Mittwoch, Juli 15, 2015

Proven Oil Canada fordert Ausschüttungen zurück! Anleger müssen handeln!

Ausschüttungen für 2013 werden zurück gefordert! Anleger wehren sich und schließen sich dem BSZ e.V. an! Anleger der diversen Fonds der POC-Proven Oil Canada werden zur Zeit dazu aufgefordert, die im Jahr 2013 bezahlten Ausschüttungen zurück zu bezahlen, und zwar bis einschließlich 25.07.2015! Grund für die Rückforderung soll der sein, dass die kanadischen Banken „überraschend“ von der Objektgesellschaft die Rückzahlung von Darlehen verlangt hätten.


Es sei nun das Ziel, von Seiten der Fondsgesellschaft der Objektgesellschaft ein Darlehen zu geben, damit diese die Bank ausbezahlen kann.

Die Fondsgesellschaft will durch die Rückforderung der Ausschüttungen eine Verschlechterung der Situation der Fonds, bei der schlimmstenfalls der Totalverlust im Raum stehen könnte, vermeiden. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank –und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten nicht ungeprüft die Ausschüttungen zurück bezahlen, sondern durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen gerechtfertigt ist“.

Auch sollten Anleger unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche, z.B. gegen die Vermittler der Anlage, prüfen lassen. „Der Vermittler schuldet nicht nur eine Anleger –und objektgerechte Beratung, sondern auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage, es ist fraglich, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde.“

Z.B. die den Anlegern versprochenen Renditen von 12 % lassen fraglich erscheinen, ob diese zu erzielen waren, auch hat z.B. die Wirtschaftswoche in der Vergangenheit bereits kritisch über die POC-Anlagen berichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       
 
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth  
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drspä


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