Dienstag, Juli 14, 2015

Proven Oil Canada (POC) fordert Ausschüttungen und Steuerberatungskosten von den Anlegern!

Proven Oil Canada (POC) fordert von den Anlegern die Ausschüttungen zurück.  Mit den Energiefonds der Proven Oil Canada ist schon lange kein Geld mehr  zu verdienen. Jetzt kommt es für die Anleger der Energiefonds noch schlimmer. Die POC fordert mit einem Rundschreiben von Anfang Juli 2015 ihre Anleger auf, die im Jahre 2013 erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.


Nach der Rechtsprechung des BGH zur Ausschüttungsrückforderung bei Fonds (hier bei Schiffsfonds) steht fest, dass der Gesellschaftsvertrag dazu Regeln enthalten muss.

Das Rundschreiben der Proven Oil Canada argumentiert auch mit der Rechtsprechung des BGH - nur mit falschen Schlussfolgerungen! Der BGH hat in seinen Urteilen entschieden, dass die Gesellschaft die Ausschüttungen nicht "einfach so" zurückfordern kann.

Selbst die Kosten der "persönlichen Steuerberatung", die angeblich vorgestreckt wurden, werden nun verlangt. Diese Forderungen sind nicht nachvollziehbar. Es fehlt schon an einer Rechnung der Steuerberaterkosten. Es gibt nur eine Kostenaufstellung. Es werden Steuerberaterkosten von 2010 bis 2014 gefordert. Forderungen unterliegen der dreijährigen Verjährung, so dass diese Verjährung auf die Kosten 2010 und 2011 zutrifft.

Im Rundschreiben wird abschließend ein Horrorszenario entworfen - bis zum Totalverlust. Wenn das die Anleger nicht beeindruckt? Aber geht man so mit Geschäftspartnern um?

Anleger der Proven Oil Canada sollten ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen durch einen Fachanwalt. Schon der Prospekt mit den Prognosen der Gesellschaften ist nicht plausibel.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     
 
Direkter Link zum Kontaktformular:
 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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