Samstag, Mai 23, 2015

Kapitalanlage: Bombengeschäft oder ausgepresst wie eine Zitrone?


Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.




Jedes Jahr fallen einige Hundertausend Deutsche auf „absolut sicherere“ Kapitalanlagen herein. Ihnen werden Schrott-Immobilien, unternehmerische Beteiligungen, Fondsbeteiligungen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte Provisionen und vertrauen dabei blind den Finanzberatern.



Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne ihr Finanzberater. Wie das mit dem „Gold-richtigen“ Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.



Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind. Der Finanzberater nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eigegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt. Der Vorteil für den Anlageberater liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.



Für sehr viele Anleger wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass die vermeintlich sichere Altersvorsorge als verloren anzusehen ist. Reich geworden sind am Ende nur die Initiatoren und die Vertriebe.



Diese schmerzhafte Erfahrung machen gerad auch die Anleger der sich in der Auflösung befindlichen ALBIS Capital AG & Co. KG, die zur RvH AG & Co. KG i. L. umfirmiert wurde. Sie bekommen dieser Tage Post aus einer Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe. Darin fordern die Anwälte die Rückzahlung der gewährten gewinnunabhängigen Ausschüttungen für die gesamte bisherige Laufzeit. Den Anlegern wird eine sehr kurze Zahlungsfrist gewährt und vorbeugend gleich mit einer Klage gedroht, falls die Frist fruchtlos verstreicht.



Die BSZ e. V. Anlegeranwälte aber haben Zweifel daran, ob die Rückforderungen gegenüber allen Anlegern und in voller Höhe bestehen. Ob die Ausschüttungen aller Beteiligungsmodelle (Classic, Plus, Sprint) vollständig zurück zu zahlen sind, dürfte angezweifelt werden.



Betroffene sollten sich von den Einschüchterungsversuchen mit Klageandrohung nicht beunruhigen lassen. Eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ist jedoch unumgänglich. Anleger sollten der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung demnach nicht vorschnell nachkommen, sondern sich fachmännischen Rechtsbeistand suchen.



Mitgewirkt an diesem unsäglichen System der Geldvernichtung haben fast immer Rechtsanwälte. Diese „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind immer an der Gestaltung der Anlageverträge beteiligt und somit ihren Auftraggebern verpflichtet. Üben Anlegerschützer Kritik am Anlagemodell, kommt wieder das „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ zum Einsatz. Der Abmahnanwalt! Er wird dem Kritiker mittels „Einstweiliger Unterlassung“ durch ein (meist Norddeutsches) Gericht einen sehr teuren Maulkorb verpassen lassen. Steuert das Anlageprodukt in die Pleite übernimmt ein Insolvenzverwalter, also ein Rechtsanwalt, die Abwicklung. Die Rückforderung von Ausschüttungen bei den gebeutelten Anlegern erfolgt natürlich durch einen Rechtsanwalt. Will sich der geschädigte Anleger wehren, dann braucht er einen Rechtsanwalt. Geht es dann vor Gericht, stellt sich oft heraus, dass der Richter es ganz anders sieht als der Rechtsanwalt des Geschädigten. Die Klage geht verloren, wobei der Anwalt aber ganz genau erkären kann, warum die Klage trotz seiner ausgezeichneten Arbeit nicht gewonnen werden konnte.



Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat profitieren ausschließlich die Geldvernichter und ihre Profiteure.



Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.



Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.



BSZ e.V. Interessengemeinschaft

In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich. Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus – spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.



Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor.



Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.



Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko



Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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Freitag, Mai 22, 2015

BWF Stiftung: Weitere Insolvenzen im Umfeld der Stiftung

Nachdem schon der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Insolvenz anmelden musste, folgten nun die Insolvenzanträge zweier weiterer Gesellschaften aus dem Umfeld der BWF-Stiftung. Betroffen sind die TMS Dienstleistungs GmbH (TMS) und die Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler (EVVE).

 

Die TMS soll für den Ankauf, die Lagerung und Verwaltung des Goldes der BWF-Stiftung zuständig gewesen sein. Als es bei der BWF-Stiftung im Februar zu einer Razzia gekommen war, wurde auch das gelagerte Edelmetall beschlagnahmt. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei einem großen Teil um Falschgold handelt. Die EVVE vertrieb selbst zwischen 2009 und 2012 Edelmetallprodukte. Über beide Organisationen eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg im April die vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.:36t IN 1891/15 bzw. Az.:36e IN 1889/15). Darüber hinaus teilte der Insolvenzverwalter mit, dass Anleger und anderen Gläubiger, Zahlungen im Rahmen von Anlage- oder Ratenkaufverträgen an diese Unternehmen prüfen und ggfs. umgehend einstellen sollten.

