Mittwoch, Mai 17, 2006

Neuer Service für Geschädigte: www.sammelklage-deutschland.de

Unter der Internetadresse www.sammelklage-Deutschland.de bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) ab sofort eine Plattform für Rechtsfälle bei denen nicht nur ein einzelner Geschädigter, sondern Hunderte oder gar Tausende betroffen sind. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Der BSZ® e.V. organisiert über diese Internet-Plattform die Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger. Er bietet aber auch die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eventuell eine US-Sammelklage möglich ist und sinnvoll erscheint.

Anhand der nachstehenden Fragen und Antworten hat man schnell eine erste Orientierung:

Ihnen ist von einem Unternehmen, durch ein Produkt oder eine Dienstleistung, ein gesundheitlicher oder ein finanzieller Schaden zugefügt worden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!

Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben?Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!

Muss eine Schadensersatzklage unbedingt vor einem deutschen Gericht geführt werden? Sammelklagen können auch von Deutschen für Ereignisse in Deutschland in den USA erhoben werden, wenn der Sachverhalt Bezug zu den USA aufweist.

Wer seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V. Ein Vioxx-Geschädigter z. B. der sich für eine “class action” oder der Einreichung einer Einzelklage im Rahmen von Massenverfahren in den USA entscheidet, wird auch ohne übergroße Kostenrisiken voraussichtlich Erfolg haben können, da mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von einer vergleichsweisen Einigung gerechnet werden kann.
Im US-amerikanischen Rechtsverständnis ist eine Class Action (Sammelklage) immer in den Fällen in Betracht zu ziehen, in denen eine Vielzahl von Personen in ähnlicher Weise betroffen ist. In diesem Fall stellt sie die Möglichkeit bereit, dass ein einzelner Anspruchsinhaber die Rechte einer Vielzahl von Betroffenen geltend machen kann, ohne dass diese selbst am Verfahren teilnehmen brauchen; sie müssen ihm nicht einmal zustimmen. Die gesamte Gruppe der so vertretenen Personen wird als "Class" bezeichnet.

Warum ist ein Rechtsstreit in den USA für den Beklagten von großem Nachteil? Weil das amerikanische Recht in aller Regel keine Kostenerstattung der unterlegenen Partei kennt. Somit bleibt der Beklagte selbst bei einem gewonnen Prozess auf seinen Kosten sitzen.

Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei Klagen in USA? Die kostenrechtliche Situation stellt sich für den Kläger in den USA günstiger dar als in Deutschland. Bei einer Schadensersatzklage in den USA trägt der deutsche Kläger zunächst keine Verfahrenskosten. Amerikanische Anwälte arbeiten in den USA in der Regel auf Erfolgshonorarbasis (“contingency fee”), d.h. der Anwalt erhält kein fixes Honorar von seinem Auftraggeber. Stattdessen wird der Anwalt zu einem bestimmten Prozentsatz am Erfolg der Klage beteiligt. In der Regel übernimmt der amerikanische Anwalt auf eigenes Risiko auch sämtliche Verfahrenskosten, wie etwa für Sachverständigengutachten und Übersetzungsarbeiten, aber auch Gerichts- und Zeugenkosten. Wird die Klage abgewiesen, geht der amerikanische Anwalt leer aus. Im Fall der Klageabweisung ist der Kläger nicht dazu verpflichtet, der gegnerischen Partei die Anwaltskosten zu ersetzen, da der Grundsatz gilt, dass - von Ausnahmen abgesehen - jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat.

Sofern ein deutscher Geschädigter eine Klage in den USA über ein dort ansässiges Anwaltsbüro einreicht, ist es in aller Regel ratsam, einen deutschen Korrespondenzanwalt zwischenzuschalten. Wegen der räumlichen Distanz, der Sprachbarrieren, vor allem aber wegen des komplett anderen Rechtssystems in Deutschland und den USA ist eine hinreichende Kommunikation und Informationserteilung über die wesentlichen Fragen zwischen deutschen Mandanten und dem US-Anwalt praktisch nur dann gewährleistet, wenn neben der sprachlichen Fähigkeiten auch ein Verständnis für das jeweils andere Rechtssystem vorhanden ist. Der deutsche Korrespondenzanwalt, der auch über vertiefte Kenntnisse des US-Rechts verfügen sollte, wird für seine Tätigkeit eine so genannte Verkehrsgebühr in Rechnung stellen. Diese Gebühr fällt jedoch nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für das gesamte Verfahren in den USA nur einmal an und ist daher von vornherein klar überschaubar.

Durch den Beitritt zu BSZ® Interessengemeinschaft www.sammelklage-deutschland.de erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

Eine kostenfreie Orientierungsberatung durch eine deutsch/amerikanische Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland und in USA.
Eine Prüfung ob sich die Klage für eine US Sammelklage eignet,
ob man sich eventuell einer class-action anschließen kann,
welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
wie die Erfolgsausichten sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.
Übersendung eines Erfassungs- und Fragebogens, wie er von US-Kanzleien üblicherweise zur Prüfung eines Falles verlangt wird. (Diese Daten können entscheidend sein für die Frage, ob das Vorgehen vor einem US-Gericht hinreichende Erfolgsaussichten hat.)

Die Aufnahmegebühr in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft www.sammelklage deutschland.de beträgt einmalig nur 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaf ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus!


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
www.sammelklage-deutschland.de

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