Donnerstag, Mai 21, 2015

MS „CONTI DAPHNE“ - Anleger erleiden Totalverlust

„Anleger, die bei der CONTI 58. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS „CONTI DAPHNE“ investiert sind, haben einen Totalverlust ihrer Einlage erlitten“ sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Peter Hahn. 


Der wirtschaftliche Verlauf der Fondsgesellschaft sei gezeichnet gewesen von der weltweiten Schifffahrtskrise. Die Folge: Die Fondsgesellschaft war weder im Jahr 2014 noch Anfang 2015 in der Lage, den fälligen Kapitaldienst zu erbringen. 

Am 31.03.2015 teilte die CONTI Beteiligungsverwaltung den Anlegern mit, dass das Containerschiff am 20. März 2015 für einen Kaufpreis von 14,93 Millionen USD an die MS Lousiana Trader GmbH & Co. KG, Bremen, verkauft worden sei. „Weil der Verkaufserlös geringer als die restlichen Verbindlichkeiten ausgefallen ist, müssen sich die Anleger endgültig auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen“, erläutert der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.   

Bei der MS „CONTI DAPHNE“ handelte es sich um eine Investition in ein kleineres Containerschiff mit einer Kapazität von 2.122 TEU. Das Investitionsvolumen belief sich auf insgesamt 46 Millionen EUR. Hiervon wurden 24 Millionen EUR von den Anlegern bereit gestellt. Der Rest wurde fremdfinanziert. Die Schiffshypothekendarlehen wurden bei Ablieferung in USD aufgenommen und sodann zu 50 % in japanische Yen umgeschuldet. Hierdurch ist für die Anleger ein zusätzliches Wechselkursrisiko entstanden. Dieses Risiko hat sich auch realisiert. Weil sich der Yen-Darlehensanteil - umgerechnet in USD - kursbedingt um mehr als 5 % erhöht hatte, konnte die finanzierende KfW Bank AG auf ihrem Recht auf Sondertilgungen oder Zusatzsicherheiten bestehen. „Deswegen haben die Anleger keine Ausschüttungen mehr erhalten“, weiß Hahn. 
 
Der Anwalt sieht für die geschädigten Anleger aber noch Chancen. „Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken bestehen. Neben der Nichtoffenlegung des Provisionsinteresses haften diese – so auch die Commerzbank AG – auch wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung des Prospekts“ meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter. So klärt der Prospekt laut Hahn nicht über die Loan-to-value-Klausel und die Fremdwährungsklausel sowie über eine mögliche Haftung des Anlegers aus §§ 30, 31 GmbHG analog, die deutlich über die im Handelsregister eingetragene Haftsumme hinausgeht, auf. Investierte Anleger sollten daher Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen“, so der Anwalt abschließend, „solange die absolute Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist.“

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS „CONTI DAPHNE“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu              
 
Direkter Link zum Kontaktformular 

Foto: Recthsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn

 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
pethan

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