jahr der Elektromobilität werden!« Beim letzten Spitzengespräch »Ladeinfrastruktur« mit Altmaier, Scheuer und Vertretern der Energie- sowie der Autowirtschaft wurde beschlossen, dass das Ladenetz für Elektroautos »kundenfreundlicher« werden solle. Altmaier: »Realisieren der Verkehrswende ist eine große Gemeinschaftsanstrengung«. Dazu soll eine weitere Verordnung vorbereitet werden, eine Novelle zur Ladesäulenverordnung, mit der eine bessere Ladeinfrastruktur angestrebt wird. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte errichtet werden. Um das Ziel zu erreichen, müsste das Ausbautempo drastisch erhöht werden. Rein rechnerisch sollten laut Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), 2000 neue pro Woche stehen, es sind allerdings nur 200. Derzeit stehen Elektroautomobilisten erst 33.000 Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung. Nicht besonders viel, vor allem, da Elektroautos je nach Ladeleistung teilweise mehrere Stunden die Ladepunkte blockieren. Deswegen soll auch mit reichlich Steuergeld nachgeholfen werden. 400 Millionen Euro winken für eine öffentliche, 350 Millionen Euro eine gewerbliche Ladeinfrastruktur. Für jede private Wallbox gibt es seit November zudem 900 Euro; diese Anschlussgeräte erlauben mit Drehstrom etwas höhere Ladeleistungen für e-Autos in der heimischen Garage. Doch Altmaier kann nicht die Frage beantworten, was die schönste Ladeinfrastruktur nutzt, für die auch ein neues Leitungsnetz notwendig ist, wenn kein Strom vorhanden ist? Überdies hatte die Bundesregierung vor mehr als zehn Jahren festgelegt, dass der Bruttostromverbrauch von 2008 bis 2050 um rund 25 Prozent vermindert werden soll. Wenn nicht genügend Strom generiert werden kann, muss er eben rationiert werden. Das klingt für eine „Zukunftstechnik“ nicht sonderlich elegant und wird deswegen mit Begriffen wie »intelligent« verbrämt. »Intelligente« Stromnetze sollen ausgleichen, was nicht vorhanden ist. Hildegard Müller: »Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten.« Das wäre, so Müller, sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen wollten. Der aufgeschreckte Altmaier ließ gestern erklären, dass er größten Wert darauf lege, »dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt«, so am Sonntag die Sprecherin in der Erklärung weiter. »Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.« Die Bundesregierung hat erkannt, dass es im künftigen Stromsystem nicht mehr möglich sein wird, jeden Bedarf zu jeder Zeit zu befriedigen. Deshalb sollte die Steuerung der Verbraucherseite auf gesetzliche Füße gestellt werden. Das »Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG)« befand sich schon in der Abstimmungsrunde. Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen, Elektroheizungen und Wallboxen, also Ladestationen für E-Mobile, würden dann zeitweise variabel abgeschaltet werden. Das Echo aus dem öffentlichen Raum und den Branchen war deutlich. Die Energieversorger stellten fest, ohne eine solche Regelung wäre die Versorgungssicherheit nicht zu gewährleisten, die Automobilbranche sagte, sie würde den Ausbau der Elektromobilität behindern. Beide haben Recht. Nun ist es an Wirtschaftsminister Altmaier, die Quadratur des Kreises herzustellen. Er könnte die Ladestationen für die E-Mobile von der Regelung ausnehmen, aber zu wessen Lasten? Weniger Wärmepumpenstrom zugunsten der Mobilität oder sogar Haushalte abschalten, damit gut betuchte Tesla-Fahrer ihren Boliden unterbrechungsfrei laden können? Zu erwarten ist eine halbgare und komplizierte Lösung, mit der wieder versucht werden wird, alle Ansprüche zu erfüllen. *** Wer Antworten sucht, der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER! BESTELLEN. Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann JETZT HIER BESTELLT WERDEN. .Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft. Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft. Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Montag, Januar 18, 2021

