Dienstag, Mai 19, 2015

Gibt es unverlierbare Geldanlagen?

Glauben Sie, dass es unverlierbare Geldanlagen gibt, und wenn es die geben sollte, dass Sie als Kleinanleger daran teilhaben könnten?


Es gibt viele Möglichkeiten sein Geld zu vermehren. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten sein Geld zu reduzieren oder ganz zu verlieren. Die Banken, die Finanzvertriebe, die Versicherungen, der Finanzberater also die ganze Finanzindustrie verspricht Kleinanlegern immer wieder dicke Gewinne. Wenn es diese profitablen Anlagen denn gäbe, hätten die Banken schon vor 100 Jahren ihre Schalter schließen müssen.

Abenteuerlich bis grotesk sind auch mitunter die Erklärungsversuche der Banken und Finanzvertriebe, warum Sie denn nicht ihr eigenes Geld einsetzen oder zumindest das Geld bei Großinvestoren einsammeln, sondern das Geld von  Kleinanlegern vermehren wollen. 

Die Antwort ist einfach: Die Verkäufer der todsicheren Anlagen verdienen ihr Geld durch den Verkauf dieser Anlagen und keineswegs mit den Anlagen. 

Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten. Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom  Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage. 

Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist  im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“  unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!  

Wer bei einer solchen Abzockerei schon Geld verloren hat oder sich einfach nur fragt: „Ist meine Kapitalanlage sicher? Oder sitze ich auf einer Zeitbombe?“, sollte jetzt auch den zweiten und meist entscheidenden Schritt tun und seine Anlage von einem Fachanwalt überprüfen lassen.  Überprüfung schafft Sicherheit! 

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben. Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert - was nun?". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
 
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Bildquelle: © Bernhard Friesacher / pixelio.de
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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