„Für die Anleger der BWF-Stiftung wird die Lage immer undurchsichtiger. Zunächst untersagte die BaFin das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft, dann der Verdacht, dass große Mengen des Goldes nicht echt sind, die Insolvenz des Trägervereins und nun weitere Insolvenzen im Umfeld der BWF-Stiftung. Angesichts dieser Ereignisse sollten die Anleger jetzt handeln“, sagt der BSZ Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn die Anleger müssten immer mehr damit rechnen, dass ihnen große finanzielle Verluste drohen. Sollte das Insolvenzverfahren über den Trägerverein der Stiftung eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Ob aber ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um alle Forderungen zu bedienen, steht in den Sternen. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, so  der Fachanwalt.

Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise gegen die Vermittler richten, wenn sie hätten wissen müssen, dass es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte handelte und die BWF Stiftung diese Erlaubnis nicht hatte. Ebenso kommen aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht, falls die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

MS Vega Nikolas: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Sieben Jahre nachdem die Vega Reederei den Schiffsfonds MS Vega Nikolas emittiert hat, steht er auch schon wieder vor dem Aus. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 526 IN 5/15).


„Im Insolvenzfall müssen die Anleger den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Allerdings seien die Anleger nicht schutzlos gestellt, sondern könnten auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn häufig sei die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen.

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Zudem sollte die Anlage zum Risikoprofil des Anlegers passen. „Wie die Praxis zeigt, war das aber oft genug nicht der Fall. Schiffsfonds wurden als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Das mussten schon etliche Anleger bei den zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen erleben“, so der Fachanwalt. Denn Schiffsfonds sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen etwa die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Dennoch wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. So eine Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Laut der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger einen Einblick in das Provisionsinteresse der Banken bekommt. Bei Kenntnis der Rückvergütungen hätte er sich dann möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega Nikolas. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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cp

Donnerstag, Mai 21, 2015

MS „CONTI DAPHNE“ - Anleger erleiden Totalverlust

„Anleger, die bei der CONTI 58. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS „CONTI DAPHNE“ investiert sind, haben einen Totalverlust ihrer Einlage erlitten“ sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Peter Hahn. 


Der wirtschaftliche Verlauf der Fondsgesellschaft sei gezeichnet gewesen von der weltweiten Schifffahrtskrise. Die Folge: Die Fondsgesellschaft war weder im Jahr 2014 noch Anfang 2015 in der Lage, den fälligen Kapitaldienst zu erbringen. 

Am 31.03.2015 teilte die CONTI Beteiligungsverwaltung den Anlegern mit, dass das Containerschiff am 20. März 2015 für einen Kaufpreis von 14,93 Millionen USD an die MS Lousiana Trader GmbH & Co. KG, Bremen, verkauft worden sei. „Weil der Verkaufserlös geringer als die restlichen Verbindlichkeiten ausgefallen ist, müssen sich die Anleger endgültig auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen“, erläutert der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.   

Bei der MS „CONTI DAPHNE“ handelte es sich um eine Investition in ein kleineres Containerschiff mit einer Kapazität von 2.122 TEU. Das Investitionsvolumen belief sich auf insgesamt 46 Millionen EUR. Hiervon wurden 24 Millionen EUR von den Anlegern bereit gestellt. Der Rest wurde fremdfinanziert. Die Schiffshypothekendarlehen wurden bei Ablieferung in USD aufgenommen und sodann zu 50 % in japanische Yen umgeschuldet. Hierdurch ist für die Anleger ein zusätzliches Wechselkursrisiko entstanden. Dieses Risiko hat sich auch realisiert. Weil sich der Yen-Darlehensanteil - umgerechnet in USD - kursbedingt um mehr als 5 % erhöht hatte, konnte die finanzierende KfW Bank AG auf ihrem Recht auf Sondertilgungen oder Zusatzsicherheiten bestehen. „Deswegen haben die Anleger keine Ausschüttungen mehr erhalten“, weiß Hahn. 
 
Der Anwalt sieht für die geschädigten Anleger aber noch Chancen. „Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken bestehen. Neben der Nichtoffenlegung des Provisionsinteresses haften diese – so auch die Commerzbank AG – auch wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung des Prospekts“ meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter. So klärt der Prospekt laut Hahn nicht über die Loan-to-value-Klausel und die Fremdwährungsklausel sowie über eine mögliche Haftung des Anlegers aus §§ 30, 31 GmbHG analog, die deutlich über die im Handelsregister eingetragene Haftsumme hinausgeht, auf. Investierte Anleger sollten daher Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen“, so der Anwalt abschließend, „solange die absolute Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist.“

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS „CONTI DAPHNE“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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pethan

MS Deutschland verkauft – Anlegern drohen Verluste

Schlechte Nachrichten für die Anleger der MS Deutschland-Anleihe. Der Luxusliner wurde jetzt an den neuen Eigentümer aus den USA übergeben. Der Kaufpreis wird aber kaum ausreichen, um alle Gläubiger-Forderungen zu bedienen.


Wie der Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber am 19. Mai 2015 mitteilte, wurde die als Traumschiff bekannte MS Deutschland vor Gibraltar an ihren neuen Besitzer, einen Investor aus den USA, übereignet. Angaben zum Namen und Kaufpreis machte der Insolvenzverwalter nicht. Nur, dass der Kaufpreis über den letzten Prognosen lag. „Allerdings lagen diese Prognosen auch nur bei maximal 13,7 Millionen Euro. Die Anleger haben rund 50 Millionen Euro in die Anleihe investiert“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nach Angaben des Handelsblatts vom 20. Mai soll der Kaufpreis für die MS Deutschland bei umgerechnet rund 18,5 Millionen Euro liegen. Von dieser Summe müssen aber noch weitere Verbindlichkeiten bedient werden, z.B. die Unterhaltskosten für die MS Deutschland. „Die Insolvenzquote dürfte also nicht allzu hoch ausfallen. Dennoch müssen die Anleger ihre Forderungen natürlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer aber nur auf die Insolvenzquote setzt, muss mit hohen finanziellen Verlusten rechnen“, so der Anwalt.

Deshalb empfiehlt der Fachanwalt den Anleihe-Gläubigern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können durch Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Allerdings war die Anleihe offenbar nicht wie angegeben mit der MS Deutschland besichert. Dazu sollen zwei Gutachten vorliegen. Daher können wahrscheinlich Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schadensersatz kommt auch in Betracht, wenn die Anlageberatung nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlosend dargestellt, kann das ebenfalls Schadensersatzansprüche begründen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/MS Deutschland. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Mittwoch, Mai 20, 2015

NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG - Fondsanleger fordern mit Erfolg Schadensersatz

Die Anfragen enttäuschter Anleger im NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG häufen sich.


Und wieder ist festzustellen, dass Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben sind. Wer das nicht hinnehmen will, kann erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend machen und die Rückabwicklung der Beteiligungen anstreben. 

Nach Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  ist der NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG häufig bereits 2005 gezeichnet worden. Zu beachten ist deshalb die zehnjährige, taggenaue Verjährungsfrist, die schon mit der Unterschrift unter einer Beitrittserklärung anlaufen konnte. Wer nicht möchte, dass aussichtsreiche Schadenersatzansprüche allein durch Zeitablauf verloren gehen, sollte möglichst bald Hilfe in Anspruch nehmen. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "NORDCAPITAL Immobilienfonds“ Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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jg

Dienstag, Mai 19, 2015

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Marketing Terminal GmbH – Forderungsanmeldung bis 16.07.2015

Wie der Insolvenzverwalter der Marketing Terminal GmbH  mit Schreiben vom 8. Mai 2015 an die Anleger mitgeteilt hat, ist durch das Amtsgericht München mit Beschluss vom 1. Mai 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. 


Die geschädigten Anleger gehören demnach zu dem Gläubigerkreis von 9.700 Gläubigern und werden daher vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Frist hierzu: der 16. Juli 2015. 

Wie der Insolvenzverwalter weiter berichtet, hat die Marketing Terminal GmbH  ein Schneeballsystem betrieben, bei dem die eingenommenen Anlegergelder nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur Auszahlung anderer Anleger verwendet wurden. Dies bestätigt Presseberichte von Ende letzten Jahres, wonach der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Untersuchungshaft genommen wurde. Er hatte Anleger damit geworben, dass mittels Anzeigen im Internet Renditen in Höhe von bis zu 100 % der Investitionssumme erwirtschaftet würden. Hierdurch war es ihm gelungen, bis zu 10.000 Anleger mit einem Gesamtanlagevermögen von 40 Millionen Euro zu werben. Einzelne Anleger investierten sogar Beträge in Höhe von bis zu € 250.000,00 Euro. Andere empfahlen die Anlage in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Das Polizeipräsidium Kempten geht inzwischen von dem größten Betrugsfall im Oberallgäu in den letzten 10 Jahren aus.  

So unerfreulich diese Neuigkeiten für die Betroffenen klingen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht chancenlos dastehen. „Zwar ist nicht bekannt, wie hoch die Insolvenzquote letztlich sein wird“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrugsdelikten vertritt. „Zumindest scheint aber festzustehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren durchzuführen, und dass es zu einer Auszahlung an die geschädigten Anleger kommen wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.“
 
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cllblub

Gibt es unverlierbare Geldanlagen?

Glauben Sie, dass es unverlierbare Geldanlagen gibt, und wenn es die geben sollte, dass Sie als Kleinanleger daran teilhaben könnten?


Es gibt viele Möglichkeiten sein Geld zu vermehren. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten sein Geld zu reduzieren oder ganz zu verlieren. Die Banken, die Finanzvertriebe, die Versicherungen, der Finanzberater also die ganze Finanzindustrie verspricht Kleinanlegern immer wieder dicke Gewinne. Wenn es diese profitablen Anlagen denn gäbe, hätten die Banken schon vor 100 Jahren ihre Schalter schließen müssen.

Abenteuerlich bis grotesk sind auch mitunter die Erklärungsversuche der Banken und Finanzvertriebe, warum Sie denn nicht ihr eigenes Geld einsetzen oder zumindest das Geld bei Großinvestoren einsammeln, sondern das Geld von  Kleinanlegern vermehren wollen. 

Die Antwort ist einfach: Die Verkäufer der todsicheren Anlagen verdienen ihr Geld durch den Verkauf dieser Anlagen und keineswegs mit den Anlagen. 

Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten. Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom  Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage. 

Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist  im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“  unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!  

Wer bei einer solchen Abzockerei schon Geld verloren hat oder sich einfach nur fragt: „Ist meine Kapitalanlage sicher? Oder sitze ich auf einer Zeitbombe?“, sollte jetzt auch den zweiten und meist entscheidenden Schritt tun und seine Anlage von einem Fachanwalt überprüfen lassen.  Überprüfung schafft Sicherheit! 

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben. Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert - was nun?". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Singulus Technologies AG: Anleger sollen über Umwandlung der Anleihe entscheiden

Die Inhaberschuldverschreibung der Singulus Technologies AG soll offenbar in Eigenkapital oder in eine Wandelanleihe umgewandelt werden. Die Anleger sollen darüber im Rahmen der Hauptversammlung am 9. Juni entscheiden.


Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant die Singulus Technologies AG eine Änderung ihrer Kapitalstruktur. Dazu soll das Eigenkapital erhöht und im Gegenzug das Fremdkapital reduziert werden. Dieser Schritt sei nötig, da das Unternehmen im vergangenen Jahr Verluste verzeichnet habe, berichtet das Blatt. Teil des Refinanzierungskonzepts ist dabei offenbar die Umwandlung der Unternehmensanleihe. Zwei Varianten sind dabei denkbar. Die Inhaberschuldverschreibungen werden in Eigenkapital oder in eine Wandelanleihe umgewandelt. „Die Wandelanleihe hätte aber wahrscheinlich schlechtere Konditionen als die ursprüngliche Anleihe, die die Anleger seit 2012 zeichnen konnten. Längere Laufzeiten oder niedrigere Zinsen sind z.B. denkbar“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

2012 hatte die Singulus Technologies AG eine Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 60 Millionen Euro begeben und sie mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Nun sollen die Anleihezeichner offenbar im Rahmen der Hauptversammlung am 9. Juni darüber entscheiden, ob sie einer Umwandlung der Anleihe zustimmen.

Cäsar-Preller: „Diese Entscheidung sollten die Anleihegläubiger nicht ohne rechtliche Beratung treffen. Denn es können sich finanzielle Verluste einstellen und auch die rechtliche Stellung der Anleger würde sich verändern, wenn die Schuldverschreibungen beispielsweise in Aktien umgewandelt werden würden.“ Daher könne geprüft werden, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus der Anleihe möglich ist oder ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ansatzpunkte dafür können eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch können die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Ein Zinskupon von 7,75 Prozent klingt in der aktuellen Niedrigzinsphase zwar verlockend, ist aber auch ein Warnzeichen. In der Vergangenheit mussten schon Anleger diverser Unternehmensanleihen erfahren, dass sie nicht gehalten haben, was versprochen wurde“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

Montag, Mai 18, 2015

Bearbeitungsgebühren : Erfolg für gewerblichen Darlehensnehmer

Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit nach Klageerhebung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat die Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen „Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geht jedoch aufgrund der diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die klauselmäßige Vereinbarung von „Bearbeitungsgebühren“ auch gegenüber unternehmerisch Tätigen bzw. gewerblichen Darlehensnehmern unwirksam ist.

„Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB mit der Ergänzung des § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl. „Wir haben deshalb unserem Mandanten geraten, eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.“

Nachdem die Kanzlei am 16.04.2015 Klage gegen die Deutsche Postbank AG erhoben hat, wurde mit Wertstellung 14.05.2015 die geltend gemachte Hauptforderung nebst Zinsen erstattet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
 
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cllblibl

Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Steffen Liebl

LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln insolvent – Probleme für den SHB Altersvorsorgefonds

Der LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln ist insolvent. Grund dafür seien in erster Linie Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die fehlende Zustimmung des SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter zu einem Sanierungskonzept, berichtet das „fondstelegramm“.


„Eine Insolvenz bringt gleich die Anleger von zwei Fonds in Bedrängnis. Die des LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln sowieso aber auch für den ohnehin kriselnden SHB Altersvorsorgefonds sind das schlechte Nachrichten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für den LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen in Schweizer Franken sorgte jetzt für massive Probleme. Denn durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro zu Beginn dieses Jahres, setzte der Franken zum Höhenflug an. Für den Fonds bedeutete dies, dass die Schulden rasant gestiegen sind. Für ein weiteres Problem sorgte nach Angaben des „fondstelegramms“ der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds. Dieser soll die Zustimmung für ein Sanierungskonzept verweigert haben. Konsequenz war nun offenbar der Insolvenzantrag.

Aber auch für die ohnehin Leid geprüften Anleger des SHB Altersvorsorgefonds ist diese Entwicklung ein schwerer Schlag. Denn die Insolvenz dürfte der Fondsgesellschaft zu schaffen machen. Den Anlegern beider Fonds drohen finanzielle Verluste. „Angesichts dieser Entwicklung kann ich den Anlegern nur empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, so Cäsar-Preller.

In beiden Fällen kann die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Auch wenn Immobilien immer wieder als Betongold bezeichnet werden, sind sie das nicht. Und Immobilienfonds sind auch keine sicheren, sondern spekulative Geldanlagen, die einigen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen u.a. auch Fremdwährungsdarlehen. Insbesondere aber das Totalverlust-Risiko“, erklärt der Fachanwalt. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. „Beim SHB Altersvorsorgefonds hätte auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass der Fonds nicht direkt in Immobilien, sondern in andere Gesellschaften investiert“, fügt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hinzu.

Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) verschwiegen, ist das ein weiterer Grund für Schadensersatzansprüche.

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Atlantic MS Clara Schulte: Schiff verkauft – Gesellschaft soll liquidiert werden

Das Containerschiff MS Clara Schulte ist verkauft. Nun soll der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte liquidiert werden. Nach Möglichkeit ohne eine Insolvenz der Fondsgesellschaft.


Da aber nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ der Verkauf des Schiffes nicht genug in die Kassen gespült hat, um alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu decken, ist auch noch ein Forderungsverzicht der Gläubiger nötig. „Gibt es den nicht, kann auch noch die Insolvenz drohen“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte hat keine Erfolgsgeschichte geschrieben. Ausschüttungen an die Anleger blieben schon seit längerer Zeit aus. Dennoch sollten sie Ende 2014 noch einmal Geld „nachschießen“, um eine Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. Dieser Aufforderung sind die Anleger aber offenbar nicht mehr ausreichend nachgekommen. Mit dem Verkauf des Schiffes ist das Kapitel nun beendet. „Zumindest vorerst. Sollte es doch noch zur Insolvenz kommen, droht den Anlegern nicht nur der Totalverlust ihrer Einlage, sondern möglicherweise werden sie dann vom Insolvenzverwalter auch noch aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Aber auch ohne Insolvenz verlief die Beteiligung an diesem Schiffsfonds für die Anleger alles andere als erfreulich. Sie haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. „Das Gegenteil ist aber der Fall. Schiffsfonds sind diversen Risiken ausgesetzt und auf Grund ihres spekulativen Charakters auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Bei einer derartigen Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der Anwalt.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, begründet das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Atlantic MS Clara Schulte". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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Schiffsfonds: Anleger erhalten positive Rückmeldungen vom Bundesgerichtshof und den Instanzengerichten.

Es ergehen immer mehr positive Urteile von einer Vielzahl von Landgerichten. Es lohnt sich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu fragen, wie der Ausstieg geht.


Wichtige Urteile zu Kommanditbeteiligungen im Schiffsfonds hat der BGH in zwei vielbeachteten Urteilen vom 12.3.2013 zu den Aktenzeichen II ZR 73/11 und II ZR 74/11 erlassen. Bei der Rückforderung von Ausschüttungen kommt es auf den  Gesellschaftsvertrag an, ob dieser zulässige gewinnunabhängige Ausschüttungen an Kommanditisten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co KG organisierten Schiffsfonds vorsieht.

Viele Beteiligungsmodelle, bei denen die Investoren ihr Erspartes in Schiffsfonds mit Containerschiffen, Kühlschiffen, Massengutfrachtern und Mehrzweckfrachtern von Emissionshäusern wie

- HCI Capital AG,

- MPC Münchmeyer Petersen Capital AG,

- Dr. Peters Emissionshaus GmbH & Co KG,

- Lloyd Fonds AG, König & Cie GmbH & Co. KG ,

- Beluga Shipping GmbH u.a.

angelegt haben, sind in eine Schieflage geraten. Gründe hierfür sind u.a. das Überangebot an Frachtschiffen im Markt, die seit Jahren rückläufige Konjunktur, die hohen Betriebs- und Kreditkosten der Schiffe, welche durch die laufenden Chartereinnahmen nicht abgedeckt werden können, und die niedrigen Schiffserlöse im Verkaufsfall.

Da die Schiffe meist mit hohen Fremdfinanzierungskosten - ca. 60 % - von den Fondsgesellschaften erworben wurden, treiben die laufenden Kreditverpflichtungen viele Gesellschaften früher oder später in die Pleite.

In der Krise und erst recht in der Insolvenz werden von den Kommanditisten regelmäßig die in den Vorjahren ausgezahlten Ausschüttungen zurückgefordert.

Doch das geht bei Schiffsfonds nur in Ausnahmefällen, sagt der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen zum Emissionshaus Dr. Peters-Gruppe:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.3.2013 zum Aktenzeichen II ZR 73/11
„Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegen die Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften unabhängig davon, ob die Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG bzw. § 310 Abs. 4 BGB n.F. eingreift, einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGH, Urteil vom 27. November 2000 – II ZR 218/00, ZIP 2001, 243, 244; Urteil vom 13. September 2004 – II ZR 276/02, ZIP 2004, 2095, 2097 f.; Beschluss vom 13. Dezember 2011 – II ZB 6/09, ZIP 2012, 117 Rn. 50; Urteil vom 23. April 2012 – II ZR 75/10, ZIP 2012, 1342 Rn. 32). Hieraus folgt in Anlehnung an § 305c Abs. 2 BGB, dass Zweifel bei der Auslegung zu Lasten des Verwenders gehen (BGH, Urteil vom 13. September 2004 – II ZR 276/02, ZIP 2004, 2095, 2097 f.). Für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag daher klar ergeben. Hieran gemessen enthält der Gesellschaftsvertrag der Klägerin keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Kommanditisten Auszahlungen gem. § 11 Ziff. 3 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags unter dem Vorbehalt einer Rückforderung erhalten haben.“

Wenn Sie bei Ihrer Schiffsbeteiligung oder sonstigen Kommanditbeteiligung zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert wurden und Ihnen Ihr Fonds mit Klage droht, falls Sie die Rückzahlung nicht vornehmen, ist es ratsam, die Rechtmäßigkeit dieser Rückzahlungsforderung anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anwaltlich prüfen zu lassen.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihre erhaltenen Ausschüttungen zwischenzeitlich rechtsgrundlos an den Schiffsfonds zurückgezahlt haben und sich dieses Geld wieder holen möchten.

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Steff


Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Die BaFin ordnet die Rückabwicklung der Darlehensverträge mit der ZVV Immobilien Ltd. an.

Und wieder einer. Der vom Kapitalmarktrecht keine Ahnung zu haben scheint. Die Münchener Niederlassung der ZVV Immobilien Ltd. hatte Darlehen aufgenommen und den Darlehensgebern versprochen, das Geld auf jeden Fall zurückzuzahlen. Das dürfen aber nur Gesellschaften, denen das erlaubt wurde.


Und wieder einer. Der keine Ahnung vom Kapitalmarktrecht hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Münchener Zweigniederlassung der ZVV Immobilien Ltd. am 03.03.2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Verfügung ist rechtskräftig.

Die ZVV Immobilien Ltd. schloss  mit Dritten Darlehensverträge und verpflichtete sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern. "Die BaFin", meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "hat die Verbots- und Abwicklungsverfügung nachvollziehbar begründet. Denn das Unternehmen verspricht, den Einsatz auf jeden Fall zurückzuzahlen, ist das nach unserem Verständnis ein Einlagengeschäft. Für das man eine Erlaubnis braucht. Und diese Erlaubnis hatte die Gesellschaft nicht." 

"Unabhängig davon hängt die Werthaltigkeit des unbedingten Rückzahlungsversprechens", meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper, "vom unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft ab. Und wir wissen nicht, was die mit dem Geld der Anleger gemacht haben. Ausweislich des Rathausbriefs der bayrischen Gemeinde Buttenwiesen soll die ZVV Immobilien Ltd. eine ganze Reihe von Bauanträgen gestellt haben. Ob die Häuser errichtet wurden, wissen wir nicht."

