Mittwoch, Februar 15, 2006

Activa Wirtschaftsberatung GmbH : unerlaubtes Betrteiben von Bankgeschäften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Activa Wirtschaftsberatung GmbH, Gelsenkirchen, am 27. Dezember 2005 untersagt, das Einlagen- und das Kreditgeschäft zu betreiben. Des Weiteren hat sie gegenüber der Gesellschaft die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt.

Die BaFin hat bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie des Verdachts des Betruges und der Untreue erstattet.

Die Activa Wirtschaftsberatung GmbH versprach Anlegern die Beteiligung an einem "Kanada-Investment". Nach derzeitigem Kenntnisstand schloss sie dazu mit etwa 160 Anlegern Darlehensverträge ab, denen regelmäßig eine jährliche Verzinsung von 7 % zugrunde lag. Das eingesammelte Kapital von ca. 35 Mio. € sollte wiederum als Darlehen weitergereicht und insbesondere zur Landentwicklung in Ontario, Kanada verwendet werden. Bedeutendste Darlehensnehmer waren dabei die in Ontario ansässigen Gesellschaften Activa Holdings Inc. und Activa Development Corp. (vormals Cybau Corp.). Die Activa Development Corp. wurde im Jahr 2001 auf die Activa Holdings Inc. verschmolzen. Zu den Vermögensverhältnissen machte die Activa Wirtschaftsberatung GmbH keine Angaben. Nach Auskunft von Creditreform wies die Activa Holdings Inc. zum 31. Mai 2003 ein Negativkapital von ca. 40 Mio. CAD aus.

Die Vertragsmodalitäten sahen vor, die Anleger mit Grundpfandrechten an den kanadischen Grundstücken der Activa Holdings Inc. abzusichern. Die Activa Wirtschaftsberatung GmbH konnte bislang jedoch nicht belegen, dass dies vertragsgemäß erfolgt ist. Die der BaFin vorgelegten Grundschuldurkunden gewähren lediglich einem Teil der Anleger treuhänderisch gehaltene Grundsicherheiten, deren Werthaltigkeit nicht nachgewiesen ist.

Von dem eingesammelten Kapital vergab die Activa Wirtschaftsberatung GmbH zudem knapp vier Mio. € als ungesicherte Kredite an ihren Geschäftsführer, Herrn Dr. Brummund, sowie verschiedene Privatpersonen und sonstige Gesellschaften.

Mit der Annahme und Weiterleitung der Anlegergelder als Darlehen betreibt die Activa Wirtschaftsberatung GmbH das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Abwickler, Herr Rechtsanwalt Henningsmeier, untersucht derzeit die Vermögensverhältnisse der Activa Wirtschaftsberatung GmbH. Er prüft dabei auch, ob die laut Vertrag treuhänderisch zu haltenden Grundsicherheiten für alle Anleger bestehen und inwieweit diese werthaltig sind. Ferner ermittelt der Abwickler, in welchem Umfang den Anlegern aus der unerlaubten Geschäftstätigkeit der Activa Wirtschaftsberatung GmbH Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz zustehen.


Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Activa Wirtschaftsberatung GmbH“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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