Die Hinweise darauf, dass die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in Zahlungsschwierigkeiten steckt, werden immer deutlicher. So hat die Gesellschaft eine Anfang Dezember 2005 fällige Inhaberschuldverschreibung bisher nicht freiwillig an die Anleger zurückbezahlt. Zur Begründung wird hierzu angeführt, dass es zur Zeit EDV-Probleme geben würde, weshalb es zu Zahlungsverzögerungen kommen würde.
Positiv ist, dass die BSZ®-Anlegerschutzanwälte bisher auf Mahnung bei der Gesellschaft hin in allen Fällen die Auszahlung durch die Gesellschaft erzielen konnten.
Hierzu BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, MScRE, von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth. „Es deutet sich eine Salamitaktik der WBG Leipzig-West an. Derjenige, der am lautesten schreit, also anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, scheint zuerst ausbezahlt zu werden, die anderen Anleger werden mit fadenscheinigen Argumenten vertröstet.“
Betroffene sollten daher auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn im schlimmsten Fall droht den Anlegern der WBG Leipzig West, vor deren riskanten Inhaberteilschuldverschreibungen Verbraucherschutzorganisationen wie FINANZtest seit Jahren gewarnt haben, der Totalverlust des einbezahlten Geldes, falls es zur Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte.
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Positiv ist, dass die BSZ®-Anlegerschutzanwälte bisher auf Mahnung bei der Gesellschaft hin in allen Fällen die Auszahlung durch die Gesellschaft erzielen konnten.
Hierzu BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, MScRE, von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth. „Es deutet sich eine Salamitaktik der WBG Leipzig-West an. Derjenige, der am lautesten schreit, also anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, scheint zuerst ausbezahlt zu werden, die anderen Anleger werden mit fadenscheinigen Argumenten vertröstet.“
Betroffene sollten daher auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn im schlimmsten Fall droht den Anlegern der WBG Leipzig West, vor deren riskanten Inhaberteilschuldverschreibungen Verbraucherschutzorganisationen wie FINANZtest seit Jahren gewarnt haben, der Totalverlust des einbezahlten Geldes, falls es zur Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte.
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: www.fachanwalt-hotline.deDirekter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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