Donnerstag, Mai 21, 2015

MS Deutschland verkauft – Anlegern drohen Verluste

Schlechte Nachrichten für die Anleger der MS Deutschland-Anleihe. Der Luxusliner wurde jetzt an den neuen Eigentümer aus den USA übergeben. Der Kaufpreis wird aber kaum ausreichen, um alle Gläubiger-Forderungen zu bedienen.


Wie der Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber am 19. Mai 2015 mitteilte, wurde die als Traumschiff bekannte MS Deutschland vor Gibraltar an ihren neuen Besitzer, einen Investor aus den USA, übereignet. Angaben zum Namen und Kaufpreis machte der Insolvenzverwalter nicht. Nur, dass der Kaufpreis über den letzten Prognosen lag. „Allerdings lagen diese Prognosen auch nur bei maximal 13,7 Millionen Euro. Die Anleger haben rund 50 Millionen Euro in die Anleihe investiert“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nach Angaben des Handelsblatts vom 20. Mai soll der Kaufpreis für die MS Deutschland bei umgerechnet rund 18,5 Millionen Euro liegen. Von dieser Summe müssen aber noch weitere Verbindlichkeiten bedient werden, z.B. die Unterhaltskosten für die MS Deutschland. „Die Insolvenzquote dürfte also nicht allzu hoch ausfallen. Dennoch müssen die Anleger ihre Forderungen natürlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer aber nur auf die Insolvenzquote setzt, muss mit hohen finanziellen Verlusten rechnen“, so der Anwalt.

Deshalb empfiehlt der Fachanwalt den Anleihe-Gläubigern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können durch Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Allerdings war die Anleihe offenbar nicht wie angegeben mit der MS Deutschland besichert. Dazu sollen zwei Gutachten vorliegen. Daher können wahrscheinlich Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schadensersatz kommt auch in Betracht, wenn die Anlageberatung nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlosend dargestellt, kann das ebenfalls Schadensersatzansprüche begründen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/MS Deutschland. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Recthsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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