Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in vielen Immobilienkreditverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zum Widerruf berechtigen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens hat aufgrund umfangreicher Prüfungen festgestellt, dass viele Immobiliendarlehensverträge der Deutsche Kreditbank AG (DKB) eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Dies betrifft insbesondere Immobiliendarlehen zwischen 2002 und 2010.
Diese Einschätzung wurde den Anwälten auch in Verfahren vor dem Landgericht Berlin durch einen Hinweisbeschluss der jeweiligen Kammer schriftlich bestätigt. Die Widerrufsbelehrung enthält nach Auffassung des LG Berlin sogar noch mehrere Fehler in der Widerrufsbelehrung. Auch das Kammergericht hat dies in einem Urteil vom 22.12.2014 bestätigt.
Die Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens wurde auch durch Gutachten der Kreditsachverständigen Hink & Fischer GbR bestätigt.
Die Rechtsanwaltskanzlei, die die DKB vertritt, geht selbst von der Spitze des Eisberges bei den Immobilienkrediten aus. Bisher hat die DKB jedoch keine außergerichtlichen Vergleiche geschlossen.
Die DKB versucht in allen Briefen an ihre Immobilienkreditkunden durch nicht haltbare juristische Argumentationen oder hinhaltende Reaktionslosigkeit auf Briefe die außergerichtlichen Bemühungen zu unterlaufen.
Es wird mit den Vorwürfen "Treuwidrigkeit" und "Verwirkung" gearbeitet. Es werden leider auch Urteile angeführt, die gänzlich andere Sachverhalte betreffen. Immobilienkreditkunden sollten sich davon nicht abschrecken lassen.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
steff
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen