Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der g-capital GmbH, München, am 7. Februar 2006 untersagt, das Kreditgeschäft zu betreiben. Ferner hat sie der g-capital GmbH jegliche Werbung für Darlehensangebote untersagt und ihr auferlegt, bereits geschlossene Darlehensverträge abzuwickeln.
Die BaFin hat die Gesellschaft dazu verpflichtet, ihr über den Umfang der Geschäfte und die zu deren Beendigung und Abwicklung ergriffenen Maßnahmen zu berichten.
Die g-capital GmbH warb auf ihrer Internetseite damit, Kapital suchenden Interessenten Gelddarlehen mit bis zu 24 Monaten Laufzeit zu gewähren. Die Gesellschaft versprach dabei, Geldwünsche bis fünf Millionen Euro zu realisieren. Nach Erkenntnissen der BaFin vergab die g-capital GmbH bereits Kredite mit zweijähriger Laufzeit an Darlehensnehmer.
Mit der Gewährung von Gelddarlehen betreibt die g-capital GmbH das Kreditgeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da die Gesellschaft nicht bereit war, die unerlaubt betriebenen Geschäfte freiwillig einzustellen und abzuwickeln.
Bei der Abwicklung der unerlaubt betriebenen Darlehensgeschäfte ist das Unternehmen an die geschlossenen Darlehensverträge gebunden. Sie kann von den Kunden daher nicht verlangen, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft “g-capital GmbH“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Die BaFin hat die Gesellschaft dazu verpflichtet, ihr über den Umfang der Geschäfte und die zu deren Beendigung und Abwicklung ergriffenen Maßnahmen zu berichten.
Die g-capital GmbH warb auf ihrer Internetseite damit, Kapital suchenden Interessenten Gelddarlehen mit bis zu 24 Monaten Laufzeit zu gewähren. Die Gesellschaft versprach dabei, Geldwünsche bis fünf Millionen Euro zu realisieren. Nach Erkenntnissen der BaFin vergab die g-capital GmbH bereits Kredite mit zweijähriger Laufzeit an Darlehensnehmer.
Mit der Gewährung von Gelddarlehen betreibt die g-capital GmbH das Kreditgeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da die Gesellschaft nicht bereit war, die unerlaubt betriebenen Geschäfte freiwillig einzustellen und abzuwickeln.
Bei der Abwicklung der unerlaubt betriebenen Darlehensgeschäfte ist das Unternehmen an die geschlossenen Darlehensverträge gebunden. Sie kann von den Kunden daher nicht verlangen, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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