Es gibt immer wieder Menschen die ihren Verstand ausblenden, wenn es darum geht Steuern zu sparen. Für viele Anlageberater ist dies deshalb auch der Königsweg zur Brieftasche der Anleger. Das funktioniert selbst bei Kleinverdienern, bei denen ein steuerlicher Effekt von vorn hinein nicht erreicht werden kann, wundert man sich bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Dieburg. Bei der Steuererklärung wird getrickst und gelogen was das Zeug hält.
So berichtet der Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Dr. h.c. (RO) Rüdiger Spormann (Düsseldorf), das sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen Belege (Tankquittungen, Bewirtungsbelege etc.) bei Internetauktionen zum Kauf angeboten werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Verkäufer bekommt für derartige Belege, die er selbst steuerlich nicht nutzen kann, etwas Geld. Der Erwerber kann seine Steuerlast drücken, meint er jedenfalls. Doch Vorsicht ist angebracht.
Wer als Selbständiger Betriebsausgaben behauptet, die er gar nicht hatte, begeht natürlich Steuerhinterziehung und macht sich strafbar, warnt Spormann. Die Gefahr der Entdeckung seiner Straftat ist nicht von der Hand zu weisen, denn Finanzbeamte sind üblicherweise nicht dumm. Wie will etwa ein Augsburger Handwerker glaubhaft machen, aus beruflichen Gründen häufig in Hamburg getankt zu haben? Oder wie will ein Leipziger Kneipenbesitzer erklären, weshalb er im beruflichen Interesse jemanden in Köln, Aachen und Freiburg oder wo auch immer bewirtet hat?
Auch der Verkäufer derartiger Belege kann sich strafbar machen, wenn er die Umstände kennt, etwa wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. - Der insoweit rast- und ruhelose Gesetzgeber hat nun für diese Fälle auch noch das letzte Schlupfloch geschlossen.
Selbst wenn sich der Verkäufer derartiger Belege auf Unkenntnis berufen könnte, was die Verwendung der Belege angeht, kann er seit Jahresanfang zumindest wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt und zu einer Geldbusse von bis zu 5.000 Euro verurteilt werden (Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, vom Bundesrat am 21.12.05 angenommen). Also Finger weg vom Handel mit Belegen, mahnt der Fachanwalt für Strafrecht.
Ganz Clevere rechnen sich steuerlich so arm, dass einem schier die Tränen kommen könnten. Aber auch das hält Rechtsanwalt Dr. h.c. (RO) Rüdiger Spormann für keine gute Idee, und er erklärt auch warum.
Finanzbeamte sind in aller Regel keine Deppen, haben eine solide Ausbildung und - was vielen von uns gar nicht bewusst ist - nehmen am Leben teil, führen Stammtischgespräche, haben Freunde und Verwandte aus allen möglichen Berufen, kurz: Steuerfahnder wissen im allgemeinen, was in der Welt passiert. Und daher wissen Sie auch, dass selbst Künstler (und wer ist das schon?) nicht von Luft und Liebe leben.
Konkret: Wer als Selbständiger glaubt, 20.000 Euro jährlich versteuern zu können, zugleich aber ein teures Auto fährt, aufwändig wohnt und ein Ferienhaus in Südfrankreich unterhält (der Prüfer hat vielleicht eine Überweisung in Ihrer Buchhaltung bemerkt), wird das Interesse von Finanzbeamten - vielleicht gar Steuerfahndern - finden. Das liegt doch auf der Hand.
Bitte bedenken Sie: So wie der Zoll an Grenzen im Auto verstecktes Rauschgift findet, weil nahezu jedes aus Sicht eines Täters originelle Versteck längst bekannt ist, so findet auch jeder Veranlagungsbeamte (geschweige denn Steuerfahnder) Schwachpunkte Ihrer falschen Steuererklärung, wenn sie unplausibel ist. Ich will nicht behaupten, dass jede Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Aber oft frage ich mich, wie naiv Steuerpflichtige daran gehen, wenn es um Steuerersparnis geht.
Der Rat von Rechtsanwalt Spormann: Unterschätzen Sie die Finanzverwaltung nicht. Und wenn Sie etwas falsch gemacht haben sollten, denken Sie über Schadensbegrenzung nach. Dabei helfen Ihnen Ihr Steuerberater und Ihr Strafverteidiger, denn die beste und erfolgreichste Strafverteidigung ist die, einen Strafprozess zu vermeiden. Einzelheiten etwa zur strafbefreienden Selbstanzeige finden Sie in meiner homepage im Kapitel Steuerstrafrecht. www.spormann.de
Der BSZ® e.V. hat im Internet ein Forum eingerichtet, wo jeder Besucher in der Kategorie „nur clever oder doch Straftat?“ über eigene „Steuerspar-Tricks“ berichten kann. www.anleger-echo.de
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen