Nach Ansicht des Brancheninformationsdienstes kapital-markt intern ist die Lage um den Fonds „White Plaza“ undurchschaubar. Der Fonds hat Finanzbedarf, nachdem Darlehensverträge mit der Swiss Life Ende letzten Jahres ausgelaufen sind. Darüber, wie dieser Finanzbedarf gedeckt werden soll, gehen die Meinungen jedoch auseinander. Die Geschäftsführung hat eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen. Demgegenüber räumt der Beirat der erfolgreichen Durchführung einer derartigen Maßnahme aber nur geringe Chancen ein.
Probleme bereitet nicht nur der Streit über die Deckung des Finanzbedarfs. Auch die Mieterträge blieben in den Jahren 2003 bis 2005 deutlich hinter den prospektierten Zahlen zurück. Hinzu kommt der Verdacht, dass der Verkaufsprospekt vom 25.08.2000 in einem wichtigen Punkt unzureichende Informationen enthält. In dem Prospekt wird behauptet, dass die SRE Swiss Real Estate and Facility Management Group AG der Hauptmieter ist. Dies war zum damaligen zwar richtig. Unerwähnt blieb aber, dass diese Gesellschaft erst 2 Monate vorher in das Handelsregister eingetragen wurde. Unerwähnt blieben ferner Angaben zur Bonität der SRE. Dieser Punkt wurde bereits im Prospektprüfungsgutachten bemängelt. Dort hieß es: „Für die SRE konnte die Bonität nicht abschließend beurteilt werden.“ Unerwähnt blieb schließlich, dass diese Gesellschaft die Flächen gar nicht selber nutzen sollte. Vielmehr sollte die SRE Untermieter finden.
Auf Abweichungen zwischen Realität und Prospekt im Hinblick auf die vermieteten Flächen hatte der Bracheninformationsdienst DFI-gerlach-Report bereits im Jahr 2000 hingewiesen. Dessen Fazit in der Ausgabe 41/2000 lautet: „Wer gerne pokert, eine langfristige risikoreiche Investition nicht scheut, die Schweiz generell mit sicheren Investitionen gleichsetzt und der Meinung ist, dass sich Dr. Amann vom Saulus zum Paulus gemausert hat, den mag das jüngste Amann-Angebot überzeugen.“
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „White Plaza, Dr. Amann“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Probleme bereitet nicht nur der Streit über die Deckung des Finanzbedarfs. Auch die Mieterträge blieben in den Jahren 2003 bis 2005 deutlich hinter den prospektierten Zahlen zurück. Hinzu kommt der Verdacht, dass der Verkaufsprospekt vom 25.08.2000 in einem wichtigen Punkt unzureichende Informationen enthält. In dem Prospekt wird behauptet, dass die SRE Swiss Real Estate and Facility Management Group AG der Hauptmieter ist. Dies war zum damaligen zwar richtig. Unerwähnt blieb aber, dass diese Gesellschaft erst 2 Monate vorher in das Handelsregister eingetragen wurde. Unerwähnt blieben ferner Angaben zur Bonität der SRE. Dieser Punkt wurde bereits im Prospektprüfungsgutachten bemängelt. Dort hieß es: „Für die SRE konnte die Bonität nicht abschließend beurteilt werden.“ Unerwähnt blieb schließlich, dass diese Gesellschaft die Flächen gar nicht selber nutzen sollte. Vielmehr sollte die SRE Untermieter finden.
Auf Abweichungen zwischen Realität und Prospekt im Hinblick auf die vermieteten Flächen hatte der Bracheninformationsdienst DFI-gerlach-Report bereits im Jahr 2000 hingewiesen. Dessen Fazit in der Ausgabe 41/2000 lautet: „Wer gerne pokert, eine langfristige risikoreiche Investition nicht scheut, die Schweiz generell mit sicheren Investitionen gleichsetzt und der Meinung ist, dass sich Dr. Amann vom Saulus zum Paulus gemausert hat, den mag das jüngste Amann-Angebot überzeugen.“
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „White Plaza, Dr. Amann“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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