Montag, September 30, 2019

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht.

Ein Beschluss des Klimakabinetts: Benzin und Diesel sollen teurer werden. Weiß das Klimakabarett eigentlich noch, was es tut? Das wird ziemlich nebensächlich, sollten jene jüngsten irrwitzigen EU-Beschlüsse in Sachen Auto tatsächlich in die Realität umgesetzt werden.

Klimaschutz“ koste es was es wolle! Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

 „Das Auto soll weg. Jeder soll zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren – wenn die Bahn fährt, gut, dann die nehmen. Nein, nicht jeder. Ausgenommen jene, die um die 100.000 Euro für ein komfortables elektrisches Oberklassefahrzeug auf den Tisch blättern können. Am besten aus der Staatssteuerkasse.

Die Kfz-Steuer wird sich mehr als verdoppeln, berichtet die AFD in einer Pressemitteilung. Danach trage die Bundesregierung mit ihrer absurden Klimapolitik entscheidend zur weiteren Verarmung der Mittelschicht bei. Unter anderem werde sich für Fahrzeuge ab einem CO2-Ausstoß von mehr als 95 g/km die Kfz-Steuer um mehr als 50% erhöhen. Die ganz normalen Leute, die das Land immer noch am Laufen halten, würden die Zeche für die CO2-Ideologie bezahlen, welche die GroKo sich ohne jeden kritischen Einwand zu eigen gemacht habe. Besonders hart würden Berufstätige und Pendler getroffen, die auf das Auto angewiesen sind. Mit ihrer hanebüchenen ‚Klimapolitik‘, die letztlich nur dazu dienen soll, die Staatskassen noch praller zu füllen, trage die Bundesregierung entscheidend zur weiteren Verarmung der Mittelschicht bei und treibt Wirtschaft und Arbeitsmarkt noch tiefer in die Krise.“

Der Bevölkerung wird eingeredet, dass die Klimaschutzpolitik viele neue Arbeitsplätze schaffen würde. 

In Wahrheit findet in Deutschland aktuell das größte Arbeitsplatzvernichtungsprogramm nach dem zweiten Weltkrieg statt.

Nach Berechnungen des Center Automotive Research (CAR) der Universität Duisburg-Essen, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet, werden bei Autobauern und Zulieferern insgesamt fast 234.000 Stellen in Produktion und Entwicklung von Technik für Verbrennungsmotoren überflüssig. Im Gegenzug werden jedoch nur rund 109.000 neue Arbeitsplätze in der Entwicklung und Produktion von Teilen für Elektroantriebe neu entstehen.

Eisenmann, Continental, Michelin – ein Einschlag nach dem anderen, der Arbeitsplätze bei Zulieferern der Autoindustrie vernichtet.

Der große Autozulieferer Continental schließt Werke und streicht 7.000 Arbeitsplätze. Weltweit will Continental bis 2029 20.000 Arbeitsplätze wegrationalisieren. Nach einem Bericht im Handelsblatt soll bis zum Jahre 2024 im bayerischen Roding die Produktion von Komponenten für Benzin- und Dieselmotoren und am Standort Babenhausen ebenso wie in Limbach-Oberfrohna die Produktion bis Ende 2025 eingestellt werden.

Hallstadt. Schocknachricht für 858 Mitarbeiter beim Reifenhersteller Michelin. Jetzt steht fest: Das Michelin Werk in Hallstadt bei Bamberg wird bis 2021 geschlossen. Bereits im Juli erfuhren die Mitarbeiter in einer Belegschaftsversammlung, dass die Zukunft ihres Werkes unsicher sei. Für das Werk stünden »große Herausforderungen« an, wie es immer heißt.

Das ist nach der Insolvenz des traditionsreichen Anlagenbauers Eisenmann der nächste große Donnerschlag aus dem Bereich der Autozulieferindustrie. Er weist auf die Dramatik in der gesamten Automobilindustrie hin

So meldet die Automobilwoche aus einem Gespräch mit Deutschlandchef Gunnar Herrmann, dass Ford in Deutschland 5.400 Stellen, in Europa 12.000 Stellen abbauen will. Die Zukunft des Kölner Ford-Werkes sei offen.

Wie es mit dem Autozulieferer Avir Guss weitergeht, ist ebenfalls offen. Die frühere Firma Halberg Guss beschäftigte in seinen Gießereien in Saarbrücken und in Leipzig 1.500 Mitarbeiter.

Die Unternehmensberatung Roland Berger bezeichnet in einer Studie die Vorgänge in der Autozulieferindustrie als »Vollbremsung«. Kurzarbeit, Jobabbau wie bei Bosch, mögliche Werksschließungen bei Continental – die Autoindustrie bestellt weniger, die Zulieferer merken es zuerst und treten auf die Bremse.