Betroffene sollten, rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt , sich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und gegebenenfalls alle in betracht kommenden Forderungen gegen die ZVV immobilien Ltd. und die Unternehmensverantwortlichen prüfen lassen. "Denn", ergänzt Gröpper, "das Betreiben und die Vermittlung von erlaubnispflichtigen Einlagengeschäften ohne die Erlaubnis indiziert die Verletzung des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG. Und diese Norm", sagt Gröpper, "ist ein Schutzgesetz. Mit weitreichenden Folgen; Betreiber und Vermittler haften gegebenenfalls. Nur wegen der Verletzung der Norm. Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt (III ZR 238/03, IV ZR 166/11)."
 
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gröpköp

Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Samstag, Mai 16, 2015

Prozessfinanzierung - was ist das? Wer macht das? Wie läuft das? Was bekommt der Prozessfinanzierer?

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen und Falsch- bzw. Schlechtberatung. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.


Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist mitunter auch mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt. Sehr viele geschröpfte Anleger haben nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von fachkundigen Rechtsanwälten, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.  Dieser Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Derzeit finanziert die Prozessfinanzierungsgesellschaft fur ihre Klienten mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen mit einer Gesamtschadenssumme in Höhe von uber 15 Millionen Euro.

Prozessfinanzierung - was ist das?

Gerichtsverfahren zu führen ist aufwändig und teuer. Oftmals scheuen Kläger daher das Prozesskostenrisiko und meiden den Weg zum Gericht. Stattdessen kann eine Prozessfinanzierung die Lösung sein: Der Kläger lässt sich den Prozess gegen eine reine Erfolgsbeteiligung finanzieren und entledigt sich damit des Gebührenrisikos.

Gerichtsverfahren sind teuer – oft fehlt den Klägern das Geld und sie scheuen das Risiko. Wenn Sie als Kläger Ihr gutes Recht vor Gericht durchsetzen wollen, brauchen Sie viel Geld und einen langen Atem.

Zunächst  müssen Sie Vorschüsse für Gericht, Anwalt, Sachverständige und Zeugen zahlen, und zwar für jede Instanz erneut. Sollten Sie verlieren, tragen Sie dann dazu auch noch die Kosten der Gegenseite.

In vielen Fällen tritt eine Rechtsschutzversicherung nicht für diese Kosten ein.

Eine wirtschaftlich interessante Lösung bietet die Prozessfinanzierung. Diese übernimmt das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten

Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Was wird finanziert?

außergerichtliche und gerichtliche Verfahren.durch eine oder mehrere Instanzen:

·         Kapitalanlageverluste
Versicherungsstreitigkeiten
Lebensversicherungen
Fondsverluste
Schadensersatz bei Personenschäden
Falschberatung durch Banken
Fehlberatung durch Rechtsanwälte
·         nationale und internationale Schiedsverfahren

in Deutschland, Österreich,  Liechtenstein und der Schweiz.

Folgenden Voraussetzungen müssen  bei dem mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierer erfüllt sein:

der Streitwert  soll 30.000 EURO oder mehr betragen
die Bonität des Gegners muß gewährleistet sein
es muß eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruch vorliegen

Geeignet sind also Fälle aus dem Anlagebreich, dem Versicherungsbereich und dem Gesundheitswesen, bei denen sich die Klage auf eine konkrete Anspruchssumme richtet.

So funktioniert Ihre Prozessfinanzierung

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie eine Finanzierungsanfrage.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten. Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision des Finanzierers sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Sie haben bereits einen Anwalt?

Ihr Rechtsanwalt hat Ihren Rechtsanspruch berfeits geprüft, die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet und Sie interessieren sich nun für die Übernahme der Prozesskosten? Dann übermitteln Sie dem Prozessfinanzierer die Klageschrift und alle weiteren notwendigen Anlagen. Anhand der übermittelten Unterlagen prüft dieser eine mögliche Übernahme der Prozesskosten für Ihr Verfahren. Nach positiver Beurteilung der Ansprüche erhalten Sie vom Finanzierer ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit:
Den ausgeplünderten Kapitalanlegern helfen auch die guten Ratschläge der Verbraucherschützer nichts, wenn das Geld schon weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die bessere Wahl.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen..

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Freitag, Mai 15, 2015

Expert Plus GmbH. BaFin ordnet Rückwicklung der Geschäfte an.

Der Berliner Edelmetall-Händler bot Anlegern über Queensgold-Produkte Einlagengeschäfte an. Ohne die notwendige Erlaubnis. Jetzt hat die BaFin angeordnet das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft vollständig rückabzuwickeln. 

 

Was Anleger wissen müssen.

Nach dem spektakulären Zugriff der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit den Goldsparplänen der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung vor knapp zweieinhalb Monaten haben die Aufseher jetzt den nächsten Edelmetallhändler im Visier. Die BaFin verbot der Berliner Expert Plus GmbH am 25.02.2015 das Einlagengeschäft und ordnete die sofortige Rückabwicklung aller Verträge an und verpflichtete die Expert Plus GmbH zur unverzüglichen Rückzahlung der angenommenen Kundengelder.

