Mittwoch, Juni 07, 2006

WBG Leipzig-West AG: Anleger sorgen sich um die Rückzahlung der am 17.06.2006 fälligen Anleihe

Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG) ist in den letzten Monaten wegen der verzögerten Rückzahlung von fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen vermehrt in die Schlagzeilen von Anlegerschutzanwälten geraten. Jetzt richtet sich der Fokus tausender Anleger wieder auf die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG. Der Grund: Am 17.06.2006 wird eine weitere Anleihe zur Rückzahlung fällig.

Die betroffenen Anleger befürchten, dass die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG die von Ihnen angelegten Beträge nicht zurückzahlen kann. Die Angst der Anleger ist nicht unbegründet, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „In den letzten Monaten haben sich die Anzeichen einer akuten Liquiditätsschwierigkeit der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG gehäuft. So berichten viele Anleger, dass sie mit Angeboten der WBG zum Abschluss neuer Anleihen regelrecht zugeschüttet werden. Dafür kann es nur eine Erklärung geben: Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG braucht dringend „frisches Geld“, um die fälligen Anleihen an die Anleger zurückzahlen zu können.“

Besorgniserregend ist vor allem die Beteiligungsstruktur der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, die mittlerweile selbst für Analysten kaum mehr zu durchschauen ist. Während die WBG selbst an vier weiteren Gesellschaften mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten direkt beteiligt ist, bestehen seitens zweier Gesellschaften direkte Beteiligungen zur WBG. Daneben existieren diverse Gewinnabführungsverträge. Die WBG verspricht sich aus der „Vernetzung“ der verschiedenen Gesellschaften hauptsächlich Synergieeffekte. Das klingt gut. In Wirklichkeit ist es jedoch für den Anleger, der sein Geld in Inhaberteilschuldverschreibungen der WBG investiert, ein hochriskantes Unterfangen.

Der Bilanz des Unternehmens zum 31.12.2004 ist zu entnehmen, dass die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Forderungen in Höhe von knapp 100 Mio. Euro in den „Büchern stehen hat“. Davon fallen über 35 Mio. Euro auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und über 63 Mio. Euro auf verbundene Unternehmen. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Dies ist alles andere als beruhigend; die Forderungen machen über 1/3 der Bilanzsumme der WBG aus. Für den Fall, dass diese Forderungen bspw. wegen Insolvenz nicht realisiert werden können, dürfte das die WBG selbst in ernsthafte Schwierigkeiten bringen, Ihre Schulden gegenüber den Anlegern von über 215 Mio. Euro zurückzuführen.“

Auch auf der Warnliste der Stiftung Warentest wird von einem Investment an der WBG ausdrücklich abgeraten (hochriskante Anlage, Finger weg). Als alarmierend gilt die viel zu niedrige Eigenkapitalquote des Unternehmens von nur 2,5 %.

Bei den zuletzt am 01.12.2005, 10.01.2006 und 21.04.2006 zur Rückzahlung fällig gewordenen Anleihen ist es zu erheblichen Zahlungsverzögerungen gekommen. Viele Anleger warten noch immer auf ihr Geld. Die Begründung der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG gegenüber den empörten Anlegern hat alles andere als überzeugt. So wurden die nicht anwaltlich vertretenen Anleger mit der Behauptung, dass es EDV-Probleme gibt und alle Rechnungsdaten von Hand bearbeitet werden müssen, oder dass der Verkauf eines größeren Immobilienpaketes bevorsteht, vertröstet.

Anleger, denen Ihr investiertes Geld nicht fristgerecht angeboten wird, sollten sich keinesfalls von der WBG hinhalten lassen. Da der Rückzahlungstermin „nach dem Kalender bestimmt ist“, kommt die WBG nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch automatisch in Verzug. Die Folge davon ist, dass die Anleger neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Rechtsverfolgung verlangen können.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Keine Kommentare: