Die wirtschaftlichen Probleme bei den verschiedenen Fonds von PROVEN OIL CANADA (POC) scheinen größer zu werden. Anleger sollen die bisher gezahlten Ausschüttungen zurückzahlen!
Die Rückforderung der Ausschüttungen bedeutet für die Anleger kein gutes Omen.
Die Aufforderung zur Rückzahlung sollte ohne Prüfung der Verträge nicht erfolgen. Zudem sind Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehler zu prüfen.
POC Groth 3 PLUS GmbH & Co KG - nein
POC Groth 4 GmbH & Co KG - nein
POC Oikos GmbH & Co. KG - nein
POC Groth GmbH & Co KG - prüfen!
POC Groth 2 GmbH & Co KG - prüfen!
POC EINS GmbH & Co KG - prüfen!
POC ZWEI GmbH & Co KG - prüfen!
POC Natural Gas 1 GmbH & Co KG - prüfen!
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
khsteff
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