Samstag, Mai 16, 2015

Prozessfinanzierung - was ist das? Wer macht das? Wie läuft das? Was bekommt der Prozessfinanzierer?

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen und Falsch- bzw. Schlechtberatung. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.


Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist mitunter auch mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt. Sehr viele geschröpfte Anleger haben nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von fachkundigen Rechtsanwälten, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.  Dieser Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Derzeit finanziert die Prozessfinanzierungsgesellschaft fur ihre Klienten mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen mit einer Gesamtschadenssumme in Höhe von uber 15 Millionen Euro.

Prozessfinanzierung - was ist das?

Gerichtsverfahren zu führen ist aufwändig und teuer. Oftmals scheuen Kläger daher das Prozesskostenrisiko und meiden den Weg zum Gericht. Stattdessen kann eine Prozessfinanzierung die Lösung sein: Der Kläger lässt sich den Prozess gegen eine reine Erfolgsbeteiligung finanzieren und entledigt sich damit des Gebührenrisikos.

Gerichtsverfahren sind teuer – oft fehlt den Klägern das Geld und sie scheuen das Risiko. Wenn Sie als Kläger Ihr gutes Recht vor Gericht durchsetzen wollen, brauchen Sie viel Geld und einen langen Atem.

Zunächst  müssen Sie Vorschüsse für Gericht, Anwalt, Sachverständige und Zeugen zahlen, und zwar für jede Instanz erneut. Sollten Sie verlieren, tragen Sie dann dazu auch noch die Kosten der Gegenseite.

In vielen Fällen tritt eine Rechtsschutzversicherung nicht für diese Kosten ein.

Eine wirtschaftlich interessante Lösung bietet die Prozessfinanzierung. Diese übernimmt das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten

Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Was wird finanziert?

außergerichtliche und gerichtliche Verfahren.durch eine oder mehrere Instanzen:

·         Kapitalanlageverluste
Versicherungsstreitigkeiten
Lebensversicherungen
Fondsverluste
Schadensersatz bei Personenschäden
Falschberatung durch Banken
Fehlberatung durch Rechtsanwälte
·         nationale und internationale Schiedsverfahren

in Deutschland, Österreich,  Liechtenstein und der Schweiz.

Folgenden Voraussetzungen müssen  bei dem mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierer erfüllt sein:

der Streitwert  soll 30.000 EURO oder mehr betragen
die Bonität des Gegners muß gewährleistet sein
es muß eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruch vorliegen

Geeignet sind also Fälle aus dem Anlagebreich, dem Versicherungsbereich und dem Gesundheitswesen, bei denen sich die Klage auf eine konkrete Anspruchssumme richtet.

So funktioniert Ihre Prozessfinanzierung

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie eine Finanzierungsanfrage.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten. Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision des Finanzierers sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Sie haben bereits einen Anwalt?

Ihr Rechtsanwalt hat Ihren Rechtsanspruch berfeits geprüft, die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet und Sie interessieren sich nun für die Übernahme der Prozesskosten? Dann übermitteln Sie dem Prozessfinanzierer die Klageschrift und alle weiteren notwendigen Anlagen. Anhand der übermittelten Unterlagen prüft dieser eine mögliche Übernahme der Prozesskosten für Ihr Verfahren. Nach positiver Beurteilung der Ansprüche erhalten Sie vom Finanzierer ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit:
Den ausgeplünderten Kapitalanlegern helfen auch die guten Ratschläge der Verbraucherschützer nichts, wenn das Geld schon weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die bessere Wahl.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen..

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner fur die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der  finanzkräftigen  Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © I-vista / pixelio.de 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Keine Kommentare: