Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des VIP Medienfonds wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil der Anleger, hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen auf den Rechtsanwalt Dr. Hans Radau aus der Kanzlei Nöhr, Stiefenhöfer und Lutz ausgeweitet. Dr. Radau gehört einer Arbeitsgruppe an, die beratend für Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) an einem neuen Konzept für Finanzierungsmöglichkeiten für die deutsche Filmwirtschaft arbeitet.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte in Bremen: „Es ist schon pikant, dass ein Beschuldiger in einem Ermittlungs-Verfahren in dem es u.a. um den Verdacht der Steuerhinterziehung in großem Stil geht, offensichtlich jetzt steuerliche Konzepte für die Filmförderung der Zukunft entwirft“.
Die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) vertritt im aktuellen Verfahren gegen die Initiatoren der VIP Medienfonds 3 und 4 innerhalb der „BSZ® Interessengemeinschaft VIP“ rund 250 Anleger mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von 25 Millionen Euro.
Aber nicht nur Dr. Radau ist von den Ausweitungen des Ermittlungsverfahrens betroffen, dieses richtet sich jetzt auch gegen Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Anwaltskanzlei Beiten, Burghardt, Goerdeler. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass die Beteiligten Kenntnis von der mit der Fondskonstruktion beabsichtigten Steuerhinterziehung hatten bzw. diese mitgestalteten. Die Expertenrunde bei Kulturstaatsminister Neumann erarbeitet unter anderem Steueranreizmodelle für Investoren im Filmgeschäft und soll die Ergebnisse Anfang Juli präsentieren.
Jens-Peter Gieschen: „Genau solche ,Steueranreizmodelle’ sind rund 11.000 Anlegern beim VIP Medienfonds zum Verhängnis geworden.“ Die von diesem Fonds gewählte Konstruktion könne nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile den Anlegern nachträglich aberkannt werden und Steuernachzahlungen von insgesamt rund 160 Millionen Euro auf sie zukommen.
Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 handelt es sich um ehemals steuerbegünstigte Fonds, die Anlegergelder in internationale Filmproduktionen investiert haben, dabei aber – so der Vorwurf von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft – nur rund 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich für Produktionskosten verwandten und den Rest direkt an „garantiegebende Banken“ wie die Dresdner Bank und Bayerische Hypo Vereinsbank weiterleiteten. Der Initiator der Fonds, Andreas Schmid, sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.
Nach Gieschens Ansicht sind die Vorwürfe stichhaltig: „Nach erneuter Akteneinsicht müssen wir davon ausgehen, dass der Staatsanwaltschaft München der Nachweis des Verdachts der Steuerhinterziehung gelingen wird.“ Insbesondere ein beschlagnahmter E-Mail-Verkehr zwischen Schmid und einem Vorstand der Constantin Film AG, sei „an Deutlichkeit kaum zu überbieten“. Auf eine entsprechende Nachfrage der Filmproduzenten habe Schmid nachdrücklich erklärt, man solle die gewählte Struktur der Fondsfinanzierung nicht offen legen.
Inzwischen verlassen auch die bisherigen Führungskräfte der VIP - Gruppe „das sinkende Schiff“. Nach Ex-Vorstand Wilhelm Müller scheidet nach Informationen von KTAG Rechtsanwälte nun auch Vorstand Eduard Wallner Mitte des Jahres aus dem Unternehmen aus. Rechtsanwalt Gieschen: „Die Herren glauben offensichtlich selbst nicht mehr an ihr bisheriges,Erfolgsmodell’. Von der Haftung gegenüber den getäuschten Anlegern werden sie sich damit aber nicht verabschieden können“.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte in Bremen: „Es ist schon pikant, dass ein Beschuldiger in einem Ermittlungs-Verfahren in dem es u.a. um den Verdacht der Steuerhinterziehung in großem Stil geht, offensichtlich jetzt steuerliche Konzepte für die Filmförderung der Zukunft entwirft“.
Die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) vertritt im aktuellen Verfahren gegen die Initiatoren der VIP Medienfonds 3 und 4 innerhalb der „BSZ® Interessengemeinschaft VIP“ rund 250 Anleger mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von 25 Millionen Euro.
Aber nicht nur Dr. Radau ist von den Ausweitungen des Ermittlungsverfahrens betroffen, dieses richtet sich jetzt auch gegen Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Anwaltskanzlei Beiten, Burghardt, Goerdeler. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass die Beteiligten Kenntnis von der mit der Fondskonstruktion beabsichtigten Steuerhinterziehung hatten bzw. diese mitgestalteten. Die Expertenrunde bei Kulturstaatsminister Neumann erarbeitet unter anderem Steueranreizmodelle für Investoren im Filmgeschäft und soll die Ergebnisse Anfang Juli präsentieren.
Jens-Peter Gieschen: „Genau solche ,Steueranreizmodelle’ sind rund 11.000 Anlegern beim VIP Medienfonds zum Verhängnis geworden.“ Die von diesem Fonds gewählte Konstruktion könne nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile den Anlegern nachträglich aberkannt werden und Steuernachzahlungen von insgesamt rund 160 Millionen Euro auf sie zukommen.
Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 handelt es sich um ehemals steuerbegünstigte Fonds, die Anlegergelder in internationale Filmproduktionen investiert haben, dabei aber – so der Vorwurf von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft – nur rund 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich für Produktionskosten verwandten und den Rest direkt an „garantiegebende Banken“ wie die Dresdner Bank und Bayerische Hypo Vereinsbank weiterleiteten. Der Initiator der Fonds, Andreas Schmid, sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.
Nach Gieschens Ansicht sind die Vorwürfe stichhaltig: „Nach erneuter Akteneinsicht müssen wir davon ausgehen, dass der Staatsanwaltschaft München der Nachweis des Verdachts der Steuerhinterziehung gelingen wird.“ Insbesondere ein beschlagnahmter E-Mail-Verkehr zwischen Schmid und einem Vorstand der Constantin Film AG, sei „an Deutlichkeit kaum zu überbieten“. Auf eine entsprechende Nachfrage der Filmproduzenten habe Schmid nachdrücklich erklärt, man solle die gewählte Struktur der Fondsfinanzierung nicht offen legen.
Inzwischen verlassen auch die bisherigen Führungskräfte der VIP - Gruppe „das sinkende Schiff“. Nach Ex-Vorstand Wilhelm Müller scheidet nach Informationen von KTAG Rechtsanwälte nun auch Vorstand Eduard Wallner Mitte des Jahres aus dem Unternehmen aus. Rechtsanwalt Gieschen: „Die Herren glauben offensichtlich selbst nicht mehr an ihr bisheriges,Erfolgsmodell’. Von der Haftung gegenüber den getäuschten Anlegern werden sie sich damit aber nicht verabschieden können“.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.