Die Berliner Goldverkäufer wurden 2010 gegründet und bot den Kunden Goldsparpläne, das Produkt Queensgold Sparbuch, an und versprachen ihnen, das Gold zu einem späteren Zeitpunkt zu, Einstandspreis einschließlich eines Aufschlags zum originären Einstandspreis der Anleger zurückzukaufen. Die Rendite wollte die Expert Plus GmbH aus dem Goldhandel ziehen. Deshalb sollten die Queensgold Kunden der Gesellschaft das Gold als Sachdarlehen zur Verfügung stellen.

"Das Geschäftsmodell", meint der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "erinnert frappierend an die Idee der Berliner BWF Stiftung. In dem Fall hatte die BaFin am 25.02.2015 zugeschlagen und mit 120 Polizeibeamten die Geschäfts- und Wohnräume von 19 Tatverdächtigen durchsucht und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt." "Und wir fanden dieses Geschäftsmodell", ergänzt der Anlegeranwalt, "von Anfang an unschlüssig. Denn der Preis der Edelmetalle wird durch viele Faktoren beeinflusst und ist volatil. Deshalb finden wir das Versprechen, die Edelmetalle zu einem späteren, vertraglich fixierten Datum zu einem bestimmten Preis zurückzunehmen, unglaubwürdig." 

Wenn Vermittler, meinen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, nicht auf die Unschlüssigkeit des Investments hingewiesen haben, könnten sie unter bestimmten Voraussetzungen haften. Und das Betreiben und die Vermittlung von erlaubnispflichtigen Einlagengeschäften ohne die Erlaubnis indiziert die Verletzung des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG. "Und diese Norm", sagt Gröpper, "ist ein Schutzgesetz. Mit weitreichenden Folgen; Betreiber und Vermittler haften gegebenenfalls. Unabhängig von der Beratungsqualität. Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt (III ZR 238/03, IV ZR 166/11)."Das ist eine wichtige Chance für Betroffene, die zwischenzeitlich Kursverluste erlitten haben. Denn in den Fällen bekommen die Anleger alles, was sie ursprünglich eingesetzt haben, zurück. 

Dies vorausgeschickt raten die Anlegeranwälte allen Betroffenen, sich von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen.

Der Edelmetall Händler hatte gegen die Verfügung der BaFin Widerspruch eingelegt und beim Frankfurter Verwaltungsgericht die Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt. Das hat das Gericht am 25.04.2015 abgelehnt. Aber die Expert Plus GmbH hat noch Rechtsmittel gegen Einstellungs- und Abwicklungsverfügung. Aber die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte schätzen die Erfolgschancen schlecht ein. "Denn wir finden die Begründung der BaFin plausibel."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Expert Plus GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp


Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Mittwoch, Mai 13, 2015

Überprüfung Ihrer Kapitalanlagen auf Beratungsfehler - falls erforderlich - klagen ohne finanzielles Risiko.

Viele Menschen nutzen Kapitalanlagen, beispielsweise investieren sie in Aktien, Immobilien und Zertifikate. Das bietet sich zur Altersvorsorge und zur Anlage ihres hart erarbeiteten Geldes an. Aber was ist, wenn sich die Kapitalanlage als fatale Fehlinvestition entpuppt? 


Solche wichtigen Anlage-Entscheidungen müssen im Vorhinein gut vorbereitet sein. Es ist auch eine seriöse sowie anlegergerechte Beratung nötig. Hier kann es schnell zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn man beispielsweise von seinem Bankberater falsch beraten wird.
 
Eine Falschberatung kann nämlich schnell passieren, beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hinweist. Außerdem werden in Anlagenprospekten oft utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht – besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.

Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen. Eine solche Ersteinschätzung von Kapitalanlagen nehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des BSZ e.V. kostenlos vor.

Hierzu müssen die Anleger nur ihre Vertragsunterlagen, also beispielsweise Kaufverträge einer Schrottimmobilie, Beitrittserklärungen sowie vergleichbare Unterlagen, an die entsprechende Kanzlei schicken. Sie sollten auch eine kurze Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise Kaufvorgang per Post, Fax oder E-Mail an die Anwälte schicken. Hier sehen sich spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, ob bei Ihrer Kapitalanlage eine Fehlberatung vorliegt.

Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist und es soll  ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen, dann kann eine Finanzierungsanfrage bei der mit dem  BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden. 

Auf Basis der dann der Prozessfinanzierungsgesellschaft übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen  unabhängige und renommierte Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit des Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist der Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung des Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.