Das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Träger der BWF Stiftung, ist am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden (Az. 36b IN 1350/15). Die Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 5. Oktober beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubigerversammlung ist für den 4. September geplant.
Das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Träger der BWF Stiftung, ist am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden (Az. 36b IN 1350/15). Die Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 5. Oktober beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubigerversammlung ist für den 4. September geplant.
Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) ist der Trägerverein der BWF-Stiftung. Als solcher hält er das Vermögen der BWF-Stiftung. „Daher ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Forderungsanmeldung für die Anleger der BWF-Stiftung von großer Bedeutung“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Gleichzeitig schränkt er aber auch die Hoffnung ein, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen der Anleger komplett zu befriedigen.
Zumal sich die Hinweise verdichten, dass tatsächlich der überwiegende Teil des bei der BWF-Stiftung sichergestellten Goldes nicht echt ist. Nach WDR-Informationen sollen nur rund 320 kg der knapp fünf Tonnen Gold echt sein. Ein Großteil der Anlegergelder ist nach momentanem Stand noch verschwunden.
Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den betroffenen Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung der Anleger. Im Fall der BWF-Stiftung stellt sich zudem die Frage, ob die Vermittler nicht hätten wissen müssen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt und diese Erlaubnis nicht vorlag.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. Das kann dann der Fall sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen