Das Containerschiff MS Clara Schulte ist verkauft. Nun soll der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte liquidiert werden. Nach Möglichkeit ohne eine Insolvenz der Fondsgesellschaft.
Da aber nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ der Verkauf des Schiffes nicht genug in die Kassen gespült hat, um alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu decken, ist auch noch ein Forderungsverzicht der Gläubiger nötig. „Gibt es den nicht, kann auch noch die Insolvenz drohen“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte hat keine Erfolgsgeschichte geschrieben. Ausschüttungen an die Anleger blieben schon seit längerer Zeit aus. Dennoch sollten sie Ende 2014 noch einmal Geld „nachschießen“, um eine Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. Dieser Aufforderung sind die Anleger aber offenbar nicht mehr ausreichend nachgekommen. Mit dem Verkauf des Schiffes ist das Kapitel nun beendet. „Zumindest vorerst. Sollte es doch noch zur Insolvenz kommen, droht den Anlegern nicht nur der Totalverlust ihrer Einlage, sondern möglicherweise werden sie dann vom Insolvenzverwalter auch noch aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Aber auch ohne Insolvenz verlief die Beteiligung an diesem Schiffsfonds für die Anleger alles andere als erfreulich. Sie haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. „Das Gegenteil ist aber der Fall. Schiffsfonds sind diversen Risiken ausgesetzt und auf Grund ihres spekulativen Charakters auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Bei einer derartigen Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der Anwalt.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, begründet das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Atlantic MS Clara Schulte". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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