Montag, Juli 13, 2015

Schadensersatzansprüche für Anleihegläubiger der Deikon GmbH?

Die Deikon GmbH hat Unternehmensanleihen in Form von Hypothekenanleihen seit Juli 2005 ausgegeben. Die erste Ausgabe erfolgte mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro zur WKN A0EPM0. Am 01.07.2006 erfolgte eine weitere Ausgabe über ein Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro zur WKN A0JQAG und eine letzte Ausgabe erfolgte am 16.11.2006 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 30 Millionen Euro zur WKN A0KAHL. 


Die Fälligkeit der ersten Anleihe ist der 30.06.2015 und verstrichen. Die beiden anderen Anleihen sind Mitte nächsten Jahres bzw. Ende nächsten Jahres fällig. 

Bereits im Jahr 2010 hatten die Anleihegläubiger auf einen Großteil der ihnen zugesicherten Festzinsen verzichtet, um eine bereits damals drohende Insolvenz abzuwenden. Dies ist augenscheinlich nicht gelungen.

Nach Ermittlungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB und einem Informationsschreiben des Insolvenzverwalters gehen dieser und der Treuhänder davon aus, dass „nach Verkauf des Immobilienportfolios und Berücksichtigung einer Verteilung nach einer Objektbezogenheit und eines vereinbarten Verteilungsschlüssels anschließend eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (WKN A0EPM0) und die zweite Anleihe (WKN A0JQAG) entfallenen Erlöse erfolgen kann. 

Bezüglich der dritten Anleihe (WKN A0KAHL) kann derzeit keine Ausschüttung erfolgen“, da der Insolvenzverwalter ermittelt hat, „dass eine Gesellschafter Anleihestücke dieser Anleihe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten hat.“ Sofern dies der Fall ist, so der Insolvenzverwalter weiter, hätte dieser aufgrund seiner Gesellschafterstellung keinen Anspruch auf eine Ausschüttung. Gemäß einer aktuellen Information des Insolvenzverwalters verzögert sich der nächste Sachstandsbericht um sechs bis acht Wochen. Als Begründung wird angegeben, dass für die Anleihegläubiger wichtige Entscheidungen fallen werden. Hierunter fällt auch eine Gerichtsentscheidung im Schadensersatzprozess gegen den früheren Geschäftsführer. Wir werden auch hierüber weiter berichten. 

Die Anleihegläubiger sind – trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens – nicht schutzlos, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB. Gerade im Fall eines Insolvenzverfahrens ist es sinnvoll für den Anleger, Ansprüche gegen weitere und vor allem zahlungsfähige Anspruchsgegner zu prüfen um nicht einen vollständigen Zahlungsausfall erleiden zu müssen. 

Geprüft werden kann, ob Ansprüche gegen die Anleihevermittler oder –Berater insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Darüber hinaus bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänder der Hypothekenanleihen. Es ist zu prüfen, ob Mittelfreigaben erfolgten, die von den treuhandvertraglichen Rechten und Pflichten nicht gedeckt waren. Ebenso sind Ansprüche gegen Prospektverantwortliche zu prüfen.
 
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deikon". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     
  Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Ulrike Pfeifer
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


CLLBpfeif

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