Montag, Mai 18, 2015

Bearbeitungsgebühren : Erfolg für gewerblichen Darlehensnehmer

Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit nach Klageerhebung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat die Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen „Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geht jedoch aufgrund der diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die klauselmäßige Vereinbarung von „Bearbeitungsgebühren“ auch gegenüber unternehmerisch Tätigen bzw. gewerblichen Darlehensnehmern unwirksam ist.

„Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB mit der Ergänzung des § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl. „Wir haben deshalb unserem Mandanten geraten, eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.“

Nachdem die Kanzlei am 16.04.2015 Klage gegen die Deutsche Postbank AG erhoben hat, wurde mit Wertstellung 14.05.2015 die geltend gemachte Hauptforderung nebst Zinsen erstattet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
 
Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     
 
Direkter Link zum Kontaktformular
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblibl

Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Steffen Liebl

Keine Kommentare: