Samstag, Februar 25, 2006

Wohnungsbaugesellschaft „Leipzig-West“: Wie geht es nun weiter?

In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen besorgter Anleger der Wohnungsbaugesellschaft „Leipzig-West“, die in Zahlungsschwierigkeiten zu stecken scheint.

Viele Betroffene fragen sich nun, ob Sie ihr Geld wieder bekommen und wie lange die Gesellschaft noch Zahlungen leisten können wird, oder ob sogar die Insolvenz der Gesellschaft droht? Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich einen Rechtsanwalt beauftragen muss? Fragen, auf die keine leichte Antwort gegeben werden kann.

1. Bekomme ich mein Geld wieder? Hierauf ist zu sagen, dass die WBG „Leipzig-West“ für die bereits fälligen Anleihen bisher, also bis einschließlich 24.02.2006, nach Aufforderung durch die BSZ®-Anwälte die Anleihen immer ausbezahlt hat- dies ist die positive Nachricht. Wie lange dies noch so weiter gehen wird, kann natürlich grundsätzlich niemand sagen.

2. Ist die Gesellschaft von Insolvenz bedroht:? Dies ist nicht ausgeschlossen die Eigenkapital- zu Fremdkapitalquote des Unternehmens stimmt zumindestens bedenklich, ob die Gesellschaft daher in der Zukunft, also in einigen Monaten oder Jahren, ihre Verpflichtungen noch erfüllen kann, ist ungewiss.

3. Wer zahlt die Anwaltskosten? Für die bereits fälligen Schuldverschreibungen befindet sich die WBG „Leipzig-West“ in Verzug, d.h., dass sie eigentlich grundsätzlich auch die Anwaltskosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezahlen muss. „Bisher hat die WBG „Leipzig-West zum Glück immer sowohl auf anwaltliche Aufforderung das einbezahlte Geld ausbezahlt und auch die Anwaltskosten, dies ist die gute Nachricht dabei und deutet darauf hin, dass die Gesellschaft voraussichtlich jedenfalls nicht in den nächsten Wochen insolvent werden wird“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MScRE, Partner bei Rohde und Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt.

4. Wie lange habe ich noch Zeit, um zu handeln? Dies kann gegenwärtig niemand mit Sicherheit sagen, Anleger sollten sich jedoch beeilen, da nun viele Geschädigte mit Anwälten ihr Geld zurückfordern, könnte es sein, dass dies die Liquiditätsprobleme des Unternehmens verstärkt.

5. Sollte ich auch den Beitritt für die Schuldverschreibungen widerrufen, die noch nicht fällig sind? Auch dies ist nicht einfach zu beantworten. Teilweise hat die WBG „Leipzig-West“ in ihren AGB stehen, dass die Beteiligung bei Verzug mit Zinszahlungen widerrufen werden kann, dies sollte dann versucht werden.

Auch wenn laut AGB kein Widerruf möglich ist, kann der Beitritt zu der Beteiligung widerrufen werden, wenn erhebliche Prospektfehler vorliegen, z.B. nicht genügend über das Risiko aufgeklärt wurde. „Dafür spricht in der Tat einiges“, so Rechtsanwalt Späth, dies wird jedoch wahrscheinlich nur im Klagewege möglich sein, hierfür besteht immer ein Restrisiko.

„Ob dieses Klagerisiko das Risiko überwiegt, dass die Gesellschaft eventuell in einigen Monaten insolvent wird und somit überhaupt kein Geld mehr zu bekommen ist, d.h., der Geldeinsatz dann weg ist, muss jeder für sich selber entscheiden“, so Rechtsanwalt Späth. Zur Zeit versuchen einige Anlegerschutzanwälte, auch die noch laufenden Schuldverschreibungen zu kündigen, sollte dies gelingen, so dürften die Liquiditätsprobleme der Gesellschaft nochmals massiv verstärkt werden.

Fazit: Es empfiehlt sich schnelles Handeln unter Einschaltung von Rechtsanwälten, da zur Zeit viele Geschädigte Ansprüche geltend machen, wird es für die Gesellschaft in einigen Wochen und Monaten voraussichtlich nochmals schwieriger werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, bzw., die Anleger auszubezahlen, eine Insolvenz ist zumindest nicht auszuschließen.

Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

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