Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg – wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert. Aber trotzdem wächst die „gefühlte Angst“ Opfer eines Verbrechens zu werden überproportional.
Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte, berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsystemen immer wieder viele Tausende Geschädigte produzieren.
Aktuelles Beispiel der Fall Akzenta AG: Dieses jetzt in das Visier des Staatsanwaltes geratene Unternehmen, bietet seit Jahren Umsatzbeteiligungsmodelle an, bei denen sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt werden. Laut Bericht des Insider Reports „k-mi kapitalmarkt intern“ sollen sich ca. 35.000 Kunden hieran beteiligt haben. Seit Auflegung dieser schneeballartigen Gewinnmodelle hat „k-mi“ als Vorreiter eindringlich vor einer Beteiligung gewarnt. Schon damals blieb die Frage von „k-mi“ wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen, unbeantwortet. Nachdem „k-mi“ dann provokant fragte. „Ob eine solche Erklärung einer Bankrotterklärung für Akzenta und der ihr folgenden Herde gleichkäme?“, trat das ein, was auch nach der Berichterstattung des BSZ® e.V. über die Polizeiaktion bei der Akzenta AG eingetreten ist: Es hagelte in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigte und damals „k-mi“ für die ausgesprochene Warnung beschimpfte und jetzt den BSZ® e.V. für seine Berichterstattung über die Durchsuchungsaktion.
Diese Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität nicht wahrhaben wollen, konnten schon bei der Pleite des European King Clubs beobachtet werden. Damals zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung zu fordern.
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Als Anleger sollte man sich nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Der BSZ® e.V. rät den Anlegern, vor Vertragsabschluß zu prüfen, ob der Berater oder Vermittler:
Eine Fachausbildung nachweisen kann.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Ein Beratungsprotokoll verwendet.
Andere Produktalternativen vorstellt.
Es ist ratsam - vor allem bei höheren Anlagesummen – dringend empfehlenswert, zunächst eine zweite Person mit zum Gespräch zu nehmen, die später einmal als Zeuge dienen könnte. Besonders beweisnützlich ist es, die Ergebnisse des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Darin sollten sämtliche Name der Anwesenden stehen, auch der des Beraters. Er sollte notieren, wie Sie bisher Ihr Geld angelegt haben, zum Beispiel an der Börse. Außerdem sind Aussagen zur Anlagehöhe, zum Anlageziel Anlagezeitraum und Bonität der Finanzierungsinstrumente wichtig. Wollten Sie zum Beispiel nur für kurze Zeit eine hohe Summe sparen oder regelmäßig ein kleineren Geldbetrag anlegen? Wie risikobereit sind / waren Sie?
Am Schluss sollte das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben werden. Obwohl den meisten Beratern ein Standardberatungsprotokoll als Formular vorliegt, wird es jedoch nicht regelmäßig eingesetzt.
In vielen Rechtsfällen rund um die Kapitalanlage ist meist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Für Geschädigte ist es daher immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst durch den BSZ® e.V. initiieren zu lassen.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten die betroffenen Anleger das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
wie die Erfolgsausichten sind
und mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich Ihre Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften betroffener Kapitalanleger werden ausschließlich durch renommierte erfahrene Anlegerschutzkanzleien betreut.
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg – wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert. Aber trotzdem wächst die „gefühlte Angst“ Opfer eines Verbrechens zu werden überproportional.
Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte, berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsystemen immer wieder viele Tausende Geschädigte produzieren.
Aktuelles Beispiel der Fall Akzenta AG: Dieses jetzt in das Visier des Staatsanwaltes geratene Unternehmen, bietet seit Jahren Umsatzbeteiligungsmodelle an, bei denen sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt werden. Laut Bericht des Insider Reports „k-mi kapitalmarkt intern“ sollen sich ca. 35.000 Kunden hieran beteiligt haben. Seit Auflegung dieser schneeballartigen Gewinnmodelle hat „k-mi“ als Vorreiter eindringlich vor einer Beteiligung gewarnt. Schon damals blieb die Frage von „k-mi“ wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen, unbeantwortet. Nachdem „k-mi“ dann provokant fragte. „Ob eine solche Erklärung einer Bankrotterklärung für Akzenta und der ihr folgenden Herde gleichkäme?“, trat das ein, was auch nach der Berichterstattung des BSZ® e.V. über die Polizeiaktion bei der Akzenta AG eingetreten ist: Es hagelte in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigte und damals „k-mi“ für die ausgesprochene Warnung beschimpfte und jetzt den BSZ® e.V. für seine Berichterstattung über die Durchsuchungsaktion.
Diese Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität nicht wahrhaben wollen, konnten schon bei der Pleite des European King Clubs beobachtet werden. Damals zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung zu fordern.
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Als Anleger sollte man sich nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Der BSZ® e.V. rät den Anlegern, vor Vertragsabschluß zu prüfen, ob der Berater oder Vermittler:
Eine Fachausbildung nachweisen kann.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Ein Beratungsprotokoll verwendet.
Andere Produktalternativen vorstellt.
Es ist ratsam - vor allem bei höheren Anlagesummen – dringend empfehlenswert, zunächst eine zweite Person mit zum Gespräch zu nehmen, die später einmal als Zeuge dienen könnte. Besonders beweisnützlich ist es, die Ergebnisse des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Darin sollten sämtliche Name der Anwesenden stehen, auch der des Beraters. Er sollte notieren, wie Sie bisher Ihr Geld angelegt haben, zum Beispiel an der Börse. Außerdem sind Aussagen zur Anlagehöhe, zum Anlageziel Anlagezeitraum und Bonität der Finanzierungsinstrumente wichtig. Wollten Sie zum Beispiel nur für kurze Zeit eine hohe Summe sparen oder regelmäßig ein kleineren Geldbetrag anlegen? Wie risikobereit sind / waren Sie?
Am Schluss sollte das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben werden. Obwohl den meisten Beratern ein Standardberatungsprotokoll als Formular vorliegt, wird es jedoch nicht regelmäßig eingesetzt.
In vielen Rechtsfällen rund um die Kapitalanlage ist meist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Für Geschädigte ist es daher immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst durch den BSZ® e.V. initiieren zu lassen.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten die betroffenen Anleger das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
wie die Erfolgsausichten sind
und mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich Ihre Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften betroffener Kapitalanleger werden ausschließlich durch renommierte erfahrene Anlegerschutzkanzleien betreut.
Die Aufnahme in eine BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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