Strompreis: „Wer soll das bezahlen, Wer hat das bestellt, Wer hat so viel Pinke-Pinke, Wer hat so viel Geld?“,

Dieses Lied sang Jupp Schmitz 1948 im Kölner Karneval. Dieses Karnevalslied war eine Anspielung auf die durch die Währungsreform vom Juni 1948 ausgelösten Preissteigerungen. Das kurz nach der Währungsreform auf den Markt kommende Angebot überforderte die Kaufkraft der deutschen Konsumenten. Heute wird dieser Karnevalsschlager von den deutschen Stromkunden gesungen, die ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. Wer soll das bezahlen, Wer hat das bestellt? Wer hat so viel Pinke-Pinke, Wer hat so viel Geld?“ um die weltweit höchsten Strompreise bezahlen zu können? Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas Strompreise: Neue Höchststände – und die Zeche zahlt der Verbraucher. Das immer hinfälligere Rezept von Bundeswirtschaftsminister und allen anderen Anhängern der Energiewende: Hoffen, dass das Ausland liefern kann und vor allem selbst über genügend Strom verfügt. Höher, weiter, schneller – die Kosten für Strom aus Wind und Sonne rasen wie ein gedopter Marathonläufer zu immer neuen Rekorden. Allerdings nur für die Verbraucher – die Preise im Stromgroßhandel fallen stark, erreichen aber nicht den Stromendkunden. Ursache: jenes unsägliche Gebilde »Energiewende«. Sie kennen nur eine Richtung: nach oben – die Kosten für Strom aus sogenannten regenerativen Energiequellen. Denn noch nie wurde »Ökostrom« so stark gefördert wie im vergangenen Jahr. 30,9 Milliarden Euro flossen 2020 nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW in die Taschen der Besitzer von Windrädern und Photovoltaikanlagen. Vor drei Jahren waren es einmal 26,3 Milliarden Euro. Mittlerweile hat auch die Bundesnetzagentur ihre Strommarktdaten aus dem Jahr 2020 veröffentlicht. Nach denen stieg sogenannter Ökostrom an der Netzlast von 46,1 Prozent aus dem Jahre 2019 auf 49,3 Prozent. Davon lieferten die Windanlagen 27,4 Prozent, die Fotovoltaik 9,7 Prozent und die sonstigen wie Biomasse und Wasserkraft 12,2 Prozent. Insgesamt wurde aufgrund der Coronakrise 5,2 Prozent weniger Strom erzeugt. Auch dies verteuerte den Strom. Denn vorrangig eingespeist werden müssen Energien, wenn Windräder und Fotovoltaikanlagen sie zufällig liefern. Wenn insgesamt weniger Strom benötigt wird, müssen eben Kohle- und Kernkraftwerke noch stärker ihre Leistung drosseln. Bezahlt wird das wieder durch die Stromverbraucher. Dies zeige nach Einschätzung von Fachleuten lediglich die ‚Marktverstopfung‘ durch EEG-Strom und den staatlich initiierten Verdrängungswettbewerb zu Lasten konventioneller Kraftwerke. Die kommen nicht mehr auf die erforderliche Nutzungsdauer für einen wirtschaftlichen Betrieb. Es ist also betriebswirtschaftlich sinnvoll, sie gegen Entschädigung stillzulegen. Alternativ werden sie von der BNetzA für systemrelevant erklärt und über die Netzentgelte ebenfalls subventioniert. Weiterhin fallen die Preise für elektrischen Strom derzeit stark. Allerdings nicht für die