Die VOBAG-VOLKSBAU AG aus Lübeck wirbt Anleger für ihre Genussscheine, mit denen 8 oder sogar 12 % Rendite versprochen werden sollen.
Kerngeschäft der VOBAG-VOLKSBAU AG soll dabei die Investition in Immobilien und die Weiterveräußerung der Objekte an Mietkäufer sein, nach Aussage des Alleinvorstandes Günter Peters sollen die Wohnimmobilien gekauft werden und mit einem Zielkaufpreis gleich an einen Mietkäufer weiterverkauft werden, der dabei einen festen monatlichen Betrag bezahlen soll. Außerdem soll ein Teil der angelegten Gelder in Unternehmensbeteiligungen, Kapital- und Geldmarktanlagen fließen.
Kerngeschäft der VOBAG-VOLKSBAU AG soll dabei die Investition in Immobilien und die Weiterveräußerung der Objekte an Mietkäufer sein, nach Aussage des Alleinvorstandes Günter Peters sollen die Wohnimmobilien gekauft werden und mit einem Zielkaufpreis gleich an einen Mietkäufer weiterverkauft werden, der dabei einen festen monatlichen Betrag bezahlen soll. Außerdem soll ein Teil der angelegten Gelder in Unternehmensbeteiligungen, Kapital- und Geldmarktanlagen fließen.
Ob hiermit die versprochenen traumhaften Renditen erwirtschaftet werden können, ist zumindestens zweifelhaft.
Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, MScRE, Kanzlei Rohde & Späth und BSZ-Vertrauensanwalt: „Anlegerschützern und Vermögensverwaltern ist seit langem bekannt, dass eine jährliche Rendite von über 6 % in der Regel auch mit deutlich erhöhten Risiken erkauft wird, das heißt, die erhöhte Rendite wirkt sich deutlich nachteilig auf die Sicherheit des Investments aus.“
Auch das renommierte manager-magazin äußerte sich in Heft 2/2004 sehr negativ über das Angebot der VOBAG-VOLKSBAU AG, so schreibt das manager-magazin hierzu: „Mit bis zu 12 % jährlicher Rendite lockt die VOBAG VOLKSBAU AG aus Lübeck Zeichner für ihre Genussrechte. Die notwendigen Gewinne wollen die Initiatoren mit Immobilieninvestments erzielen. Die Mittelverwendung können die Investoren indes nicht kontrollieren, und etwa 18 % der Anlegergelder gehen für angebliche Emissionskosten drauf. Ein unglaubwürdiges Angebot.“
Das Angebot dürfte daher zumindestens für den sicherheitsbewussten Anleger nicht geeignet sein.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft “VOBAG-VOLKSBAU AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106