Schon seit langem herrscht vor allem bei den mittelständischen und kleineren Zulieferern in Baden-Württemberg Heulen und Zähneklappern vor. Sie merken aufkommende Krisen zuerst. Die Autohersteller kürzen ihre Bestellungen und buchen bei den Leiharbeitsfirmen keine Leiharbeiter mehr.

Die Branchenzeitschrift Automobilwoche meldet, die Krise in der Automobilindustrie sei auch bei den Kreditversicherern angekommen. Das Ausfallrisiko steige deutlich an, besonders große Unsicherheiten gingen von Geschäften mit Zulieferern und Autohändlern in Europa und China aus. In Deutschland würden die Firmenpleiten im Automobilsektor in diesem Jahr um mindestens zwei Prozent zunehmen.

„Ich mache mir Sorgen über die Aggressivität mit der Grüne über das Auto diskutieren“. Sagt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder auf Facebook.

Die Sorgen des bayerischen Ministerpräsidenten sind durchaus berechtigt, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Zur Erinnerung: 40 Luxus-Autos wurden bei einem Autohändler in Kronberg/Taunus der die Luxus-Marken Aston Martin, Jaguar und Land Rover führt, von kriminellen Umwelt-Aktivisten schwer beschädigt. Im Heidelberger Stadtteil Neuenheim wurden 8 SUV gebrandmarkt. Die angeblich friedlichen Klimaproteste enden hier im gewalttätigen Öko Faschismus. Durch die teilweise verbissene und mit hoher  Aggressivität geführte Diskussion über die Schädlichkeit des Autos, fühlen sich einige der sogenannten Klima-Aktivisten ermutigt, sich an dem Eigentum von Bürgern zu vergreifen.

Brennende Autos wecken düstere Erinnerungen.

An den 10. Mai 1933. Damals war es die Bücherverbrennung. Eine von der Deutschen Studentenschaft geplante und inszenierte Aktion, bei der Studenten, Professoren und Mitglieder nationalsozialistischer Parteiorgane die Werke von ihnen verfemter Autoren ins Feuer warfen. Die öffentlichen Bücherverbrennungen waren der Höhepunkt der sogenannten „Aktion wider den undeutschen Geist“, mit der kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten, im März 1933, die systematische Verfolgung jüdischer, marxistischer, pazifistischer und anderer oppositioneller oder politisch unliebsamer Schriftsteller begann.

„Eine fatale Entwicklung des öffentlichen Diskurses: Aus den Autokritikern der Neunziger wurden Autogegner, die sich jetzt als militante Autohasser gebärden. Der Autohass ist dermaßen kulminiert, dass es einem angst und bange werden kann.“ Schreibt der bekannte Motorjournalist Peter Groschupf auf https://automotive-opinion.com.

Betrachtet man die veröffentlichte Meinung insgesamt, scheint die Mehrheit gegen automobile Individualität zu sein. Seltsam nur, dass die Mehrheit Auto fährt, die Menschen SUV und Pkw kaufen und sich nur wenige dazu bringen lassen, aufs Auto zu verzichten.

Neben den surrealen Bildern der Demonstrationen gegen einen eingebildet menschenverursachten Klimawandel verschwindet leicht die Realität..

Die deutsche Regierung hat für sich persönlich ihr eigenes Klimaschutz-Verhalten definiert. Wenn 5 Minister zeitgleich nach USA fliegen müssen, werden keine 5 Flugzeuge sondern nur  4 eingesetzt. „Das ist Sparen auf Berliner Art“, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|recht| e.V.

Glauben die wirklich, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht mehr alle Latten am Zaun hat und sich die grüne Bevormundungspolitik auf Dauer gefallen lässt?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Übrigens….

Das Klima wandelt sich immer, ebenso das Aussehen der Erde und ihrer Oberfläche. Möglicherweise wirkt sich der Wandel auch sehr nachteilig für einige Inselgruppen und Gebiete auf dem Globus aus. Im Augenblick sieht es nicht danach aus, obgleich es in der Geschichte schon immer sehr drastische Veränderungen der Erdoberfläche gegeben hat. Inseln, ganze Landteile verschwanden, andere entstanden neu. Kontinente verschieben sich, ohne dass wir Menschen etwas daran ändern können. Wir können uns nur anpassen.

Ob und wenn ja, wie hoch der Anteil des Menschen an einem Klimawandel ist, kann niemand sagen. Es ist unredlich, einen anthropogenen Anteil zu berechnen. Und einfach irrsinnig ist es, die globalen Mitteltemperaturen durch menschliches Handeln steuern zu wollen, gar noch auf Zehntelgrade.

Denn dynamische nichtlineare Systeme wie zum Beispiel der Planet Erde mit allen seinen Facetten lassen sich statistisch nicht erfassen, weil die Rand-, Anfangs- und Nebenbedingungen sowie deren Wechselwirkungen untereinander sich abrupt ändern können.Mathematik-Professoren wussten früher: “Lineare Trends für dynamische nichtlineare Systeme anzugeben, ist grober Unfug.“

Grundsätzlich gilt: Mit Statistik kann man nichts beweisen! Eine Statistik als Beweis anzuführen, ist nicht möglich, Denn die ist nur in engen Grenzen und unter bestimmten Rand-, Anfangs- und Nebenbedingungen sowie Wechselwirkungen gültig. Sie dient lediglich für Vergleichszwecke und Erklärungsversuche. Die Korrelation und ihre Verwandten können also nur ein Indiz dafür sein, wo man eventuell nach kausalen Zusammenhängen durch fachwissenschaftliche Forschung suchen sollte; aber sie ersetzen diese fachwissenschaftlichen Überlegungen und Untersuchungen nicht.

Wir sollen glauben, es gäbe einfache Zusammenhänge. Wenn „wir“ 10 000 Tonnen CO-2 einsparen, dann wird es im Jahre 2100 ein hundertstel Grad weniger warm und die Meeresspiegel steigen nicht mehr an, Südseeinseln saufen nicht mehr ab. Das wollen nur diejenigen weismachen, die an diesem Alarmismus prächtig verdienen,

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:  utr.24.eu



European Investment Systems SL: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 30. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:
European Investment Systems SL
Carrer de Còrdova,
7 07181 Calvià Illes Balears
España
und
Platz der Einheit 1
60327 in Frankfurt am Main
Tel: +34 971 570 948
Tel: +34 971 570 957
Tel: +49 69 97503421
Tel: +43 800 300063
Mail: info@eu-is.com
Web: https://www.eu-is.com/

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

 „Klimaschutz“ koste es was es wolle!  Das Auto soll weg. Jeder soll zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren – wenn die Bahn fährt, gut, dann die nehmen. Nein, nicht jeder. Ausgenommen jene, die um die 100.000 Euro für ein komfortables elektrisches Oberklassefahrzeug auf den Tisch blättern können. Am besten aus der Staatssteuerkasse.

Ein Beschluss des Klimakabinetts: Benzin und Diesel sollen teurer werden. Weiß das Klimakabarett eigentlich noch, was es tut? Das wird ziemlich nebensächlich, sollten jene jüngsten irrwitzigen EU-Beschlüsse in Sachen Auto tatsächlich in die Realität umgesetzt werden.

Der Bevölkerung wird eingeredet, dass die Klimaschutzpolitik viele neue Arbeitsplätze schaffen würde. In Wahrheit findet in Deutschland aktuell das größte Arbeitsplatzvernichtungsprogramm nach dem zweiten Weltkrieg statt.

Betrachtet man die veröffentlichte Meinung insgesamt, scheint die Mehrheit gegen automobile Individualität zu sein. Seltsam nur, dass die Mehrheit Auto fährt, die Menschen SUV und Pkw kaufen und sich nur wenige dazu bringen lassen, aufs Auto zu verzichten. Neben den surrealen Bildern der Demonstrationen gegen einen eingebildet menschenverursachten Klimawandel verschwindet leicht die Realität.

Die deutsche Regierung hat für sich persönlich ihr eigenes Klimaschutz-Verhalten definiert. Wenn 5 Minister zeitgleich nach USA fliegen müssen, werden keine 5 Flugzeuge sondern nur  4 eingesetzt. „Das ist Sparen auf Berliner Art“.

„Glauben die wirklich, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht mehr alle Latten am Zaun hat und sich die grüne Bevormundungspolitik auf Dauer gefallen lässt?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Schilda, die Xte:   Berlin muss Dieselverbot verschieben

Solange keine Schilder von den Fahrverboten künden, gibt es auch kein Fahrverbot. Es ist wieder kein Witz, der da aus den Gemarkungsgrenzen Berlins ins restliche Bundesgebiet dringt. Durchfahrtsverbot für ältere Dieselfahrzeuge können nicht durchgesetzt werden!

