Freitag, Juli 10, 2015

Lloyd Fonds A 380 Singapur Airlines: Anleger wegen unterbliebener Ausschüttungen in Sorge!

Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Anleger des Flugzeugfonds Lloyd Fonds A 380 Singapur Airlines investierten in den Großraumjet Airbus A 380. Das Flugzeug wird langfristig an Singapur Airlines mit einer monatlichen Leasingrate von 1,55 Mio. USD verleast.


Aufgrund der verhaltenen Nachfrage der Anleger wurde eine Kapitalzwischenfinanzierung und ein Darlehen bei einer US-amerikanischen Leasinggesellschaft erforderlich, weiter ein Darlehen eines Kreditinstitutes.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Durch den höheren Fremdkapitalanteil steigen die Risiken des Fonds erheblich, weil hierfür die Kosten für Zins und Tilgung bei einer Veränderung der Marktverhältnisse negativ zu Buche schlagen können“.

Da in den Jahren 2012 und 2013 keine Ausschüttungen erfolgten, sind die Anleger mittlerweile in großer Sorge und fragen sich, ob das Fondskonzept langfristig tragfähig ist.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten in der Vergangenheit bereits mit zahlreichen Fonds aus dem Hause Lloyd zu tun, z.B. mit Lloyd-Schiffsfonds oder Lloyd Lebensversicherungsfonds.

Sofern der Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten wurde, ergeben sich Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung. Der Anlageberater schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung, sollte diese nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, können sich Ansprüche auf Rückabwicklung ergeben. Ansatzpunkte sind z.B., wenn der Anleger eine sichere Anlage zur Altersvorsorge wünschte, oder über sonstige wichtige Punkte der Anlage nicht aufgeklärt wurde.

Entscheidend hierbei sind immer die Anlageziele und Risikobereitschaft des Anlegers und das Chancen/Risikoprofil des entsprechenden Fonds. 

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch heraus gefunden, dass zahlreiche Lloyd-Fonds über Banken vertrieben wurden. Dr. Späth hierzu: „Sofern der Fonds dem Anleger über eine Bank vermittelt wurde, ergeben sich hierbei noch weitere gute Argumente für eine Rückabwicklung, denn die Banken müssen den Anleger, anders als ein freier Anlageberater, auch über die erhaltenen Provisionen, sog. „Kick-backs“, informieren. Sofern der Anleger nicht hierüber informiert wurde, kann er alleine deswegen die vollständige Rückabwicklung der Anlage fordern.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Fonds A 380 Singapur Airlines beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       
 
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth    
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspä

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