Verbraucher, sondern nur bei den Großhändlern. Für die Verbraucher dagegen steigt der Strompreis mittlerweile auf einen neuen Spitzenwert von 33,77 Cent pro Kilowattstunde im Basistarif, wie die Vergleichsportale Check 24 und Verivox errechnet haben. Doch der Verbraucher muss zusätzlich aufgrund seines Home Office Arbeitsplatzes rund 180 € Mehrkosten pro Jahr aufbringen, wie Verivox weiter sagt. So würden zwei Arbeitsplätze mit je einem herkömmlichen Laptop mit zwei Monitoren zusätzliche Stromkosten von über 90 € im Jahr verschlingen, und sogar noch mehr, wenn besonders leistungsstarke Rechner verwendet werden. Der Preis für Strom bleibt auch im Jahr 2021 hoch. Der setzt sich zur Hälfte aus Steuern und Abgaben zusammen, wobei die EEG-Umlage den Großteil des Betrags ausmacht. Diese Umlage soll bekanntlich den Ausbau der »erneuerbaren Energien« finanzieren und ändert sich jährlich. Im Vergleich zum Jahr 2012 mit 3,59 Cent/kWh ist die Finanzierung der erneuerbaren Energiequellen durch die Umlage mit 6,50 Cent/kWh drastisch angestiegen. Für das Jahr 2021 senkte Wirtschaftsminister Altmaier die Umlage um 0,26 Cent/kWh – noch höhere Strompreise fürchtend. Die Kosten für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh sollen nach Veriox-Angaben um rund 10 Euro sinken. Jedoch steigen andere Abgaben und Umlagen um rund 4 Euro. Die Stromnetzgebühren werden im bundesweiten Durchschnitt um 1 Euro angehoben. Altmaier setzt auf das Prinzip »linke Tasche – rechte Tasche« und holt sich die reduzierten Umlagen wieder über die neu eingeführte CO2-Steuer. Ursache für die Preisexplosion ist die Energiewende. Die Regierung legt Umlagen und Abgaben fest, die den Strompreis bestimmen. Von »Markt« kann keine Rede sein. Mit diesen Umlagen und jetzt auch noch neuen CO2-Steuern bezahlen alle Stromverbraucher Windräder, Photovoltaikanlagen und Biomassekraftwerke. Diese Energien sollten zwar angeblich alle nichts kosten oder höchstens eine Kugel Eis mehr, wie Trittin als damaliger Umweltminister seinerzeit vorschwindelte. Stattdessen steigen die Kosten rapide. Doch auf andere Weise könnten die Landschaften nicht mit Windrädern und Millionen Dächer nicht mit Photovoltaikanlagen zugepflastert werden. Was kein vernünftiger Mensch tun würde, macht er allerdings dann, wenn ihm der Staat genügend Knete hinwirft. Denn Windräder und Fotovoltaikanlagen bringen zu wenig Leistung, nur große Kraftwerke sind in der Lage, den erheblichen Energiebedarf eines Industrielandes zu decken. Mit Windrädern wäre ohne irrsinnige Milliardenhilfssummen kein Geld zu verdienen. Doch Wind und Sonne können oft nicht liefern, wenn Industrie und Haushalte Energie benötigen. Die vergangenen Wochen zeigen deutlich den Unsinn: Kaum Wind, kaum Sonne – ohne konventionelle Kraftwerke säße Deutschland im Dunkeln. Die Situation wird dramatisch, wenn Ende des Jahres 2022 die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet werden und in einer Reihe von Kohlekraftwerken bis dahin das Feuer gelöscht wird. Insgesamt 20 GW an Leistung geht verloren. Um die 70 GW allerdings benötigt Deutschland im Durchschnitt. TE hatte Wirtschaftsminister Altmaier gefragt, wie er sich denn die sichere Versorgung mit Strom künftig vorstellt. Als Beispiel diente der 27. November vergangenen Jahres, an dem die sogenannten »Erneuerbaren« nichts geliefert hatten. Hochnebeldecke und wenig Wind führten dazu, dass das an diesem Tage um 7:00 Uhr morgens Windräder und Fotovoltaikanlagen ganze 774 MW lieferten. Damit produzieren die rund 