Die Anfragen enttäuschter Anleger im NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG häufen sich.
Und wieder ist festzustellen, dass Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben sind. Wer das nicht hinnehmen will, kann erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend machen und die Rückabwicklung der Beteiligungen anstreben.
Nach Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist der NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG häufig bereits 2005 gezeichnet worden. Zu beachten ist deshalb die zehnjährige, taggenaue Verjährungsfrist, die schon mit der Unterschrift unter einer Beitrittserklärung anlaufen konnte. Wer nicht möchte, dass aussichtsreiche Schadenersatzansprüche allein durch Zeitablauf verloren gehen, sollte möglichst bald Hilfe in Anspruch nehmen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "NORDCAPITAL Immobilienfonds“ Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Recthsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
jg
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