Nachdem schon der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Insolvenz anmelden musste, folgten nun die Insolvenzanträge zweier weiterer Gesellschaften aus dem Umfeld der BWF-Stiftung. Betroffen sind die TMS Dienstleistungs GmbH (TMS) und die Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler (EVVE).
Die TMS soll für den Ankauf, die Lagerung und Verwaltung des Goldes der BWF-Stiftung zuständig gewesen sein. Als es bei der BWF-Stiftung im Februar zu einer Razzia gekommen war, wurde auch das gelagerte Edelmetall beschlagnahmt. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei einem großen Teil um Falschgold handelt. Die EVVE vertrieb selbst zwischen 2009 und 2012 Edelmetallprodukte. Über beide Organisationen eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg im April die vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.:36t IN 1891/15 bzw. Az.:36e IN 1889/15). Darüber hinaus teilte der Insolvenzverwalter mit, dass Anleger und anderen Gläubiger, Zahlungen im Rahmen von Anlage- oder Ratenkaufverträgen an diese Unternehmen prüfen und ggfs. umgehend einstellen sollten.
„Für die Anleger der BWF-Stiftung wird die Lage immer undurchsichtiger. Zunächst untersagte die BaFin das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft, dann der Verdacht, dass große Mengen des Goldes nicht echt sind, die Insolvenz des Trägervereins und nun weitere Insolvenzen im Umfeld der BWF-Stiftung. Angesichts dieser Ereignisse sollten die Anleger jetzt handeln“, sagt der BSZ Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Denn die Anleger müssten immer mehr damit rechnen, dass ihnen große finanzielle Verluste drohen. Sollte das Insolvenzverfahren über den Trägerverein der Stiftung eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Ob aber ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um alle Forderungen zu bedienen, steht in den Sternen. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, so der Fachanwalt.
Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise gegen die Vermittler richten, wenn sie hätten wissen müssen, dass es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte handelte und die BWF Stiftung diese Erlaubnis nicht hatte. Ebenso kommen aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht, falls die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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