Zur Erinnerung: Verbote konnten nicht schnell genug  ausgesprochen werden. Verwaltungsrichter verurteilten die Hauptstadt bekanntlich bereits im Oktober vergangenen Jahres dazu, Fahrverbote einzuführen. Darauf drängte auch in der Bundeshauptstadt der dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) und begründet das mit dem Märchen, dass bei der geringen Überschreitung der Grenzwerte die Gesundheit der Menschen in großer Gefahr sei.

Im Juli beschloss der rot-rot-grüne Senat Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Norm älter als Euro 5. Seit Anfang September dieses Jahres dürften nach dem Urteilsspruch Autos mit älteren Dieselmotoren eigentlich nicht durch acht Straßen mit insgesamt 2,9 Kilometern Länge in den Bezirken Mitte und Neukölln fahren, um das vorzeitige Versterben von tausenden von Anwohnern zu verhindern.

Die werden vermutlich jetzt dennoch dahinscheiden müssen. Diesmal liegt es an der Verwaltung. Die Durchfahrtsbeschränkungen können nicht in Kraft treten. Grund: es gibt keine entsprechenden Verbotsschilder!

Ein Sprecher des Bezirksamtes Neukölln erklärte dem Spiegel gegenüber, dass es sich bei den Schildern um Sonderanfertigungen handle. Nicht bekannt ist, ob es in der desolaten Berliner Verwaltung keine speziellen Formulare gibt. Die Verwaltung erklärt vielmehr, die Bestellabläufe dauerten deutlich länger als bei normalen Schildern. Vermutlich suchen die Spezialisten in der Berliner Verwaltung fieberhaft nach den dafür vorgeschriebenen Formularen.

Außerdem müsste die Verwaltung erst mal eine Firma finden, die die Schilder herstellen und auch montieren könne. In Neukölln müssten 25 Schilder aufgestellt werden, die inklusive Montage 40.000 € kosten. 200 Schilder werden für Berlin-Mitte gebraucht. Und solange keine Schilder von den Fahrverboten künden, solange gibt es auch kein Fahrverbot.

Die Berliner Polizei Gewerkschaft hat schon einmal nach mehr Personal gerufen. Deren Sprecher erklärte: »Der Personalkörper der Berliner Polizei gibt es nie im Leben her, dass wir alle Verbotszonen dauerhaft im Blick behalten.« Mehr als »medienwirksame Großeinsätze und allenfalls Stichproben« seien nicht drin.

Die spannende Frage bleibt: Was wird zuerst fertig: Die Beschilderung für die Dieselverbot-Zonen oder der Berliner Flughafen?
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  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
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Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Samstag, September 28, 2019

PIM-Gold: Insolvenzanträge

Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen Gold. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage ob die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne waren, die nun zurückgezahlt werden müssen? Sind die geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz entscheidende Fragen, über deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für die Anleger ergeben könnten. Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass sie ihr Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf einer Insolvenzquote sitzen bleiben. Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  28.09.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

***
Insolvenzanträge bei PIM Gold. Über 10.000 Anleger zittern um 150 Millionen Euro.

28.09.2019 • Offenbar schon seit Tagen liegen beim Amtsgericht Offenbach zwei Insolvenzanträge zur PIM Gold GmbH (Aktenzeichen: 8 IN 403/19) und deren Vertrieb Premium Gold Deutschland GmbH (Aktenzeichen: 8 IN 402/19) vor. Über die Eröffnung von Insolvenzverfahren hat das Gericht aufgrund unvollständiger Unterlagen noch nicht entschieden. Wiedervorlagen für Montag (PGD) und Dienstag (PIM) könnten dann die Beschlüsse bringen, wer als vorläufiger Insolvenzverwalter das buchhalterische Chaos aufarbeiten muss.

Vorgeschichte.

Seit 2008 verkaufte PIM-Gold unter verschiedenen Namen das glänzende Edelmetall an Anleger. Allerdings wurde den Kunden nicht einfach Gold zum Marktwert verkauft und ausgehändigt, wie es beispielsweise bei jeder Bank oder Sparkasse läuft. PIM verlangte rund 30 Prozent über Marktpreis für das Gold. Schließlich war ein teures 8-stufiges Provisionssystem zu finanzieren. Und den Kunden versprach PIM je nach Modell sogar Bonusgold, was wie eine Art Verzinsung den Bestand mehren sollte. Nicht zu vergessen die teilweise in Aussicht gestellten Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung, weil die Macher von PIM behaupteten, sie könnten durch ihre tollen Handelsgeschäfte Preisrisiken eliminieren. Ein Geschäftsmodell, das zu schön ist, um wahr zu sein. Über 1.000 Vermittler, häufig ohne jegliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß Gewerbeordnung, trugen dazu bei, dass angeblich über 10.000 Kunden um 3,4 Tonnen Gold im Wert von 150 Millionen Euro bangen müssen.

