Der TÜV Süd hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, nur im Rahmen eines internen Audits die Grundstücksgeschäfte erfasst zu haben und kein Wertgutachten erstellt zu haben, insbesondere seien die Bescheinigungen nicht für den Gebrauch nach außen gedacht gewesen.
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner hatte auch bereits in einem Pilotverfahren gegen die TÜV Süd Management GmbH vor dem Landgericht München für einen Anleger geklagt, die dortige Klage des Anlegers wurde jedoch zunächst vom Landgericht München abgewiesen und wird nun im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München geführt.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Bisher konnte der von uns auch im dortigen Berufungsverfahren geäußerte Verdacht der „Beihilfe zum Betrug“ leider nicht nachgewiesen werden, auch wenn wir Zeugen als Beweismittel angeboten haben.
Durch Recherchen des Journalisten Marvin Oppong sind nun weitere wesentliche Erkenntnisse, die für Anleger welche Ansprüche gegen Verantwortliche der TUV-Bescheinigungen für S&K begründen könnten ans Licht gekommen. Marvin Oppong ist freier Journalist und Dozent aus Bonn. Im Fokus seiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Zu seinen Spezialfeldern gehören das Informationsfreiheitsgesetz, Datenjournalismus und Werkzeuge für Internet-Recherchen und eben auch „Die strahlenden Geschäfte des TÜV“.
Wir geben hier den Wortlaut des Berichts von Marvin Oppong im Original wieder:
Neue Details zu Ermittlungen gegen TÜV-Mitarbeiter
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mir neue Details zu ihren Ermittlungen gegen Mitarbeiter des TÜV Süd mitgeteilt. Mitte Juni berichtete der NDR, dass die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Immobilienfonds der S&K Unternehmensgruppe gegen Mitarbeiter des TÜV Süd ermittelt. S&K steht im Zentrum eines Betrugsskandals, bei dem es um eine dreistellige Millionensumme geht. Etwa 10.000 Anleger sollen betroffen sein.
Die Berichterstattung des NDR im Juni war verhältnismäßig oberflächlich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mir nun Details zu ihren Ermittlungen mitgeteilt, die ich hier exklusiv veröffentliche. Die Staatsanwälte ermitteln demnach gegen drei Mitarbeiter des TÜV Süd wegen des Verdachts der Beihilfe in einem besonders schweren Fall. Es geht um banden- und gewerbsmäßigen Betrug.
Die Staatsanwaltschaft wirft den TÜV-Mitarbeitern vor, der S&K-Gruppe Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt zu haben, die eine erhöhte Seriosität und Werthaltigkeit der S&K-Gruppe gegenüber Anlegern und Vertrieben suggerieren sollten. „In den Bescheinigungen wurden angeblich werthaltige Immobilienbestände der S&K-Gruppe, wie auch vorgeblich mit hohen Gewinnen getätigte An- und Verkäufe der S&K-Gruppe durch den TÜV Süd als angeblich ‚geprüft‘ bescheinigt“, so Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf Anfrage.
Auf der Internetseite safer-shopping.de zum TÜV-Prüfsiegel schreibt die zuständige TÜV-Süd-Tochter selbst, ein Prüfsiegel müsse sich nicht nur „durch hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards auszeichnen“, sondern auch „ein umfangreiches Prüfverfahren haben“ (https://www.safer-shopping.de/pruefsiegel.html ). Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, sei jedoch eine tatsächliche „Prüfung“ bei der S&K Unternehmensgruppe durch den TÜV Süd „nicht erkennbar und auch nicht erfolgt“, so die Staatsanwältin. Für die „Bescheinigungen“ des TÜV Süd zahlte die S&K Gruppe nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 90.000 Euro.
Der TÜV Süd, so Oberstaatsanwältin Niesen, habe vorgegeben, dass die „Bescheinigungen“ nur für den „internen Gebrauch“ der S&K Gruppe hätten verwendet werden sollen. „Dabei war es aber für jeden, einschließlich den beteiligten Mitarbeitern des TÜV-Süd, offensichtlich erkennbar, dass die S&K Gruppe einen derart exorbitant hohen Betrag in Höhe von mehr als 90.000 Euro nur deshalb für die Erlangung derartiger ‚Bescheinigungen‘ des TÜV verausgabte, um hierdurch gegenüber Dritten – also nach außen hin – eine angebliche ‚Prüfung‘ durch den TÜV Süd“ und damit vorgeblich gewinnträchtige Geschäftstätigkeiten vorspiegeln zu können“. Auch „jede Sekretariatskraft“ hätte ansonsten die Saldierungen „für wenige 100 Euro erstellen können, wenn dies tatsächlich nur für den internen Gebrauch gewesen wäre. Mithin musste von Anfang an für jeden erkennbar sein, dass der Name des TÜV Süd als vermeintliches ‚Prüfsiegel‘ zur Nutzung gegenüber außenstehenden Dritten erkauft werden sollte“.
Beim TÜV Süd bestreitet man die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. „Wir sind – insbesondere nach dem Ergebnis unserer internen Untersuchungen – der festen Überzeugung, dass sich unsere Mitarbeiter rechtskonform verhalten haben. Sie haben nach unserem Kenntnisstand zu keiner Zeit von dem betrügerischen Verhalten des Unternehmens S&K gewusst oder dieses unterstützt“, so TÜV-Sprecher Thomas Oberst. Man habe „weder die S&K Unternehmensgruppe als Ganzes, noch das Geschäftskonzept“ oder einzelne Produkte oder Dienstleistungen von S&K zertifiziert. TÜV-Süd-Mitarbeiter hätten die Immobilienan- und -verkäufe der S&K Unternehmensgruppe auf Grundlage bereits bei S&K vorliegender Dokumente erfasst. Dabei hätten auch Gutachten eine Rolle gespielt. „Die Gutachten stammten von Gutachtern, die nicht zu unserem Unternehmen gehören“, so der TÜV-Sprecher.
Quelle: Marvin Oppong
https://www.startnext.com/tuev/blog/beitrag/?b=50447
Durch die Recherchen von Herrn Oppong, sind nun wesentliche Erkenntnisse die für Anleger Ansprüche gegen Verantwortliche der TUV-Bescheinigungen für S&K begründen könnten, an das Licht gekommen, freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Fazit: Anleger, die sich bei Ihrer Anlage in den S & K-Fonds hauptsächlich auf die Bescheinigungen des TÜV Süd verlassen haben, können dank der nun vorliegenden Erkenntnisse ihre Schadensersatzansprüche leichter geltend machen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S & K-Gruppe. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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