30.000 Windräder und Millionen an Fotovoltaikanlagen in Deutschland nicht einmal mehr die Strommenge eines mittleren Kohlekraftwerks. Doch zu diesem Zeitpunkt wurden 72,613 GW Strom verbraucht. Eine gigantische Lücke also klafft zwischen den minimalen Strommengen von Wind und Sonne und Stromverbrauch. Das Bundeswirtschaftsministerium antwortet auf "Kein Strom aus Sonne und Wind" In der Antwort des Wirtschaftsministeriums an TE klang das euphemistisch: »Am 27.11. haben Erneuerbare Energien in Deutschland in der Tat phasenweise relativ wenig Strom in die Netze eingespeist.« Niedlich ausgedrückt, da war nicht nur phasenweise relativ wenig Strom vorhanden, sondern überhaupt nichts. »Dennoch«, behauptet das Bundeswirtschaftsministerium, »war die Stromversorgung jederzeit gewährleistet und es bestand ein deutlicher Puffer. Die Stromversorgung in Deutschland wird nämlich nicht nur durch Wind- und Solarenergie gedeckt, sondern auch durch Wasserkraft und thermische Kraftwerke (inkl. Biomasse) im In- und Ausland.« Überdies belege der SAIDI-Wert die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland, betonte das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort an TE. Im Ländervergleich zeige das deutsche Stromnetz sogar nur geringe Ausfallzeiten. Allerdings soll auch hier wieder einem ein X für ein U vorgemacht werden. In diesen sogenannten SAIDI-Wert gehen nicht vom »Netzbetreiber geplante Unterbrechungen« oder »Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt« ein. »Geplante Versorgungsunterbrechungen (Sonstiges) treten beispielsweise bei der Durchführung von Maßnahmen auf, die der technischen Sicherheit und der Zuverlässigkeit von Energieversorgung dienen«, heißt es bürokratisch verklausuliert in den »Hinweisen zur Zuordnung von Versorgungsunterbrechungen zum Störungsanlass höhere Gewalt« der Bundesnetzagentur. Und der ‚Störungsanlass höhere Gewalt‘ wird so definiert, dass immer ein Ergebnis »das Netz ist sicher« herauskommt – ausgedrückt in einem hohen SAIDI-Wert. Wenn die Netzbetreiber zum Beispiel Aluminiumhütten schnell abschalten müssen, weil zu wenig Strom vorhanden ist, wird das nicht im SAIDI-Wert berücksichtigt. Die Überlandleitungen standen schließlich noch und hätten funktioniert. Altmaier könnte durchaus zu Recht in einer Pressekonferenz bei Stromausfall im Dunkeln von der hohen Sicherheit und dem hohen SAIDI-Wert schwärmen, die Leitungen würden schließlich funktionieren. Das immer hinfälligere Rezept von Bundeswirtschaftsminister und allen anderen Anhängern der Energiewende also: Hoffen, dass das Ausland liefern kann und vor allem selbst über genügend Strom verfügt. In Frankreich ist das zeitweise nicht der Fall. Die Franzosen heizen vor allem mit Strom, früher hat Baden-Württemberg im Winter Strom nach Frankreich exportiert. Seitdem die Grünen das Kernkraftwerk Philippsburg gesprengt haben, ist es damit vorbei. Eine Politik der sicheren Versorgung eines Industrielandes mit Strom sieht anders aus. Die hohen Strompreise begründete das Altmaier-Ministerium übrigens mit dem freundlichen Verweis darauf, dass in Deutschland sowieso schon alles viel teurer ist. Der Verweis war wohl nicht einmal ironisch gemeint. Vor allem Geringverdiener dürfen sich freuen, über 300.000 Haushalte wurde schon heute der Strom abgeschaltet. *** Wer Antworten sucht, der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER! BESTELLEN. Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. 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