Insolvenz.

Bei Lieferverpflichtungen von 3,4 Tonnen Gold haben die Staatsanwälte bisher gerade mal rund 230 Kilogramm Gold gefunden. Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem. Das zu klären, wird nun die vorrangige Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters sein. Seit wann besteht eigentlich schon eine Überschuldung? Wie lange ist PIM-Gold schon zahlungsunfähig? Waren die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne, die nun zurückgezahlt werden müssen? Sind die geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz entscheidende Fragen, über deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für Anleger und Vermittler ergeben könnten. Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass sie ihr Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf einer Insolvenzquote sitzen bleiben. Sie sollten daher schnellstmöglich juristischen Rat einholen.

DWL.

Der mit sieben Millionen Euro deutlich kleinere Fall DWL Deutsche Wertlager aus Kolbermoor bei Rosenheim weist viele Parallelen zu PIM auf. Dort ist der Insolvenzverwalter Florian Loserth seit einigen Monaten mit der Aufarbeitung beschäftigt. Die Buchhaltung ist wie bei PIM chaotisch, weshalb Loserth sie komplett neu erstellen lässt. Wirtschaftsprüfer sollen dann klären, seit wann die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung vorliegt. Wie er in einem Investmentcheck vorliegenden Schreiben erklärt, sieht er Hinweise auf ein Schneeballsystem. Dies hätte weitreichende Folgen: „Ausgezahlte Scheingewinne sind nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Insolvenzverfahren anfechtbar und zurückzugewähren.“ Keine gute Nachricht für Anleger. Aber auch der Vertrieb muss sich auf Ärger einstellen, was aus Sicht der betrogenen Anleger nur gerecht ist: „Sollte tatsächlich ein Schneeballsystem vorliegen, sind die abgeschlossenen Verträge nichtig. Provisionsforderungen würden in diesem Fall nicht bestehen.“

Lombardium.

Ein anderer Fall eines Schneeballsystems schlägt derzeit hohe Wellen, weil der Insolvenzverwalter bei dem Hamburger Luxuspfandleihers Lombardium Anfechtungen von geleisteten Ausschüttungen und Rückzahlungen vornimmt. Es geht um über 5.000 Anleger und 60 Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler aus Dresden zurückfordert. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte Schäffler, dass die Lombardium-Gruppe seit 2013 ein verbotenes Schneeballsystem betrieben und seit 2013 keine Gewinne mehr erwirtschaftet hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lombardium-Chef und 15 mutmaßliche Komplizen wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Gewisse Parallelen zu PIM-Gold sind offensichtlich.

Kleine Anfrage.

Seit einigen Wochen liegt nun schon eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion „Die Linke“ an die Bundesregierung vor (Drucksache 19/12886). Sie beschäftigt sich mit dem kollektiven Verbraucherschutzauftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Besondere daran ist, dass der Fall PIM als eines von zwei konkreten Beispielen dient. Sehr dezidiert wird hinterfragt, was die BaFin in Sachen PIM bisher unternommen hat. Es gab schon vor Jahren Kundenbeschwerden. Erkennbar getan haben die Finanzaufseher nicht viel. Deshalb wird es ganz spannend, wie die Bundesregierung hier die Arbeit der Aufsichtsbehörde verteidigen wird.

Loipfinger’s Meinung.

PIM-Gold ist wieder einmal ein Skandal, bei dem die Finanzaufsicht BaFin sehr schlecht aussieht. Obwohl der Fall schon vor Jahren auf den Tischen der Aufsichtsbehörde lag, konnten weiter tausende Anleger abgezockt werden. Besonders perfide daran ist die Zielgruppe sicherheitsorientierter Investoren und von Kindern. Bei einem oft verkauftem „Kinder Gold Konto“ sahen die Aufseher vor knapp einem Jahr „Anhaltspunkte“ für einen unerlaubtem Vertrieb ohne Verkaufsprospekt. Nach Intervention der PIM-Anwälte wurde die Warnung allerdings wieder vom Netz genommen. Kollektiver Anlegerschutz, wofür die BaFin auch zuständig ist, sieht anders aus.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Freitag, September 27, 2019

NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

27.09.2019 Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEOFINANZEN bietet im Wege des „Cold Callings“ Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mitBitcoins zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine E-Mail-Adresse und eine Rufnummer mit schweizer Vorwahl angegeben.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 






Gigantische Anlegerverluste durch betrügerische Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden.

Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden "gewinnt", wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.  

Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
    Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
    Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.


Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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