Montag, Mai 18, 2015

LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln insolvent – Probleme für den SHB Altersvorsorgefonds

Der LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln ist insolvent. Grund dafür seien in erster Linie Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die fehlende Zustimmung des SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter zu einem Sanierungskonzept, berichtet das „fondstelegramm“.


„Eine Insolvenz bringt gleich die Anleger von zwei Fonds in Bedrängnis. Die des LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln sowieso aber auch für den ohnehin kriselnden SHB Altersvorsorgefonds sind das schlechte Nachrichten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für den LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen in Schweizer Franken sorgte jetzt für massive Probleme. Denn durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro zu Beginn dieses Jahres, setzte der Franken zum Höhenflug an. Für den Fonds bedeutete dies, dass die Schulden rasant gestiegen sind. Für ein weiteres Problem sorgte nach Angaben des „fondstelegramms“ der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds. Dieser soll die Zustimmung für ein Sanierungskonzept verweigert haben. Konsequenz war nun offenbar der Insolvenzantrag.

Aber auch für die ohnehin Leid geprüften Anleger des SHB Altersvorsorgefonds ist diese Entwicklung ein schwerer Schlag. Denn die Insolvenz dürfte der Fondsgesellschaft zu schaffen machen. Den Anlegern beider Fonds drohen finanzielle Verluste. „Angesichts dieser Entwicklung kann ich den Anlegern nur empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, so Cäsar-Preller.

In beiden Fällen kann die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Auch wenn Immobilien immer wieder als Betongold bezeichnet werden, sind sie das nicht. Und Immobilienfonds sind auch keine sicheren, sondern spekulative Geldanlagen, die einigen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen u.a. auch Fremdwährungsdarlehen. Insbesondere aber das Totalverlust-Risiko“, erklärt der Fachanwalt. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. „Beim SHB Altersvorsorgefonds hätte auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass der Fonds nicht direkt in Immobilien, sondern in andere Gesellschaften investiert“, fügt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hinzu.

Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) verschwiegen, ist das ein weiterer Grund für Schadensersatzansprüche.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "LHI Immobilienfonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Foto: Rectsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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