Donnerstag, Juli 16, 2015

Hanseatica Europa Immobilien Fonds Nr. 1 GmbH & Co KG – Ausschüttungsrückforderung


Hanseatica Europa Immobilien Fonds Nr. 1 GmbH & Co KG. Der Immobilienfonds ist ein Zusammenschluss von 6 Immobilien mit einem Volumen von 91.561.860 DM. Der Immobilienfonds wurde in den 90iger Jahren aufgelegt. Zunächst lief alles prospektgemäß mit dem großvolumigen Immobilienfonds. Die Anleger erhielten ihre Ausschüttungen von zusammen 28,4 Prozent. Die meisten Anleger gingen davon aus, dass es sich um Gewinne handelte.

Später entwickelte sich der Immobilienfonds schlecht. Ein Verkauf eines Teils der Immobilien war nicht so erfolgreich, wie erhofft. Die Schulden ließen sich nicht genügend zurückführen.

Das Insolvenzverfahren wurde Anfang 2015 eröffnet. Der Insolvenzverwalter - Herr Rechtsanwalt Fialski - hat die Gesellschafter des Immobilienfonds mit Schreiben vom 13.7.2015 zur Zurückzahlung der Ausschüttungen in voller Höhe von 28,4 Prozent der Einlage  aufgefordert.

Die Gesellschafter des Hanseatica Europa Immobilienfonds Nr. 1 fragen sich nun, ob sie der Aufforderung nachkommen sollen. Es ist aktuell offen, ob die Forderungen des Insolvenzverwalters Fialski  berechtigt sind.

Die vollen Ausschüttungen sind möglicherweise nicht zur Abdeckung  der Schulden erforderlich. Der Insolvenzverwalter schießt über das Ziel hinaus, weil er nach den eingebrachten Forderungen am Ende bezahlt wird. Aktuell fehlt eine Darstellung der Liquidität der Gesellschaft. 

Es ergeben sich möglicherweise auch noch Ansatzpunkte für einen Ausstieg aus dem Immobilienfonds aus der Vergangenheit. Bei der Vermittlung des Fonds waren meistens größere Vertriebe wie Bonnfinanz und DVG sowie Banken beteiligt. Zahlreiche Anleger hatten die Beteiligung auch teilfinanziert. Hier ist zu prüfen, ob ein Widerruf des Kredits möglich ist. Bei einem verbundenen Geschäft besteht hier ein ewiges Widerrufsrecht. Dann gibt es gute Chancen der Rückabwicklung. 

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft des Hanseatica Europa Immobilienfonds  beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

steff

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