Wie von dem Büro des zuständigen Insolvenzverwalter zu erfahren war, wird in den folgenden Wochen mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Schober Immobilienhandel AG gerechnet werden können. Die einzelnen Investoren werden angeschrieben werden unter Beifügung eines bereits vorbereiteten Formulars zur Forderungsanmeldung. Wie hoch der Anteil sein wird, den die Sparer zurückerhalten werden (Insolvenzquote) ist noch offen.
Ein geringer Trost:
Nach dem bisherigen Informationsstand hat es den Anschein, dass der Insolvenzverwalter keine Nachschussleistungen einfordern wird.
Schlechter sieht es für die Beteiligten der Schober II Immobilienhandel AG aus. Für diese Gesellschaft steht an, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
Bereits eröffnet worden ist am 13.01.2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ibeka Immobilien Beteiligung AG, Az.: 1 IN 629/05; in dieses wurden die Verfahren 1 IN 630,649 und 650/05 überführt.
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Euro-Gruppe“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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