Freitag, Juli 10, 2015

Bausparvertrag: Kündigungen der Bausparkassen oft nicht rechtmäßig

Immer mehr Bauparkassen gehen dazu über, ältere Bausparverträge zu kündigen. Grund: Diese Bausparverträge sind deutlich höher verzinst als aktuell üblich. In der aktuellen Niedrigzinsphase sicher eine Belastung für die Bausparkassen. „Aber keine Rechtfertigung sie zu kündigen“, stellt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler klar.


Die Kündigungswelle betrifft in erster Linie Bausparverträge, die zuteilungsreif sind aber von den Bausparern noch nicht abgerufen wurden. Auf die Verträge werden vergleichsweise hohe Zinsen fällig. Daher verschicken zahlreiche Bausparkassen Kündigungen oder bieten Umschichtungen zu schlechteren Konditionen an. Für die Verbraucher ein schlechtes Geschäft. Allerdings müssen sie sich auch nicht darauf einlassen. Die bloße Zuteilungsreife rechtfertigt nicht die Kündigung. Das hat u.a. das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az.: 9 U 151/11). „Die Kündigung eines Bausparvertrags ist nach der gängigen Rechtsprechung nur dann möglich, wenn die Bausparsumme vollständig angespart ist. Und auch dann kommt es auf die Vertragsbedingungen an“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Besonders perfide scheint nach Medienberichten derzeit die Bausparkasse BHW vorzugehen. Sie verschickt offenbar Verrechnungsschecks an einige Kunden. „Vorsicht. Die sollten nicht einfach eingelöst und auch nicht an die Bausparkasse zurückgeschickt werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Hitzler. Denn: Die Schecks dienen offensichtlich dazu, die Kunden aus guten verzinsten Bausparverträgen zu drängen. Die Annahme des Schecks wird als Annahme der Auflösung des Bausparvertrags interpretiert. Die BHW hatte diese Verträge bereits Ende 2014 gekündigt. Kunden, die auf die Kündigung nicht reagiert haben, finden nun offenbar einen Scheck im Briefkasten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hitzler empfiehlt Verbrauchern, deren Bausparvertrag durch die Bausparkasse gekündigt wurden, sich zu wehren: „Viele Kündigungen sind nicht rechtmäßig. Und warum sollte der Verbraucher auf eine gut verzinste Geldanlage freiwillig verzichten. Wären wir in einer Hochzinsphase würde die Bausparkasse auch keine besseren Konditionen für alte Verträge anbieten.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Bildquelle: ©Thorben Wengert / pixelio.de     

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

brüllhitz

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