Montag, Juli 13, 2015

Infinus: Anklage im Infinus-Skandal erhoben

Ende 2013 flogen die mutmaßlich betrügerischen Geschäfte der Infinus-Gruppe auf. Seitdem sitzen auch mehrere ehemalige Manager in Untersuchungshaft. Nun ist die 757 Seiten umfassende Anklageschrift fertig. Der Strafprozess gegen die sechs Angeklagten könnte in wenigen Wochen eröffnet werden.


Die sechs Angeklagten müssen sich dann wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug verantworten. Dabei umfasst die Anklage noch nicht einmal alle Schadensfälle. Denn berücksichtigt wurden nur die Fälle zwischen Januar 2011 und November 2013. Dabei sollen rund 22.000 Anleger um ca. 312 Millionen Euro geprellt worden sein. Tatsächlich wird ein wesentlich höherer Schaden angenommen. Seit 2001 sollen 54.000 Anleger mehr als 2,1 Milliarden Euro in Kapitalanlageprodukte der Infinus-Gruppe und deren Mutter Future Business KG aA gesteckt haben. Da aber fünf der sechs Angeklagten seit November 2013 in Untersuchungshaft sitzen, gelte das Beschleunigungsgebot. Neben den Angeklagten ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden auch noch gegen weitere Personen, berichtet u.a. der MDR.

„Für den Ausgang des Verfahrens dürfte das aber keine große Rolle spielen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Auch wenn der Strafprozess für die Anleger natürlich wichtig ist, seien für deren Schadensersatzansprüche zivilrechtliche Klagen interessanter. Und da richten sich die Blicke nach Leipzig. Das Landgericht Leipzig verhandelt derzeit die Schadensersatzanklage eines Infinus-Anlegers. Der Prozess wird allgemein als Musterverfahren gesehen. Das Gericht ließ bereits durchblicken, dass es zwar keine Prospektfehler im Hinblick auf eine unzureichende Risikoaufklärung erkenne, es aber durchaus Hinweise auf eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Anleger gebe. Möglicherweise wird ein Sachverständigen-Gutachten für mehr Klarheit in diesem Punkt sorgen. „Auch darauf lassen sich die Schadensersatzansprüche der Anleger stützen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Anleger sei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach wie vor der erfolgversprechendste Weg, um nicht auf dem gesamten Schaden sitzen zu bleiben. „In den verschiedenen Insolvenzverfahren wird für die Anleger vermutlich nicht allzu viel zu holen sein“, befürchtet der Fachanwalt. Daher bliebe in erster Linie die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz. Der Prozess in Leipzig soll am 18. September fortgesetzt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinus beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp



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