Montag, Juli 13, 2015

Fremdwährungskredite in Schweizer Franken und Japanischen Yen zur Zinsoptimierung

Viele Kreditkunden haben Fremdwährungskredite in Zeiten niedriger Zinsen für den Schweizer Franken und den japanische Yen abgeschlossen. Davon sind insbesondere Immobilienkredite betroffen. Stark vertreten waren die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Hier sollen laut Süddeutscher Zeitung 30.000 Kredite abgeschlossen worden sein. Vieles lief über eine Auslandstochter der DG Bank.


Jetzt haben sich die Vorteile der Fremdwährungskredite in erhebliche Nachteile umgekehrt. Mitte Januar 2015 hat die Schweizer Nationalbank die Koppelung des Schweizer Franken an den Euro aufgehoben.  Damit dürften die Darlehenslast um 20 % angestiegen sein. Durchschnittlich wurden 150.000 Euro Kreditsumme vereinbart. Die Zinsoptimierung hat versagt und ist ins Gegenteil umgeschlagen!  

Die Fremdwährungskredite sollten überprüft werden, auf die Möglichkeit des Widerrufs und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten in Deutschland und im Ausland.

Entgegen dem Versprechen von Kreditberatern sind diese Kredite nun deutlich teurer  und oftmals durch Kursverluste der Fremdwährungen zum Euro bzw. umgekehrt geprägt. Die Kredite für Immobilien sind für die Kreditkunden kaum tragbar.

Mit Urteil des EuGH vom 30.4.2014 wurde entschieden, dass der Verbraucher vor Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens über die Folgen eines solchen Vertrages hinreichend zu informieren ist. Der Darlehensnehmer muss  den Vertragsbedingungen das Verfahren zur Umrechnung der ausländischen Währung und das Verfahren über die Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens entnehmen können. Der Verbraucher muss im Ergebnis in der Lage sein, die sich für ihn aus dem Fremdwährungsdarlehen ergebenden wirtschaftlichen Folgen einschätzen können.

Weitere Risiken bestehen durch variable Zinsen und endfällige Darlehen in Verbindung mit Tilgungsaussetzungen durch Lebensversicherungen (gern gemacht bei der Hypo Vereinsbank, Deutsche Bank, DZ Bank,  Volksbanken und Raiffeisenbanken in ganz Deutschland). Die Tilgungsaussetzung führt dazu, dass der Kreditbetrag dauerhaft mit hohen Zinsen bedient werden muss. Die Umstellung zu einem Tilgungskredit führt zu deutlich besseren Konditionen.

Lassen Sie die Kreditverträge mit Fremdwährungen in Schweizer Fanken und Japanischen Yen prüfen! Es kann nur günstiger werden!

Für die Prüfung Ihrer Kreditverträge
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       
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Bildquelle: © Lupo / pixelio.de 


Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

steff

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