Mittwoch, Februar 22, 2006

Frankfurter Turmcenter-Fonds ist insolvent – ein weiterer Fall von Kapitalanlagebetrug?

Das Amtsgericht München hat eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Europäische Anlagen Verwaltungs AG & Co. Beteiligungs KG (EAV) und für den von ihr initiierten geschlossenen Immobilienfonds CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, beide München, angeordnet.
Nach Spekulationen des Fondstelegramms gehen beide Insolvenzen offenbar auf Vermietungsprobleme im Turmcenter an der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main zurück. Die Immobilie ist Objekt des 1998 aufgelegten CAM-Fonds und war lange Zeit vor allem von Ernst & Young gemietet worden. Seitdem die Unternehmensberatung ihren Frankfurter Sitz nach Eschborn verlegt hat, steht der bisher genutzte, 1970 erbaute Büroturm in weiten Teilen leer. Für den Fonds waren 56 Mio. DM Eigenkapital eingesammelt worden. Die Immobilien Zeitung hatte ihn seinerzeit unter anderem wegen zu hoher Mieterwartungen kritisch besprochen.

Auch der Branchen-Informationsdienst kapital-markt intern stand in einer Bewertung im Jahr 1998 dem wirtschaftlichen Sinn dieser Fondsbeteiligung äußerst kritisch gegenüber. Kritisiert wurde insbesondere der nach Ansicht von „kmi“ zu hoch angesetzte Verkehrswert. So sei der Verkehrswert mit 230 Mio. DM prospektiert worden und sollte sich wegen des Mietsteigerungspotentials auf 252 Mio. DM erhöhen, was - ohne Separierung der Stellplätze - einem Quadratmeterpreis von mehr als 17.500 DM bezogen auf die Hauptmietfläche entsprochen hätte. Auch die prognostizierte Entwicklung des Mietertrages sei angesichts des Umstandes, dass die Mieteinahmen zum Teil durch Zuzahlungen der Gesellschaft an die Mieter erreicht würden und die auf den Hauptmieter entfallende Durchschnittsmiete von 75,80 DM/qm/Monat fast 70 % höher sei, als die seinerzeitige Marktmiete für Büroflächen, äußerst fragwürdig. Dieser Umstand hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf das zukünftige Mietsteigerungspotential, das Anschlussvermietungsrisiko sowie die Zahlungsmöglichkeit von Mietgarant und Generalmieter.

Ursache für die Insolvenz seien nach erster Einschätzung von Rechtsanwalt Mathias Nittel von der Heidelberger Anlegerkanzlei Witt Nittel vor allem die völlig realitätsfernen Mietprognosen. Die Einnahmen, die zur Bedienung der von der Fondsgesellschaft aufgenommenen Darlehen erforderlich waren, konnten nach seiner Meinung von Anfang an nicht erzielt werden. „Wer mit derartig überhöhten Mondmieten kalkuliert, setzt sich dem Verdacht aus, die Anleger täuschen zu wollen.“ Im Auftrag von Mandanten prüft seine Kanzlei nunmehr sowohl zivilrechtliche Ansprüche, als auch strafrechtliche Schritte gegen die Initiatoren und Verantwortlichen.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
“EAV/CAM“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

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