Anleger werden dazu aufgefordert, Forderungen anzumelden. Erste Klagen eingereicht! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 17.06.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. eröffnet. Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist Rechtsträger der Berliner Wirtschafts –und Finanzstiftung.
Anleger sind inzwischen vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 05.10.2015 beim Insolvenzverwalter einzureichen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, da nicht auszuschließen ist, dass im Insolvenzverfahren noch diverse Gelder in Form einer Insolvenzquote zurück geführt werden können.“
Auch wird beim Amtsgericht Charlottenburg-Insolvenzgericht- am 4. September 2015 eine Gläubigerversammlung statt finden, bei der auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner teilnehmen werden.
Anlegern muss jedoch klar sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren nur ein Bruchteil des angelegten Geldes wird zurück geführt werden können, z.B. alleine wegen des konkreten Verdachts, auf den der BSZ e.V. bereits mehrfach hingewiesen hatte, dass ein großer Teil des eingelagerten Goldes Falschgold gewesen sein könnte.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner haben daher bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht.
Dr. Späth hierzu: „Ein Vermittler schuldet eine anleger –und objektgerechte Beratung. Sofern diese nicht stattgefunden hat, können hier Schadensersatzsansprüche geltend gemacht werden. Auch schuldet ein Vermittler immer eine Plausibilitätsprüfung der Anlage. Wir haben Zweifel, ob diese Plausibilitätsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde“.
Betroffene sollten keine Zeit mehr verlieren, sondern ihre Ansprüche geltend machen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
drspä
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